Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge über die Lufthansa Kreditkarte

  • So, hier für alle Inhaber der Lufthansa kreditkarte die Versicherungsbedingungen für die Vollkaskoversicherung:


    (btw: sollte die Inhaber eigentlich vorliegen und zur Kenntnis genommen haben....)


    Auszugsweise hier:


    §2 Zeitliche Bestimmung der Versicherung


    ...Pro Anmietung und Vertragsdauer besteht die Versicherung nur für ein Mietfahrzeug. Bei zwei oder mehreren zeitgleichen Anmietungen besteht nur für das erste angemietete Mietfahrzeug Versicherungsschutz.



    $3 Umfang der Versicherung


    ...Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadenfall 230 €...



    gruß wieland7


    :206:

  • Wichtig wäre auch noch zu erwähnen, dass nur Fahrzeuge versichert sind, wenn...


    ... der eingetragene Fahrer und Besitzer der CC mindestens 21 Jahre alt ist.
    ... der Fahrzeugwert 75.000 EUR nicht übersteigt.
    ... kein Emblem von Porsche, Maybach oder einer sonstigen Luxusmarke am Fahrzeug prangt.
    ... man keine Rennen gefahren ist oder sonstige, übermäßige Materialabnutzung hatte.

  • ... der eingetragene Fahrer und Besitzer der CC mindestens 21 Jahre alt ist.

    Das ist nicht korrekt, lediglich der Mieter (=Kreditkarteninhaber) muß 21 Jahre alt sein. Alle anderen Fahrer, die im Mietvertrag eingetragen sind, sind - unabhängig vom Alter - versichert

  • Wichtig ist noch:


    - ein Schadensfall muß durch die Polizei aufgenommen werden (gilt im Prinzip immer; wie es in Realität bei z.B. Parkremplern gegen einen Betonmast aussieht, müßte man bei LH erfragen)
    - der Schaden muß der Versicherung innerhalb von 15 Werktagen schriftlich gemeldet werden

  • - ein Schadensfall muß durch die Polizei aufgenommen werden (gilt im Prinzip immer; wie es in Realität bei z.B. Parkremplern gegen einen Betonmast aussieht, müßte man bei LH erfragen)


    Das würde mich auch mal interessieren. Hat jemand schon Erfahrungen? Wenn ich mal mit dem Auto hängen bleibe (z.B. an besagtem Betonmast) und nur "mein" Auto beschädige ... dann könnte ich den Schaden ja auch gar nicht bemerkt haben und erst bei der Rückgabe feststellen, bzw. die AV stellt ihn fest. Müsste ich dann echt noch die Polizei rufen?

  • lt den allgemeinen Versicherungsbedingungen der LH kreditkarten mit Businesspaket vom 01.01.2008 gilt unter


    §6 Verhalten im Versicherungsfall...


    Der anspruchsberechtigte Kreditkarteninhaber hat jeden Schaden unverzüglich in Schriftform...anzuzeigen.
    ...
    b) er hat den Schaden der Polizei zu melden;
    ....
    Bei eintreffen der Reparaturrechnung hat der anspruchsberechtigte kreditkarteninhaber die Kopie der Schadenanzeige....eine Kopie des Kreditkartenbeleges, eine Kopie des kompletten Mietvertrages und eine Kopie der polizeilichen Meldung vorzulegen.....
    Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen....erfolgt eine Regulierung.....



    ich galube damit ist die Frage beantwortet...Polizei: JA...und wenn man nur hinfährt und das auf dem revier macht...


    btw: wenn du einen Betonmast o.a. beschädigst und das nicht meldest ist das meines Wissens nach auch Unfall/Fahrerflucht...der Besitzer will seinen Schaden ja auch ersetzt bekommen...


    gruß w7

  • Hatte mal einen Felgenschaden und bin damit zur Polizei, damit es aufgenommen wird. Die hätten sich fast totgelacht, und sagten solche Schäden könne man nicht anzeigen, und dies sei eine Sache zwischen Sixt und mir und Sie hätten damit nix zu schaffen. Was soll man in solchen Fällen tun ?

  • Hatte mal einen Felgenschaden ---

    Ja, was hast denn gemacht? Du sprichst in der Vergangenheit.... Hast du Dich bei Sixt gemeldet und gesagt das die Polizei es nicht aufnimmt? Wie hat Sixt reagiert? Was haben Sie gesagt? Hast du die Lufthansa Versicherung angerufen? Wie bist du weiter vorgegangen? Du scheinst es ja schon erlebt zu haben, erzähl doch bitte bis zum Ende :) Du hattest ihn doch über die Kk abgedeckt, oder?


    Falls du aber die VK von Sixt hattest, muss die Polizei es nicht aufnehmen... du bist einfach nur deine SB los.

  • Bei der Versicherung über die LH Gold sollte man jeden Schaden durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Die Jungs lachen sich zwar halbtot, wenn man sie aber darauf hinweist, daß man die polizeiliche Aufnahme für die Versicherung auf jeden Fall benötigt, machen die das.


    Evtl. kann man beim LH-Versicherungsservice nachfragen, ob AIG z.B. für einen Felgenkratzer vom Bordstein auch eine polizeiliche Aufnahme benötigt.


