Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge über die Lufthansa Kreditkarte


  • Die Frage ist nicht dein Ernst? Lies dir mal die Beiträge von Heute über deinem durch.


    MfG Jan


    Gnarf, man sollte halt nicht direkt nach dem heimkommen einer Nachtschicht noch mit sowas wichtigen beschäftigen. ich schiebe es jetzt mal auf den Schlafmangel und bitte um Verzeihung. Habe ehrlich gesagt den aktuell Beitrag wirklich nicht gelesen, sondern direkt was eigenes verfasst. Ich glaube, mein Bett ruft. Gute Nacht. :sleeping:

  • Bei mir reichte die Rechnung und das Schadenprotokoll des Hagelschlages aus. Ich hatte dann 30 Tage Zahlungsziel bei Sixt und innerhalb 10 Tagen das Geld bei mir auf dem Kto und durchgereciht. Ich musste weder in Vorleistung gehen, noch eine Abtretungserklärung vornehmen.
    Hinzu kam noch, dass das Gutachten etwas "zu hoch gerechnet" wurde. Das wurde von LH KK bemängelt, von mir weiter gereicht, von Sixt zu Gunsten der LH geändert ...

  • Ich hatte 2009 auch Sixt legitimiert den Betrag vom LH M&M Kreditkartenkonto abzubuchen und hab das an die Versicherung weitergeleitet. Diese hat dann ihrerseits den Betrag auf dem KK-Konto noch vor der Abbuchung durch Sixt ausgeglichen.


    Hat alles ohne Probleme geklappt.


    so hab ich es gerade auch gemacht. War einfacher für mich. Allerdings war nichts mit vorher ausgeglichen. 10 min nach der Mail an Sixt hatte ich schon die Nachricht von Card Control. :rolleyes:
    Ich habe alle Unterlagen einfach an eine Mail gehängt und harre nun der Dinge.

  • Leider dauert es immer noch an. Die Unterlagen sind alle per Mail an Versicherung@lufthansacard gegangen. Mittlerweile habe ich schon 3 mal angerufen und es wurde mir versichert, es sei in Bearbeitung. Ich solle noch etwas Geduld haben.
    Das dauert nun schon sehr lange. :(

  • Habe gestern total gestresst beim abholen des MW einen guten Kratzer auf der Kofferraumkante übersehen. Versicherung läuft über die LH CC. Kann ich da dein groupon Gutschein mit abgeben, oder besser lassen. Die Miete muss ja eigentlich komplett mit der CC bezahlt sein, oder? Gutschein wurde auch mit der LHCC bezahlt. Weis ich habe da mal was zugelesen, aber finde es nicht mehr.

  • Je nach Autovermietung wird der Schaden ggf. nicht berechnet, weil er "Gebrauchsspuren" darstellt. Richtwert in der Regel, ob du mit dem Fingernagel hängen bleibst (Enterprise) oder man diesen aus 2 Meter immer noch sieht (Avis). Meine Erfahrung.


    Kurz zur Erfahrung LH:
    Konnte leider nicht einparken, weswegen eine C-Klasse ein paar Kratzer abbekommen hat. Schaden war Anfang Dezember. Anfang Januar alle Unterlagen eingereicht. Dreimal nachgefragt und dann wurde der Schaden Anfang April reguliert. Ehrlich gesagt war das langsam. Schadenhöhe 700 Euro.

  • @GianniMonatana:
    Ich finde den Bereich immer noch sehr schwammig
    formuliert in den Versicherungsbedingungen der LH-KK. Für mich liest es
    sich viel mehr so, dass nur die Fahrzeuge mit dem Begriff "Daimler"
    nicht versichert sind, alle anderen Jaguar-Fahrzeuge aber schon:


  • Soweit ich da vielleicht helfen kann denn mein alter Herr hatte früher einen Daimler Super Eight und keinen Jaguar XJ.


