Mietwagen vs. Firmenfahrzeug

  • Hallo Mietwagenfahrer,


    ich bin heute zufällig auf dieses Forum gestoßen und würde euch gerne meine Erfahrungen mitteilen.


    Als selbstständiger Kaufmann / Handelsvertreter habe ich bereits seit 3 Jahren durchgehend einen Mietwagen.
    Die Anmietdauer reguliere ich immer entsprechend der Kilomter, die ich fahre, um ggf. Kilometerbegrenzungen nicht zu überschreiten.


    Die besten Erfahrungen habe ich hierbei mit SIXT gemacht. Ich wurde bei der Vertragsverlängerung immer nach dem Kilometerstand gefragt und konnte so etwas tricksen, wenn ich mal mehr Kilometer gemacht habe, konnte ich dann auch schon 3000 Kilometer über eine Wochenmiete ausgegleichen, weil ich generell 28 Tage mit 4000 Kilometern miete.


    Der Vorteil beim Mietwagen lag für mich immer darin, dass ich meine gesamten Fahrzeugkosten für Miete und Benzin/Diesl zu 100% steuerlich geltend machen konnte. Ich brauchte keine 1% Regelung anwenden, weil die Fahrzeugmiete eine reine Dienstleistung darstellt.


    Daher kann ich jedem nur empfehlen, sich Gedanken darüber zu machen, ob es finanziell nicht günstiger wäre auf einen Firmenwagen zu verzichten und statt dessen ein Fahrzeug zu mieten. Bei einem vergleichbarem Fahrzeug zur Klasse PDMR muss man schließlich 350 - 450 € monatlich als geldwerten Vorteil versteuern.


    Meine Erfahrungen mit Europcar waren auch durchweg positiv, bis auf einen Schaden. Ich hatte an einem schwarzen Gold 5 den linken Aussenspiegel zerkrautzt ( 1 tiefer Kratzer in der lackierten Aussenblende über dem Blinker ) und bekam daraufhin eine gesalzene Rechnung basierend auf einem Kostenvoranschlag einer Lackiererei in Hamburg über 300 €. Auf Nachfrage bei VW wurde mir mitgeteilt, dass diese blende lackiert für 45 € als Ersatzteil erhältlich ist.
    Nachdem ich den Sachverhalt bei der Europcar Schadensabteilung geschildert hatte, wurde die Rechnung für den Schaden auf 80 € gesenkt.


    Alles in allem sind Vermieter doch sehr kulant und erleichtern einem die Arbeit. Schließlich braucht man sich nicht um Versichreung, Reparaturen, Inspektionen oder KFZ Steuern kümmern und hat immer ein "neues" Auto unterm Hintern.
    Die meisten Fahrzeuge behalte ich ca. 4 Monate und wechsele dann, wenn ich ein möglichst identisches Fahrzeug bekommen kann.#


    Ich hoffe der Hinweis auf den Steuervorteil hilft euch ;) :203: :206: :111:

  • Daher kann ich jedem nur empfehlen, sich Gedanken darüber zu machen, ob es finanziell nicht günstiger wäre auf einen Firmenwagen zu verzichten und statt dessen ein Fahrzeug zu mieten. Bei einem vergleichbarem Fahrzeug zur Klasse PDMR muss man schließlich 350 - 450 € monatlich als geldwerten Vorteil versteuern.

    Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist völlig unerheblich, ob es ein Mietwagen über die Firma oder ein Firmenwagen ist:
    - Wenn du einen Firmenwagen ausschließlich geschäftlich nutzt, mußt du keinen geldwerten Vorteil versteuern.
    - Wenn du einen Mietwagen, den du über dein Gewerbe bzw. deine Firma anmietest, auch für Privatfahrten nutzt, mußt du einen geldwerten Vorteil für diese Privatfahrten versteuern (entweder über die 1%-Regelung oder auf Kilometerbasis).


    Der "Trick" bei deinem Beispiel ist lediglich, daß das Finanzamt bei einem Mietwagen nicht so leicht dahinter kommt. Fakt ist aber: Wenn du den Mietwagen auch privat nutzt und keinen geldwerten Vorteil versteuerst, ist das Steuerhinterziehung.


    Es gibt aber noch eine andere Variante, die für dich in Frage kommen könnte: Wagen privat kaufen/mieten/leasen und deiner Firma die gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen.

  • Ich stimme frank_dc zu. Leasingfahrzeuge müssen auch versteuert werden, wenn diese zur privaten Nutzung freigegeben sind. Und zwischen Leasing- und Mietfahrzeugen gibt es kaum Unterschied.


    Wenn es eine Monatsmiete sein, kann sich das FA auch denken, dass das Fahrzeug auch mal privat genutzt wird.


    Eigene Firmenfahrzeuge tauchen lediglich nicht als Vermögen in der Bilanz auf.

