Mal ne Frage an unsere Mietwagen-Juristen:
Die haben hier bei uns in der Stadt vor kurzem für die verkehrsberuhigte Innenstadt neue Schilder aufgestellt. Da steht jetzt:
"Linienverkehr, Taxen, Fahrräder und Mietwagen frei"
Das es sich hierbei um die Funk-Mietwagen aka "Billig-Taxis" handelt, ist mir natürlich klar. Aber mal rein bürokratisch gesehen: Wenn ich da mit meinem Mietwagen durchfahre und von der Polizei angehalten werde, kann ich dann doof auf das Schild verweisen und sagen "Wieso, ist doch ein Mietwagen?". Wie sieht es bei sowas denn rechtlich aus?
Und ja, ich weiß, Laberthread= kein Mietwagenthemen, bitte. Aber ich habe (bisher) keinen Thread gefunden, wo das ganze sonst einigermaßen passen würde. falls es da was gibt und ich es nur übersehen habe, bitte verschieben.
Mod: Verschoben in Recht. KM