mieter ohne führerschein

  • hallo.eine freundin von mir wollte ihrem freund ein geschenk machen und für 1 wochenende ein schickesauto mieten sie hat 2 kreditkarten aber keinen führerschein.ist es möglich das sie als mieterin im vertrag steht und ihr freund als fahrer??er hat soweit ich weiß keine kreditkarte aber seit vielen jahren den führerschein.



    danke :206:

  • um deine frage direkt zu beantworten: Nein, es ist nicht möglich, ohne Fs ein Fahrzeug bei einer AV anzumieten, da das Zahlungsmittel sowie der FS und Personalausweis auf den hauptmieter ausgestellt sein müssen.

  • So, sorry an die Vorredner, aber dass war mal gar nix!!


    Die Gutscheine sind schön und gut, aber der Überbringer des Gutscheines muss trotzdem ne Kreditkarte für die Kaution haben. (sofern dass für die Fzg.-Gruppe notwendig ist.)


    NATÜRLICH KÖNNEN ANMIETER UND FAHRER 2 VERSCHIEDENE PERSONEN SEIN. EINFACH ZUSAMMEN IN DIE STATION.


    Mieter muss Mindestalter erfüllen und Kreditkarte + Perso haben. Fahrer muss Mindestalter erfüllen und Führerschein (Mindestzeit beachten!) + Perso haben. FERTIG!! Anstelle des Perso's ist auch eine Reisepass mit Meldebescheinigung ok!!


  • ... aber wenn eine freundin ihrem freund ein mietwagen wochenende schenken will und die dame eine kreditkarte hat, ist doch alles in ordnung? also es sei denn der herr will ohne die dame das wochenende wegfahren :)


    die variante die harald hier eben vorgeschlagen hat, ist mir unbekannt...


    für mich klingt die ganze aktion nach überraschungsgeschenk, daher der vorschlag mit dem gutschein. naja.... however, im prinzip ist die frage beantwortet.

  • In soweit sicher richtig. Aber da sowieso beide zur Station müssen, dann brauchen sie vorher auch keinen Gutschein beantragen. Naja ok, sieht auf dem Gabentisch besser aus...

  • Ich sag dazu nur: Kommt auf den RA an! Ich hatte mal den Fall erlebt, dass ich ein Auto mieten wollte, aber jemand anders bezahlen... Er hatte leider keinen FS, aber eine KK. Ich war mir nicht sicher, ob meine so weit gedeckt war, da das noch zu den Anfangszeiten meiner KK Kariere war. Auch kannte ich mich mit dem Mieten nicht aus, da ich auch noch nie zuvor gemietet hatte...


    Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe damals meinen FS hingelegt, der andere seine KK. Der RA wollte dann auch den FS sehen und da meinte ich, dass er keinen hätte. Dann meinte er, dass er das auch hinbekäme, mich dann aber als Zweitmieter eintragen müsse. Hauptsache, er sieht einen FS... Naja. Ich hab ihm dann, der Einfachheit halber, meine KK gegeben und war froh, dass das mit der Deckung passte... Immerhin war das damals ne' Woche LDAR...


    Jedenfalls hätte der RA damals eine Lösung gefunden, wenn ich ihm nicht meine gegeben hätte... Ergo kommt es einfach auf den RA an, ob das geht oder nicht. Normal nicht, aber ausnahmen bestätigen immer die Regel ;-)


    Viele Grüße


    P.S.: Das war damals auch bei :203:

  • Bei Sixt sagen die AGB's folgendes zum Thema:


    "1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis vorlegen, wird Sixt vom Mietvertrag zurücktreten"


    Da die Person mit der Kreditkarte der Mieter ist, dürfte es demnach bei Sixt also nicht gehen. Wenn der RA es irgendwie hinbekommt, basiert es offenbar auf Kulanz.


    Dazu fällt mir eine Geschichte aus meinen Mietwagen-Anfängen ein:


    Früher waren die Sixt-AGB's in diesem Punkt anders: Vor ungefähr 8-10 Jahren mußte der Fahrer einen Führerschein haben, der Mieter jedoch nicht unbedingt. Interessanterweise mußte nur der Mieter das Mindestalter für die entsprechende Fahrzeugklasse erfüllen, vom Fahrer war in den AGB's keine Rede ("Mindestmieteralter").