  • Manchmal wünschte ich, auf der Rechnung würden nicht die gefahrenen Kilometer stehen. Demnächst vielleicht mal fragen, ob man das "gefahrene Kilometer" nicht auch weglassen kann.
    Meckert das Finazamt, wenn man schon über die Ein-Prozent-Regelung einen Wagen absetzt und darüber hinaus gelegentlich Mietwagen absetzen möchte?
    Reicht es zu sagen, der Mietwagen war wg. Komfort notwendig oder sonst komme man mit den Kilometern des Kilometerleasings nicht hin?

  • Manchmal wünschte ich, auf der Rechnung würden nicht die gefahrenen Kilometer stehen. Demnächst vielleicht mal fragen, ob man das "gefahrene Kilometer" nicht auch weglassen kann.


    Das wäre echt gut! Aber ich glaube nicht, dass die da so weite Eingriffsmöglichkeiten haben. Obwohl es ja für die Rechnungsstellung nicht unbedingt nötig ist ...

  • Meckert das Finazamt, wenn man schon über die Ein-Prozent-Regelung einen Wagen absetzt und darüber hinaus gelegentlich Mietwagen absetzen möchte?

    Du setzt ja keinen Wagen über die 1%-Regelung ab sondern versteuerst den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Firmenwagens - bezahlst also Geld.


    Im Prinzip kannst du auch Mietwagen, die du über die Firma / das Gewerbe anmietest, als Betriebsausgabe geltend machen. Im Zweifelsfall mußt du aber nachweisen können, welche geschäftlichen Fahrten mit den Mietwagen durchgeführt wurden. Wenn die Mietwagen in erster Linie an Wochenden gemietet wurden, könnte das z.T. schwierig werden (hängt natürlich vom Gewerbe ab)...

  • Gern wird bei Prüfungen auch auf die Fahrzeuggrösse geachtet. Wenn du via 1% Regelung einen Kleinwagen versteuerst und gerne mal ein grösseres Fahrzeug mietest, kann das zu Problemen führen. Wichtig ist stets und ständig alles zu dokumentieren. Ggf. vor allem zu dokumentieren wenn du das grössere Fahrzeug nicht gefahren hast um die Zusammenhänge später glaubwürdig nachweisen zu können. Selbst Fahrtenbücher werden verworfen wenn sie nicht lückenlos geführt sind, wie ich aus eigener, bitterer Erfahrung sagen kann. Prüfung der Privatnutzung von PKW ist des Prüfers erste Tat :thumbdown:

  • Danke für eure Beiträge. Endlich ein Forum, wo die User verstehen worum es geht. Wir sind halt eine Randgruppe.


    Vor
    allem die Aussage, dass es darum geht, was für ein Gewerbe man betreibt
    ist sehr wichtig. Ich selber bin als Medienberater ständig unterwegs.
    Ich besuche Kunden und auch mal branchenfremde Fachmessen ( auch am
    Wochenende :) ).
    Das
    mit dem geldwerten Vorteil ist für das Finanzamt etwas problematisch.
    Denn es wird vom Unternehmen kein Vermögenswert abgeschrieben und es
    handelt sich auch nicht um eine Abnutzungsgebühr wie beim Leasing. Es
    ist eine reine Dienstleistung die als Geschäftsausgabe anerkannt wird.
    Welchen
    geldwerten Vorteil soll das Finanzamt denn ansetzen, wenn ein Fahrzeug
    eine oder 4 Wochen gemietet war und 2 verschiedene Mitarbeiter die
    Möglichkeit hatten, das Fahrzeug privat zu nutzen? Sollen dann beide
    jeweils 1% vom Neupreis des Fahrzeugs versteuern, weil sie das Fahrzeug
    ein Wochenende mit nach Hause genommen haben.
    Eine ausführliche Dokumentation, wie wer, wann und wozu das Fahrzeug genutzt hat ist sicherlich nicht vorteilhaft.
    Zitat Sixt Mitarbeiter: Was das Finanzamt nicht weiss, das interessiert es auch nicht.
    :203:

  • Sollen dann beide
    jeweils 1% vom Neupreis des Fahrzeugs versteuern, weil sie das Fahrzeug
    ein Wochenende mit nach Hause genommen haben.

    Aufgrund der geringen Strecken, welche wohl bei dem "Modell" mit einem Wagen und zwei Mitarbeitern zurückgelegt werden, ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils auf Kilometerbasis sicher deutlich günstiger. Wenn aber beide Mitarbeiter den Wagen privat für sehr große Strecken nutzen, dürfte die 1%-Regelung für beide günstiger sein. Ob es dabei ein oder zwei Fahrzeuge gibt, sollte keine Rolle spielen.