    Daimler war so etwas wie der Rolls-Royce und Jaguar der Bentley. Es war zwar optisch ein Jaguar der aber höherwertiger ausgestattet war (mehr Leder, Holz und ein wenig handverarbeiteter) und teurer :D


    Da es heute aber keine neuen Daimler mehr gibt geht es wohl nur um ältere Fahrzeuge. Könnt also ruhigen Gewissens neue Jaguars mieten.


    Gruß

  • Lt. deren Aussage ist Jaguar definitiv ausgeschlossen!

    Steht halt nicht so in den AVB. Mit RSV im Rücken würde ich es darauf ankommen lassen und auch Jaguar mit der LH KK mieten, trotzdem bleibt der fade Beigeschmack, das man erstmal auf der Forderung sitzen bleiben könnte. Aber ob derjenige, welcher den potentiellen Schaden dann bearbeitet das auch so sieht wie der "Teamleiter"?

  • Zum Glück in Deutschland nicht das Wort eines Teamleiters, sondern der Inhalt der AVB und danach ist Jaguar nunmal nicht ausgeschlossen, da Daimler eine eigene Untermarke von Jaguar ist, und nicht andersrum.

  • So grade mit der Assistance telefoniert.


    Die Dame war sehr nett und hatte sich bei Ihrem Teamleiter erkundigt.


    Lt. deren Aussage ist Jaguar definitiv ausgeschlossen!

    Vielleicht mangelt es Teamleitung und Mitarbeiterin einfach an Textverständnis, insofern man dort die eigenen AVB nicht versteht. Insbesondere wenn die Frage schon mit Bezug auf die Formulierung in den AVB gestellt wurde.


    "Daimler von Jaguar" in der Aufzählung ist eigentlich eindeutig. Das Mißverständnis u.U. aber zwangsläufig, wenn man sich mit der Automobilhistorie nicht so auskennt. Zusätzlich steht "Jaguar" in der nächsten Zeile, was die Fehlinterpretation begünstigt.

  • Hallo,


    ich würde gern mal von einem Schadensfall berichten, der vielleicht allgemein interessant ist, bei dem mir die Profis unter Euch aber vielleicht auch weiterhelfen können.


    Da es um einen Fall mit der LH M&M Vollkasko geht, hänge ich mich einfach mal an diese Beitragskette dran.


    Folgende Sachlage:


    Zweiwöchige Einweg-Automiete in Schweden bei Europcar, ein VW Golf. Von Dtl im Internet direkt bei Europcar gebucht, alles mit LH Card bezahlt, alles prima.


    Kurz vor Ende der Miete kam uns irgendwo in den einsamen Wäldern ein Holz-LKW entgegen und schleuderte einen Stein gegen unsere Windschutzscheibe. Das Resultat war ein Stern von ca 3cm Durchmesser. Wir hatten in dem Moment trotz oder gerade weil es eine Urlaubsfahrt war, viel auf dem Zettel, so dass eine Verfolgung des LKW (damit der Kutscher sich einmal kräftig über unsere Forderung, für den Schaden aufzukommen, totlachen könnte), eine Fahrt in die nächste Werkstatt und eine Fahrt zum nächsten Polizeiposten nicht infrage kam. So groß ist die Polizeidichte da oben nicht, da hätten wir locker 150 km zum nächsten Polizisten fahren können. Na ja, kurzum: Wir haben die Sache gar nicht richtig ernst genommen.


    Selbst bei der Autoabgabe am großen Flughafen Arlanda hatten wir eher das Gefühl, dass wir mit dem Wunsch einer Schadensanzeige die junge Dame eher belästigen würden. Wir rechneten damit, von der Sache nie wieder zu hören.


    Das war ein Irrtum!