    Vor einigen Jahren hatte ich in Italien das Problem, das zum Zeitpunkt des Schadeneintritts keine Polizei verfügbar war (nur Lackbeschädigung am Mietwagen, keine Beschädigung anderer Gegenstände Dritter). Am nächsten Morgen bin ich zur Polizei gefahren, dort hat man mir erklärt, daß eine Unfallaufnahme durch die Polizei in Italien generell nicht möglich ist, wenn die Polizei den Unfallhergang nicht "life" miterlebt hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls habe ich kein Papier von der Polizei erhalten.


    FidesSecur (=voriger Versicherer über die LH Gold) hatte ich dies so mitgeteilt, es gab keine Probleme bei der Schadensregulierung. Es kann also auch ohne polizeiliche Aufnahme funktionieren, stellt aber sicher die Ausnahme dar...

  • Ja, was hast denn gemacht? Du sprichst in der Vergangenheit.... Hast du Dich bei Sixt gemeldet und gesagt das die Polizei es nicht aufnimmt? Wie hat Sixt reagiert? Was haben Sie gesagt? Hast du die Lufthansa Versicherung angerufen? Wie bist du weiter vorgegangen? Du scheinst es ja schon erlebt zu haben, erzähl doch bitte bis zum Ende :) Du hattest ihn doch über die Kk abgedeckt, oder?


    Falls du aber die VK von Sixt hattest, muss die Polizei es nicht aufnehmen... du bist einfach nur deine SB los.

    LH war nicht zu erreichen. Ich habe der Polizei gesagt, dass es für die Versicherung ist, aber Sie sagten, Sie könnten es nicht aufnehmen. VK war von Sixt. Es ging mir jedoch um die Reduzierte SB bei LH. Sixt hat gesagt, dass ich mir den Namen der Polizisten geben lassen soll und gut wars. Sixt war kulant. Übrigens: Auch wenn die VK von Sixt ist, muss man die Polizei hinzuziehen.


  • §2 Zeitliche Bestimmung der Versicherung


    ...Pro Anmietung und Vertragsdauer besteht die Versicherung nur für ein Mietfahrzeug. Bei zwei oder mehreren zeitgleichen Anmietungen besteht nur für das erste angemietete Mietfahrzeug Versicherungsschutz.


    Ausserdem steht da


    Die Versicherung erstreckt sich pro Anmietung eines Mietfahrzeugs und ist auf die Dauer von Maximal 30 Tagen beschränkt.


    Soo, nun mal tacheles. Mit den 30 Tagen meinen die doch wohl nicht ernsthaft 30 Tage pro Anmietung, oder doch? Wenn ich jetzt mal als Versicherer denken würde, hieße da für mich maximal 30 Tage im (Kalender-)Jahr.
    Also, wie genau ist das zu verstehen? 30 Tage sind nämlich auch als Wochenendmieten ziemlich schnell beisammen.

  • Nein sie erstreckt sich - soll heißen Du kannst maximal 30 Tage am Stück anmieten. Ist bei Monatsmiete interessant - wenn der Monat als 31 Tage definiert wird.

  • Die meisten Autovermieter rechnen Monatsmieten wohl eh auf 28-Tage-Basis. Zumindest bei Enterprise gibts danach sowieso einen neuen Mietvertrag. Insofern ist man da auch auf der sicheren Seite.

  • Die meisten Autovermieter rechnen Monatsmieten wohl eh auf 28-Tage-Basis


    28 Tage, sehe ich auch so. Solange man nicht verlängert oder überzieht ist alles gut.


    gibts danach sowieso einen neuen Mietvertrag.


    Ob die Tatsache, einen neuen Mietvertrag auszustellen, ausreicht weiss ich nicht. Ich würde da aber vorsichtig sein. Zweck der Klausel ist wohl Langzeitmieten auszuschliessen. Wenn es um viel Geld geht kann das am Ende auf die Sichtweise des Richters ankommen.

  • Ob die Tatsache, einen neuen Mietvertrag auszustellen, ausreicht weiss ich nicht. Ich würde da aber vorsichtig sein. Zweck der Klausel ist wohl Langzeitmieten auszuschliessen. Wenn es um viel Geld geht kann das am Ende auf die Sichtweise des Richters ankommen.


    Okay. Dann sollte man vielleicht das Auto tauschen und einen neuen Mietvertrag aufsetzen. Dann ist es ja klar eine neue Miete.

  • Wenn es einen neuen Mietvertrag mit neuer Mietvertragsnummer gibt, kann es auch das gleiche Auto sein. Die 30 Tage fangen dann wieder von vorn an.


    Sollte man einen Wagen abgeben und direkt im Anschluß einen anderen mitnehmen, muß man aufpassen, daß der alte Wagen im System zurückgenommen wird, bevor der neue Mietvertrag ausgestellt wird. Andernfalls kann die Klausel mit mehreren zeitgleich gemieteten Fahrzeugen und dem Versicherungsschutz nur für das zuerst gemietete Fahrzeug zum Problem werden.

  • das Auto tauschen und einen neuen Mietvertrag aufsetzen


    Das "fühlt" sich schon besser an. Ich möchte auch keine Haarspalterei betreiben, aber sicher bin ich mir trotzdem nicht. Das würde doch bedeuten dass die 30 Tage Klausel quasi unsinnig ist. Man könnte demnach ganzjährig Mietwagen fahren und versichert sein. Wozu also die Einschränkung in den Versicherungsbedingungen?