  • Da muss ich dir zustimmen Frank, allerdings ist die 1% Regelung unabhängig von der Mietdauer. Du müsstest bei nem A6 oder Audi Cabrio quasi 500 € geldwerten Vorteil versteuern. Das wären bei einem normalen Gehalt ( 1500-2500 € ) ca. 125 - 250 € weniger netto. Dafür kann man das Fahrzeug locker selber mieten. Eine Abrechnung nach Kilometern wäre da "einfacher" und "günstiger" ;)


    Ich habe heute morgen noch einmal beim FA nachgefragt. Die privat gefahrenen Kilometer brauchen nur hierfür erfasst werden, ohne Fahrziel. Weil es sich nunmal um Privatfahrten handelt und es die Firma quasi nichts angeht, wohin man mit dem PKW gefahren ist. :)


    Ein Fahrtenbuch für die betrieblichen Fahrten ist steuerrechtlich nicht notwendig.


    Neben den steuerlichen Aspekten, hat man bei einem Mietwagen ja auch noch den Vorteil, dass man sich weder um Wartung noch um Steuern, Versicherungen oder Reparaturen kümmern muss.


    Ich würde deshalb als selbstständiger niemals einen normalen Pkw leasen oder finanzieren. Man spart sich Kosten, wenn man kein Fahrzeug benötigt ( Krankheit, Urlaub ) und hat die Möglichkeit die Höhe der Kosten durch Auswahl der Fahrzeugklasse zu regulieren.


    Mitlerweile sind fast alle Mietfahrzeuge der Klasse entsprechend gut ausgestattet. Ich denke an die Zeit zurück als Sixt diese dämlichen VDO Navigationsradios in der C-Klasse hatte, wo die Navicd nicht heraus genommen werden konnte und man gezwungen war nur Radio zu hören.

  • Da muss ich dir zustimmen Frank, allerdings ist die 1% Regelung unabhängig von der Mietdauer. Du müsstest bei nem A6 oder Audi Cabrio quasi 500 € geldwerten Vorteil versteuern. Das wären bei einem normalen Gehalt ( 1500-2500 € ) ca. 125 - 250 € weniger netto. Dafür kann man das Fahrzeug locker selber mieten. Eine Abrechnung nach Kilometern wäre da "einfacher" und "günstiger" ;)

    Meinst du mit "Abrechnung nach Kilometern" die Versteuerung der privat gefahrenen Kilometer mit dem durch die Firma gemieteten Mietwagen oder meinst du die Inrechnungstellung der geschäftlich gefahrenen Kilometer mit dem privat gemieteten Mietwagen?

  • Versteuerung der privat gefahrenen Kilometer.
    Mieter ist das Unternehmen.


    Wenn die Firma das Fahrzeug z.B. für einen Monat mietet und insgesamt 4000 km damit gefahren werden, dann hat man beispielsweise eine Rechnung i.H.v. 1000 € bzw. 0,25 € pro gefahrenen Kilometer. Wenn der Arbeitgeber auch die Benzinkosten übernimmt, sind diese entsprechend hinzuzurechnen. Es sei denn, der Mitarbeiter tankt für seine Privatfahrten selber.
    Der Einfachheit halber rechnen wir mit 0,25 € pro Kilometer.
    Wenn einem Mitarbeiter das Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen wurde und er 1000 km privat gefahren ist, wird ihm ein geldwerter Vorteil von 250 € angerechnet.


    Bei einem Golf V wäre man mit der 1% Regelung besser bedient. Bei einem A6 hätte man schon gut gespart.
    Man sollte also immer privat gefahrene Kilometer notieren, beim AV den Listenpreis des Fahrzeugs erfragen und entsprechend nachrechnen, welche Regelung günstiger ist.


    Man hängt im Falle der tatsächlichen Nutzung lediglich eine Auflistung und Berechung der Privatnutzung an.


    Da sollten sich durch wenig Arbeit eine Menge Euros sparen lassen. ;)


    Wie die Mehrwertsteuer hierbei zu berücksichtigen ist, kann ich leider nicht sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von andregt ()

  • Diese Seite war die erste, die meine Suche bei Google zu dem Thema Mietwagen und Geldwerter Vorteil ausgeworfen hat. Daher wärme ich den alten Thread wieder auf.


    Ich bin angestellter und arbeite unter der Woche in München, wohne aber in NRW. Ich miete wöchentlich über meinen Arbeitgeber von Freitag bis Montag ein Fahrzeug, dass ich anstelle der Bahn für die Fahrten nach Hause nutze. Das Fahrzeug kann ich auch privat nutzen, jedoch tanke ich freitagabends voll (München-NRW), dann fahre ich privat tanke wieder voll und zahle diese Rechnung selbst. Die Rechnung der Rückfahrt bekommt mein Arbeitgeber dann wieder.


    Wie läuft die Versteuerung des Geldwerten Vorteils, wenn ich die Kilometer selbst zahle?


    Vielen Dank!


  • Genau gleiches Spiel bei mir. Bloss stehe ich vor der Wahl 1. Mietwagen zur Monatsmiete, 2. Firmenwagen mit 1%vom Nettopreis direkt an die Firma oder 3. Privatpk mit 0,30cent / Km.


    Ich war bisher der Meinung bei Punkt 1 muss man nichts versteuern, da ich höchstens mal 50 km privat fahre und dies vielleicht 10% an der Gesamtnutzung ausmache.