    Einige Tage nach der Rückkehr erhielt ich von der Verleihstation Luleå (die müssen das Auto tatsächlich wieder dorthin zurückgeführt haben) eine entrüstete Mail, dass da ein Steinschlag in der Windschutzscheibe wäre und ob ich den Schaden denn als von mir verursacht anerkennen würde. Naiv-ehrlich wie man ist, habe ich den Schaden zugegeben und auf die sehr wohl von mir ausgefüllte Schadensanzeige verwiesen. Der Dank war eine Rechnung von 6000 SEK / 677 Euro.


    Der Vertrag beinhaltete eine Vollkasko-Versicherung mit 750 Euro Selbstbehalt. Aber: Im Dünngedruckten auf der Rückseite war eindeutig festgelegt, dass Glasschäden mit 6000 SEK in Rechnung gestellt werden. Dieser Betrag erschien als ein Posten auf der Gesamtrechnung. In meinen Augen und mit Verweis auf den rückseitig dargelegten Festbetrag konnte ich dagegen m.E. nichts sagen. Meinem Einwand, dass das Auswechseln der Scheibe bei einem Golf sicherlich nicht so viel kostet, wurde entgegnet, dass das sehr wohl viel mehr kosten würde. Nun ja, das kann in Schweden auch durchaus sein, allein jede Arbeitsstunde ist da ein Vermögen wert...


    Und nun beginnt die Posse mit der AXA, die ja mittlerweile als LH-Card Versicherer engagiert ist. Natürlich wollte ich versuchen, die Differenz zwischen 677 Euro und den 230 Euro Selbstbehalt über die LH Card wieder zu bekommen.
    Ich habe den Schaden fristgerecht gemeldet, es kam die Email mit dem Fragebogen und Verzeichnis der Unterlagen, die benötigt werden.


    Das sollten sein:


    - Kopie des Mietfahrzeugvertrags -ok


    - Kreditartenbelastungsbeleg -ok


    - Kopie der Mietrechnung -ok


    - Kopie der polizeilichen Schadensaufnahme (Polizeibericht) -hatten wir nicht


    - Kopie der Schadensmeldung bei der Autovermietung -ok


    - Schadensrechnung des Vermieters im Original -erschien auf der Gesamtabrechnung, also ok


    - Kopie der Reparaturrechnung, des Gutachtens oder des Kostenvoranschlages -mit der Reparatur hatten wir nichts zu tun, entfiel hier also.


    - Rechnungen/ Belege/ andere Dokumente, die Ihre Zahlung des Schadens bestätigen -entfiel


    - Kopie des Führerscheins des Fahrers -ok


    Erst einen knappen Monat später kam eine Reaktion per Email in Textbausteinform:


    "vielen Dank für die Zusendung Ihrer Unterlagen.


    Für die weitere Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:


    - Schadensrechnung im Original


    - Reparaturrechnung / Gutachten/ Kostenvoranschlag in Kopie


    Sobald wir die vollständigen Unterlagen vorliegen haben, werden wir schnellstmöglich die abschließende Bearbeitung Ihres Schadens vornehmen."


    Bemerkenswert (auch in Bezug auf Beiträge weiter vorn in dieser Diskussion): Ein Polizeiprotokoll wurde nicht länger verlangt. Ein Glück!
    Daraufhin rief ich mal die LH-Card Hotline Nummer an und erklärte, dass die Schadensrechnung auf der Europcar-Gesamtabrechnung enthalten wäre und dass diese der Versicherung vorliegen würde. Die nette Dame an der Hotline konnte nachschauen und stimmte mir zu. Auch der Tatsache, dass unter den gegebenen Umständen keine Reparaturrechnung gebracht werden könne, stimmte sie zu. Ja, die Sachbearbeiter wären chronisch unterbesetzt, deshalb käme es zu Verzögerungen und bei dem Stress hat der Bearbeiter das wohl alles nicht richtig gesehen.


