Definition des Begriffs "Mietwagen" auf Verkehrsschildern

  • Mal ne Frage an unsere Mietwagen-Juristen:


    Die haben hier bei uns in der Stadt vor kurzem für die verkehrsberuhigte Innenstadt neue Schilder aufgestellt. Da steht jetzt:


    "Linienverkehr, Taxen, Fahrräder und Mietwagen frei"


    Das es sich hierbei um die Funk-Mietwagen aka "Billig-Taxis" handelt, ist mir natürlich klar. Aber mal rein bürokratisch gesehen: Wenn ich da mit meinem Mietwagen durchfahre und von der Polizei angehalten werde, kann ich dann doof auf das Schild verweisen und sagen "Wieso, ist doch ein Mietwagen?". Wie sieht es bei sowas denn rechtlich aus?


    Und ja, ich weiß, Laberthread= kein Mietwagenthemen, bitte. Aber ich habe (bisher) keinen Thread gefunden, wo das ganze sonst einigermaßen passen würde. falls es da was gibt und ich es nur übersehen habe, bitte verschieben. :104:


    Mod: Verschoben in Recht. KM

  • Um ehrlich zu sein, hab ich bisher auch immer gedacht, dass damit Mietwagen in "unserem" Sinne gemeint sind 8|


    Gut zu wissen, dass dem anscheinend nicht so ist. Aber woher soll ein Ottonormalverbraucher das auch wissen?
    Von daher würde ich sagen, dass es im Ermessen des Polizeibeamten liegt, ob er eine mündliche Verwarnung/Belehrung ausspricht oder einen Strafzettel ausstellt (ohne Gewähr).

  • @Dragonmaster


    Stehen diese Schilder zufälligerweise in Lübeck? :P


    Habe mich auch schon gefragt, warum gerade Mietwagen da durch dürfen, aber deine Erklärung bringt zumindest Licht ins Dunkel. Gerade in Lübeck kommt man ja sonst nicht direkt durch die Stadt.
    Ich würde mich aber als Ortsunkundiger Fahrer eines Mietwagens doof stellen und bei einer Kontrolle auf das Schild verweisen. Woher soll ich denn wissen, welchen Mietwagen die Stadt meint. 8)

  • http://de.wikipedia.org/wiki/B…Deutschland#Zusatzzeichen


    Dort findet man eine Auswahl an Zusatzzeichen. Grundsätzlich wird das durch Rechtsverordnung geregelt, die StVO lässt ja insoweit konkretisierende Verordnungen zu.


    Ich würde mal behaupten, dass da jemand infolge der Rechtsstreit-Welle zwischen Taxis und Funkmietwagen vor einiger Zeit mal gab, besonders gründlich sein wollte. Im Zweifel müsste aber zumindest in irgendeiner Satzung der entsprechenden Gemeinde geregelt sein, was damit genau gemeint ist.


    Ich würde aber auch sagen, dass dich kein Richter verurteilt wenn du da lang fährst, weil eben Mietwagen und nicht Funkmietwagen auf dem Schild steht und das Schild jetzt auch nicht allgemein bekannt ist … aber Verkehrsrecht … nuja :-D wem's gefällt^^


  • -das Zusatzzeichen "Mietwagen frei" ist nicht neu und geht somit nicht auf den Streit Taxi vs. Funkmietwagen zurück (ist in Berlin auch vereinzelt an Busspuren zu sehen).


    -Bundesrecht (hier StVO) und Gemeindesatzung verträgt sich nicht (bis auf wenige Ausnahmen)


    - der Bußgeldkatalog ist grundsätzlich auf Fahrlässigkeit (also fahrlässiger Handel/Unterlassen) ausgelegt. Das hat den Nachteil, d. Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.


    - und ich wage zu behaupten, d. 99,9% der Verkehrsteilnehmer mit vielen Zusatzschildern eh nicht viel anfangen können bzw interpretieren sie falsch (wie auch bei dem Schilderwald)

  • ich fahre ab jetzt einfach durch und falls mich mal ein Polizist anhält, lasse ich es darauf ankommen. Werde dann hier berichten, was bei rauskommt.
    Mehr als die obligatorischen 10€ aka "böse, böse!" Geldstrafe dürfte es in Lübeck eh nicht werden und die kriege ich ja schon, wenn ich mich als Anwohner in das Parkverbot vor der Tür stelle, weil nix anderes mehr frei ist. :wacko:

  • Im Zweifel müsste aber zumindest in irgendeiner Satzung der entsprechenden Gemeinde geregelt sein, was damit genau gemeint ist.


    Ein Blick in §49 Abs. 4 PBefG hilft hier weiter, da wird genau definiert, was unter dem Verkehr mit Mietwagen zu verstehen ist...

  • Das geht ja noch.
    Hier kassieren sie von uns Anwohnern ja regelmäßig 15€, wenn wir in den Nebenstraßen parken. Dort ist zwar Anwohnern das parken erlaubt, aber NUR zwischen 19-7 Uhr. Und ja, die kommen immer pünktlich kurz vor 19 und 7 Uhr zur Runde in die Straßen. Da fühlt man sich als Anwohner schon irgendwie verarscht, immerhin zahle ich ja auch schon für das Anwohnerparkrecht.


    Naja, mal sehen, ob mich überhaupt ein Polizist anhält. Die sieht man hier eh äußerst selten. :whistling:
    Vielen Dank schon mal an alle unsere Fachjuristen hier. 8)

  • Das 'Funk' bei Mietwagen kannst weglassen (Funk nicht zwingend noetig, und "Funkmietwagen" ist auch im Ggs. zu "Mietwagen" kein Begriff im Gesetz), der richige Paragraph wurde ja schon genannt (49 PBefG) - da diese "Mietwagen zur Personenbefoerderung" im Sinne der Verordnung eben keine Taxen sind, musste zB zur Benutzung von Busspuren der Mietwagen explizit mit aufgefuehrt werden - es gibt auch Spuren/Plaetze, die ausschliesslich Taxen vorbehalten sind, da duerfen explizit keine Mietwagen (also die 49er!) drauf...


    Zitat

    Ich würde aber auch sagen, dass dich kein Richter verurteilt wenn du da lang fährst, weil eben Mietwagen und nicht Funkmietwagen auf dem Schild steht.

    gaaanz duennes Eis...