    So hatte meine Mutter (hat keinen Führerschein) mit ihrer Kreditkarte z.B. einen BMW 528i gemietet, den ich als eingetragener Fahrer (damals noch einige Jahre unter dem damaligen Mindestalter von 25) ganz offiziell fahren durfte. Nach diesem Prinzip bin ich eine ganze Reihe von Fahrzeugen gefahren, obwohl ich das Mindesalter noch lange nicht erreicht hatte (meist 5er und E-Klassen)...

    Einmal editiert, zuletzt von frank_dc ()

  • Hallo zusammen! :)
    ich war im Sommer vergangenen Jahres auch mal so eine Mieterin ohne (einen im inland gültigen) FS, aber mit Kreditkarte. SIXT hat gesagt, dass es geht, und hat zwei berechtigte Fahrer eingetragen (mich nicht). Ich habe auch die AGB's gelesen. eigentlich sollte es nicht gehen. ?(
    mein Problem ist jetzt aber, dass mein berechtigter Fahrer Nr. 1 in Belgien in ein Verkehrsunfall verwickelt worden ist . SIXT hat keine Belege, wer schuld am Unfall ist. Die Polizei war vor Ort, hat den Unfall aufgenommen. Wir haben alles notwendige getan, den Schaden rechtzeitig gemeldet usw. Seit September haben wir nichts vom SIXT gehört, jetzt habe ich (als Mieterin) ein Schreiben mit der Selbsbeteiligungsbelastung bekommen. Dieses Protokoll der Polizei hat SIXT dem Schreiben beigelegt, und die Reparaturkosten gleich dazu.
    das wundert mich etwas, weil ich gedacht habe, es wird erstmal eine Klärung durch die belgische Polizei geben... :S
    Wie kann es denn sein, dass von mir diese Zahlung der Selbsbeteiligung ohne einer wirklichen Begründung verlangt wird? ich zahle natürlich nicht, bevor ich nicht weiß, wem die Schuld zugesprochen wurde. So wie die Fahrer es schildern, sollten sie eigentlich keine Schuld haben. zumindest nicht die volle.
    meine zweite Überlegung ist, da ich ja "nur" Zahlerin und somit Mieterin ohne FS bin, was aber nicht geschehen durfte (dass ein Fahrzeug an mich überhaupt vermietet wird), soll sich SIXT vielleicht gleich an den berechtigten Fahrer wenden? oder gleich den Fall vergessen? Einerseits hafte ich als Mieterin, andererseits durfte SIXT gar nicht an mich vermieten :?:. Folglich: dürfte SIXT mich jetzt nicht als jeden "normalen" Mieter zur Verantwortung ziehen, oder?
    Es ist nicht das Problem, wenn man wirklich den Unfall verursacht hat, zu zahlen. Mich kümmern nur zwei Fragen: aus welchem Grund soll ich denn zahlen? oder besser: wann kann ich die Zahlung mit Sicherheit verweigern? und so wie die Dinge stehen, bin ich überhaupt der richtige Verantwortliche dafür?


    P.S. es handelt sich um einen Mietvertrag zu privaten Zwecken. Und: gefahren bin ich natürlich nicht! :104:


    ich würd' mich freuen, wenn jemand eine sachkundige Meinung dazu hätte. ich bedanke mich schon im Voraus :)

  • Ein Teil ist simpel beantwortet:


    Ohne Führerschein darfst Du gerne MIETER sein. Aber nicht Fahrer! Genauso wurde es umgesetzt! Hier bist DU verantwortlich für das Auto und auch haftbar. Hätten die eingetragenen Fahrer das Auto an eine nicht eingetragene Person weiter gegeben und die hätte einen Unfall verursacht, wärst DU im vollen Schadensumfang haftbar! Also da gibts KEINE Ausrede.


    Wenn ich davon ausgehe, dass der Schaden die SB übersteigt, ist es doch egal, ob Du Voll- oder Teilschuld bekommst.