    Prima! Da konnte ja nichts mehr schiefgehen. Lange war nichts zu hören, dann eine erneute Ladung Textbausteine per Email:


    "Für die weitere Bearbeitung Ihres Schadens benötigen wir folgende Unterlagen:


    - Reparaturrechnung / Gutachten/ Kostenvoranschlag


    Sobald wir die vollständigen Unterlagen vorliegen haben, werden wir schnellstmöglich die abschließende Bearbeitung Ihres Schadens vornehmen."


    Daraufhin antwortete ich per Email und habe nochmal alles erklärt. Nach neuerlicher langer Sendepause wieder die Textbausteine:


    "Für die weitere Bearbeitung Ihres Schadens benötigen wir folgende Unterlage:


    - Reparaturrechnung / Gutachten/ Kostenvoranschlag


    2.7 Obliegenheiten im Schadensfall


    2.7.6 Der anspruchsberechtigte Karteninhaber hat einen Schadensnachweis wie folgt zu erbringen:


    a) Der anspruchsberechtigte Karteninhaber hat dem Versicherer eine Kopie der Reparaturrechnung, die Kopie der Schadensanzeige, welche er beim


    Mietwagenunternehmen geleistet hat, eine Kopie des Kreditkartenbelastungsbeleges, eine Kopie des kompletten Mietfahrzeugvertrages und eine Kopie der polizeilichen Meldung vorzulegen."


    Wegen des Verzichts auf die polizeiliche Meldung kann ich dann wohl froh sein, denn die hätte alles zu Fall gebracht. Die Erklärung, dass der nächste Polizeiposten ne halbe Tagesreise entfernt gewesen wäre, hätte im Zweifelsfall auch nicht gezogen.


    Aber die Sache mit der Reparaturrechnung... Ist die Abrechnung eines Pauschalbetrages für einen Schaden so derartig ungewöhnlich? Die Reparatur ist doch eine reine Angelegenheit zwischen Europcar und der Werkstatt?


    Im Laufe dieser Beitragskette (habe alle 16 Seiten gelesen oder überflogen*g*) gehen die Meinungen auseinander, ob die LH-Card-Versicherung überhaupt zum tragen kommt, wenn das Auto bereits über den Vermieter VK versichert war. Wobei die Tendenz eher dahin ging, dass das der Fall ist. In den Versicherungsbestimmungen steht aber:


    "2.4 Ausschlüsse
    Die Versicherung erstreckt sich nicht:
    (...)
    d)
    auf Schäden, die:
    i.
    bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkaskoversi-
    cherung und/oder
    ii.
    bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkaskoversi-
    cherung und/oder
    iii.
    durch irgendeine andere vorrangige Versicherung erfasst sind."


    Heißt das vielleicht doch, dass die LH-Versicherung hier gar nicht greift? Doch inzwischen kann man eigentlich nur noch Tarife buchen, in denen eine VK mit relativ hohem SB enthalten ist. Wenn diese inkludierte VK aber die LH-Card Versicherung ausschließt, kann ich mir die KK-Versicherung künftig definitiv sparen, denn ein Auto ohne VK zu buchen, ist IMHO schwierig geworden und kann u.U. teurer sein als ein Tarif mit VK bei einem anderen Anbieter.


    Falls das so ist, muss ich mich allerdings sehr wundern, dass mir das nicht einfach klipp und klar gesagt wird. Dann hätte ich wenigstens Zeit gespart. Insgesamt finde ich die Kommunikation vonseiten der Versicherung mit der Wiederholung immer derselben Textbausteine einer erstklassigen Kreditkarte (denn als solche darf man die goldene M&M World Business doch wohl bezeichnen?) nicht wirklich angemessen.


    Meinungen dazu? Tipps? Aufgeben? Kreditkarte kündigen?


    Viele Grüße,
    Heinrich von Himmelpforten

  • Daraufhin rief ich mal die LH-Card Hotline Nummer an

    Es empfiehlt sich, in "rechtlichen" Angelegenheiten nichts fernsprachlich zu regeln, außer unter Kollegen.

    Aber die Sache mit der Reparaturrechnung... Ist die Abrechnung eines Pauschalbetrages für einen Schaden so derartig ungewöhnlich? Die Reparatur ist doch eine reine Angelegenheit zwischen Europcar und der Werkstatt?

    Nun, gewiss mag es Europcar freistehen, ob sie den Schaden reparieren oder sich den Wertverlust erstatten lassen. Allerdings ist es zumindest in Deutschland üblich, dass Versicherungen nicht einfach einen Betrag x regulieren, den der Geschädigte sich ausgedacht hat. Und gerade aufgrund der offenkundig pauschalen Formulierung: "Glasschaden kostet 6000 SEK", ist dieser Betrag völlig aus der Luft gegriffen. Anders wäre es z.B. bei einem Gutachten, dann wäre der Schaden zwar immer noch "fiktiv" abzurechnen aber er wäre halt abzurechnen. Wenn Europcar dann doch repariert, wäre er auch nicht nur fiktiv abzurechnen.

    Im Laufe dieser Beitragskette (habe alle 16 Seiten gelesen oder überflogen*g*) gehen die Meinungen auseinander, ob die LH-Card-Versicherung überhaupt zum tragen kommt, wenn das Auto bereits über den Vermieter VK versichert war. Wobei die Tendenz eher dahin ging, dass das der Fall ist.

    Da gehen die Meinungen nicht auseinander. Die Versicherungsbedingungen sind diesbezüglich eindeutig. Wenn die AXA trotz bestehender VK des Vermieters reguliert, dann ohne Rechtspflicht. Wie von Dieselwunsch: recherchiert, sei dies wohl insbesondere dann der Fall, wenn die VK nicht abgewählt werden könne. Aber wie gesagt: das muss AXA nicht so handhaben.

    Wenn diese inkludierte VK aber die LH-Card Versicherung ausschließt, kann ich mir die KK-Versicherung künftig definitiv sparen, denn ein Auto ohne VK zu buchen, ist IMHO schwierig geworden und kann u.U. teurer sein als ein Tarif mit VK bei einem anderen Anbieter.

    Dann bist du definitiv beim falschen Vermieter.

    Falls das so ist, muss ich mich allerdings sehr wundern, dass mir das nicht einfach klipp und klar gesagt wird.

    Ich wundere mich: denn die Versicherungsbedingungen scheinen ja (zumindest im Nachhinein) bekannt zu sein. Warum liest man so etwas nicht einfach mal vor Vertragsschluss? Wir sprechen hier von 2-3 Seiten.. das ist auch absolut mein Tipp: einfach mal die wichtigsten Sachen lesen. Gerade bei Finanz- und Versicherungsprodukten ist das doch von großer Bedeutung, was diese im Zweifel leisten und was ich für Pflichten habe.

    Insgesamt finde ich die Kommunikation vonseiten der Versicherung mit der Wiederholung immer derselben Textbausteine einer erstklassigen Kreditkarte (denn als solche darf man die goldene M&M World Business doch wohl bezeichnen?) nicht wirklich angemessen.

    Da der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten verletzt hat, ist es ganz normal, dass die Versicherung ihm dies aufzeigt. Durch Textbausteinnachrichten können Kosten gespart werden, was sich so in den günstigen Beiträgen niederschlägt. Wenn man einen anderen Service möchte, wird man mit einer Karte die einen Jahresbeitrag von unter 100 EUR hat, nicht weit kommen, egal ob die golden oder platin ist oder was da drauf steht.

  • das ist bei europcar nicht ungewöhnlich, dass mit pauschalen Beträgen gerechnet wird für Schäden.
    da wird ja sogar mit Pauschalbeträgen für das ganze Auto gerechnet.


    nur muss die Axa dann irgendwo ein Einsehen haben, denn der Mieter kann ja wenig dafür