24-jährige bringt Mietwagen nicht zurück

  • Auf jeden Fall Unterschlagungen hab ich auch einige hinter mir die sind schon oft dreist weil sie wissen das denen nicht wirklich viel passiert.Obwohl ich in dem Fall nicht glaube das das ein Profi war.

  • Bei ner Unterschlagung in die Richtung kann man davon ausgehen dass sie in die Türkei einreist und dann weiter nach Syrien oder in den Irak. Dort wird das Auto dann verkauft. Und wenn das gelaufen ist, hat der Vermieter kaum eine Chance das Fahrzeug wieder zu bekommen.

  • Gerne komme ich nach einem langen Tag kurz darauf zurück. Tatsächlich gibt das vorgenannte Zitat die AGB zutreffend wieder




    • Je nach Fahrzeugkategorie ist eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für bestimmte Länder untersagt. Eine Auflistung der
      Länder, in denen die jeweiligen Fahrzeugkategorien nicht genutzt werden dürfen, kann vor Reservierung auf der Webseite von Sixt
      und in der Sixt-Station eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Darüber hinaus sind die Länder, in denen das betreffende
      Mietfahrzeug nicht genutzt werden darf, im Mietvertragsaufdruck aufgeführt

      Auf der Website von Sixt schließlich erfolgt keine Auflistung der Länder, die nicht bereist werden dürfen, sondern derer, die bereist werden dürfen. Auch wenn gewisse Leute hier im Forum das anders sehen mögen, komme ich erneut zu der Auffassung, das die Sixt AGB eine kleine Auffrischung in Hinblick auf den Vermietalltag gebrauchen könnten.



      Ich habe es in einem anderen Thread bereits ähnlich formuliert: Wenn laut den für eine durchschnittlich informierte, angemessen aufmerksame und angemessen verständige Durchschnittsperson öffentlich zugänglichen Sixt[Blockierte Grafik: http://impde.tradedoubler.com/imp?type(inv)g(16169068)a(1570772)] Einreisebestimmungen mit dem betreffenden Fahrzeug die Einreise nach Griechenland nicht illegitim wäre, wäre sie zulässig und würde nicht in Verlust des Versicherungsschutzes oder Beendigung des Vertragsverhältnisses münden.


      Wenngleich die Sixt Einreisebestimmungen nicht deckungsgleich mit den AGB formulieren, so ist der Kern ihrer Aussage dennoch nachvollziehbar. Es dürfte der Betroffenen daher zurechenbar sein, festzustellen, das sie nicht nach Griechenland einreisen darf.


    Wäre ich jedoch die Betroffene würde ich mich natürlich auf die AGB berufen und argumentieren, Griechenland sei nicht ausgeschlossen. Da kommt es am Ende auf den Richter an :-)


    Da wir jedoch nicht mit Sicherheit wissen, ob Sixt überhaupt die Geschädigte ist, will ich nicht weiter spekulieren. Neue Erkenntnisse wären vielleicht erhellend :-) Manchmal frage ich mich zumindest schon, was so in den Köpfen der Leute vorgeht!

  • um vom doch seeehr OffTopic "wo darf ich hin, wo nicht" zurueck zum Thema "24jaehrige bringt Mw nicht zurueck" zu kommen:


    Es gibt doch "ein paar" Vermieter in MUC, mir fallen da zB @R8-Muenchen: ein (ok, 60k wird eng?), oder rnm, oder genug andere kleine...

  • Wäre ich jedoch die Betroffene würde ich mich natürlich auf die AGB berufen und argumentieren, Griechenland sei nicht ausgeschlossen. Da kommt es am Ende auf den Richter an :-)


    Auf dem Sixt-Mietvertrag steht, genauso wie in den in der Station ausliegenden Einreisebestimmungen, dass eine Einreise mit dem Mietfahrzeug in Zone 3, zu welcher alle Länder gehören, welche nicht in Zone 1 oder 2 liegen, nicht gestattet ist. Was ist daran missverständlich?!