    Fraglich wäre folgendes Szenario:
    Es gibt eine Schuldteilung. Der Gegner muss den Schaden am Mietwagen zahlen und der Mieter muss für den Schaden am gegnerischen Fzg. aufkommen. Dieses würde ja kostenfrei durch die AV geschehen müssen. Also würde Dir als Mieter kein finanzieller Schaden entstehen. Aber es ist fraglich, ob sich das durchsetzen lässt.

  • Danke, Harald! :)


    So was dachte ich mir schon, dass der Mieter sowieso haftet...
    Erstmal warte ich ab, wer überhaut die schuld trägt, laut Polizei. Wenn uns aber keine Schuld trifft, zahlen wir nicht? richtig?

  • Wenn es einen anderen voll Schuldigen gibt hat er bzw. seine Versicherung den Schaden zu tragen. Das ist soweit richtig.
    Du solltest aber im Kontakt mit Deiner Autovermietung bleiben. Nicht dass da noch Mahnverfahren eröffnet werden.

  • ja-ja! Bis jetzt sah es nur so aus, als ob wir alle (ich und meine zugelassenen Fahrer) mehr Kontakt wollten, als die Autovermietung. Sie hat uns nur dieses Belastungsschreiben geschickt. Ich habe erstmal einen Einspruch gegen diese Zahlungsvorderung eingelegt. Ich finde, es ist berechtigt: solange ich nicht weiß, wer schuld ist 8), sehe ich auch mich nicht verpflichtet, zu zahlen. so viel kram für einen mieter, der gar nicht gefahren ist... ärgerlich. Demnächst sollen sich meine freunde einen anderen dafür suchen :103: . sie sind jetzt nähmlich über alle berge und die vermietung hat ja nur meine Daten. Abgesehen davon, dass ich sowieso für alles hafte. nö-nö-nö, das mache ich nie wieder!!!

  • Schau mal in die Sixt AGB Punkt 7 unter "Haftung des Mieters".


    Grundsätzlich darf man das so verstehen, dass Mieter und berechtigte Fahrer gesamtschuldnerisch haften. Da hat Sixt es nun einfach und darf sich einen der Schuldner aussuchen, von dem die Kohle eingetrieben wird. Im Endeffekt zahlt einer, wer das ist, ist eine ganz andere Frage.


    Solltest Du zahlen, kannst Du dementsprechend die Kohle vom Fahrer zurückfordern. Da dieser hier den Unfall verursacht hat, dürfte er wohl den größten Teil der Schuld zu begleichen haben. Ruf am besten nochmal bei Sixt an und lass Dir die polizeiliche Akte übersenden. Wenn Du dann bezahlen darfst, würde ich den Fahrer darauf hinweisen, dass er mir Geld schuldet. Und zum Schluß hilft nur noch eins ---> der Anwalt (bezüglich der Kohle vom Fahrer)

  • jetzt ist die Sache immer noch nicht geklärt. Leider sagt SIXT, dass ich den polizeilichen Beschluss besorgen soll. mir kommt es fragwürdig vor. Hat jemand eine Ahnung, ob das so stimmt? Die Polizei hat doch gar nicht erlaubt, die Kontaktdaten des Unfallgegners mitzunehmen, wie soll ich denn bitte jetzt an den Beschluß kommen? ?( Danke für euren Rat im Voraus :)
    und noch eine Frage: wie entscheidet SIXT, wer von uns zahlen soll. ich oder der Fahrer? einfach beliebig? oder gibt's da Kriterien? weiß jemand was?

    Einmal editiert, zuletzt von zolotina ()

  • Guten Morgen,


    ich grabe mal diesen alten Thread heraus, damit mir vielleicht jemand sagen kann, ob sich bei dem Thema etwas getan hat. Ist es immernoch möglich dass der Mieter keinen FS hat, sondern lediglich der Fahrer?


    Wie sieht es aus mit dem ADAC Tarif? Der Mieter hat nur eine KK , Fahrer FS und ADAC Mitglied. Kann man das irgendwie Verbinden?


    VIelen Dank :109: