Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge über die Lufthansa Kreditkarte

  • Sollte man einen Wagen abgeben und direkt im Anschluß einen anderen mitnehmen, muß man aufpassen, daß der alte Wagen im System zurückgenommen wird, bevor der neue Mietvertrag ausgestellt wird. Andernfalls kann die Klausel mit mehreren zeitgleich gemieteten Fahrzeugen und dem Versicherungsschutz nur für das zuerst gemietete Fahrzeug zum Problem werden.


    Das Problem besteht meines Erachtens nur so lange, wie du beide Fahrzeuge gemietet hast. Sobald du das erste zurückgibst, gilt der Versicherungsschutz für das zweite Fahrzeug. So verstehe ich das. Man sollte wohl mal ein paar Fragen sammeln und sich von der AIG schriftlich beantworten lassen.

  • Wenn es einen neuen Mietvertrag mit neuer Mietvertragsnummer gibt, kann es auch das gleiche Auto sein. Die 30 Tage fangen dann wieder von vorn an.


    Sollte man einen Wagen abgeben und direkt im Anschluß einen anderen mitnehmen, muß man aufpassen, daß der alte Wagen im System zurückgenommen wird, bevor der neue Mietvertrag ausgestellt wird. Andernfalls kann die Klausel mit mehreren zeitgleich gemieteten Fahrzeugen und dem Versicherungsschutz nur für das zuerst gemietete Fahrzeug zum Problem werden.


    Ich habe eben gerade direkt beim Versicherungsservice von Miles&More nachgefragt. Die 30 Tage beziehen sich wirklich auf den Zeitraum pro Anmietung, man kann so oft mieten wie man will.

  • Falls dein XDAR Fahrzeug nicht die 75.000 Euro übersteigt passt alles. ;)


    Davonkann man aber wohl in den meisten Fällen nicht ausgehen. Somit ist m. E. das Fahrzeug nicht bzw. nur bis zu einem Betrag von 75.000 Euro versichert.


    Im worst case (Totalschaden) wird dir wahrscheinlich die Differenz zwischen Schaden und den 75.000 Euro in Rechnung gestellt.


    Mich in diesem Bereich auf ein Risiko einzulassen wäre es mir nicht wert.


    Alles nur meine Meinung, ohne Gewähr. ;)

  • Wichtig wäre auch noch zu erwähnen, dass nur Fahrzeuge versichert sind, wenn...


    ... der eingetragene Fahrer und Besitzer der CC mindestens 21 Jahre alt ist.
    ... der Fahrzeugwert 75.000 EUR nicht übersteigt.
    ... kein Emblem von Porsche, Maybach oder einer sonstigen Luxusmarke am Fahrzeug prangt.
    ... man keine Rennen gefahren ist oder sonstige, übermäßige Materialabnutzung hatte.

    Weisst du das sicher mit dem maximalen Fahrzeugwert von E 75.000,00? In dem Link zu den Bedingungen steht E 51.000,00?!

  • 51.000 EUR war die Höchstgrenze beim alten Versicherer (FidesSecur), bei AIG sind es 75.000 EUR.


    Bedenkt bitte immer, daß beim Vergleich mit dem Bruttolistenneupreis die MwSt. abgezogen werden muß, da Euch der Autovermieter den Schaden immer ohne MwSt. in Rechnung stellen wird (da B2B). Ein S320CDI mit üblicher Aussattung bei Sixt kostet ca. 90.000 EUR Bruttoliste neu. Ohne MwSt. liegt man bei ca. 75.600 EUR. Da der Mietwagen aber nicht neu ist, liegt sein Zeitwert auf jeden Fall darunter. Man kann also mit ruhigen Gewissen einen solchen als XDAR fahren, der ist komplett versichert!


    Bei einem CL500 könnte es - je nach Alter und somit Zeitwert des Mietwagens - mit den 75.000 EUR eng werden...

  • Danke Leute! Aber trotzdem noch 3 Fragen darueber:


    1) Angehend der E 75.000,00 max. Grenze: Geht es um den Neuwert oder den Tageswert? Weil verschiedene leute sagen etwas anderes.
    2) Wie kann ich den genauen Fahrzeugwert wissen? Der Wert von dem Auto ist nicht immer so klar ab zu leiten, und sicher bei z.b. einer S-klasse, die sich schon auf der Grenze befindet, kann es knapp werden. Und mann weiss ja auch nicht genau wie teuer die ausstattung ist. Wie kann ich sicher wissen das ich mich auf der sicheren Seite von der Grenze befinde?
    3) Stimmt es also wenn ich ein Fahrzeug mitte das MEHR wert hatt als 75.000,00 ich ueberhaupt nicht versichert bin, oder bin ich dan nur bis zu E 75.000 versichert?

  • du kannst nicht speziell die differenz zwischen 75.000 euro und dem tageswert versichern, du kannst aber die normale vk (meinetwegen mit 950 SB) nehmen. die differenz zwischen 950SB bei EC und den 230 SB bei LH übernimmt dann LH. So die Theorie, aber einen Praxisfall hatten wir hier noch nicht. So weit ich weiß auch noch nie einen Schadensfall, der über die LH abgewickelt wurde.

  • 1) Angehend der E 75.000,00 max. Grenze: Geht es um den Neuwert oder den Tageswert? Weil verschiedene leute sagen etwas anderes.
    2) Wie kann ich den genauen Fahrzeugwert wissen? Der Wert von dem Auto ist nicht immer so klar ab zu leiten, und sicher bei z.b. einer S-klasse, die sich schon auf der Grenze befindet, kann es knapp werden. Und mann weiss ja auch nicht genau wie teuer die ausstattung ist. Wie kann ich sicher wissen das ich mich auf der sicheren Seite von der Grenze befinde?
    3) Stimmt es also wenn ich ein Fahrzeug mitte das MEHR wert hatt als 75.000,00 ich ueberhaupt nicht versichert bin, oder bin ich dan nur bis zu E 75.000 versichert?

    Bitte nicht falsch verstehen, aber das hier ist kein Rechtsberatungsforum. Selbst wenn es eines wäre, wäre alles hier gesagte unverbindlich. Ich würde immer die Versicherungsbedingungen aufmerksam lesen und mich mit Fragen an den Versicherer wenden (was ich schon gemacht habe). Dann würde ich - wenn ich den Sachverhalt für relevant hielte - dieses Forum davon in Kenntnis setzen.


    Wenn du trotzdem meine Meinung zu deinen Fragen haben möchtest:


    1. §3 Umfang der Versicherung: [...] wird nur auf Basis eines anerkannten Gutachtens oder einer anerkannten Bewertungs- und Schadenskalkulationsliste (u. a. Eurotaxe Schwacke) gewährt.
    2. Der Vermieter kann dir den maximalen Schadenswert u. U. nennen (Sixt kann das). Also einfach in der Station nachfragen. Persönlich halte ich alle Fahrzeuge bis zur L-Kategorie (inkl. Geländewagen und Cabrios) für ausreichend gesichert. Für die X-Kategorien kommt es wohl auf die Motorisierung an: 6-Zylinder (S320/350, A8 3.0 TDI, 730d, Q7 3.0 TDI) vielleicht, 8-Zylinder (S500, A8 4.2 TDI, Q7 4.2 TDI) eher nicht mehr oder nur ganz knapp.
    3. Die Höchstleistung ist 75.000 Euro. Schäden die diesen Wert übersteigen musst du selbst tragen. §3 Umfang der Versicherung: [...] Die Höchstentschädigungsleistung pro Mietfahrzeug und pro versichertem Schadensfall beträgt maximal 75.000 Euro.

  • Das Problem besteht meines Erachtens nur so lange, wie du beide Fahrzeuge gemietet hast. Sobald du das erste zurückgibst, gilt der Versicherungsschutz für das zweite Fahrzeug. So verstehe ich das. Man sollte wohl mal ein paar Fragen sammeln und sich von der AIG schriftlich beantworten lassen.

    tabster: Ja, Du hast recht. Habe auf meine Nachfrage folgende Antowrt vom LH Card Service erhalten:


    "Sehr geehrter Herr XXX,


    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mietwagen-Vollkaskoversicherung Ihrer Lufthansa Miles & More Credit Card.


    Sobald der erste Mietvertrag endet, besteht automatisch Versicherungsschutz für den zweiten Mietwagen. ..."

  • Frage dazu: Ihr geht hier im Wesentlichen vom Totalverlust aus. Kann hier nicht, wie bei anderen Versicherungen auch, bei einer Unterversicherung (Fahrzeugwert zB. 15% höher als max. Deckungssumme) ein entsprechender Abzug bei Schäden erfolgen? Beispiel: Schaden 20.000€ ./. 15% Unterdeckung = 17.000,-- von der Versicherung und 3.000,-- aus eigener Tasche? Denkbar, oder völlig abwegig?


    Die Ausführungen zur MwSt von frank_dc sehe ich für die Schadenabwicklung bei Totalverlust genauso. Für den Vergleich Fahrzeugwert und Deckungssumme muss das nicht so sein. Somit könnte sich eine Unterversicherung im 15-25% Bereich durchaus errechnen lassen.


    Ich möchte die VK via Kreditkarte hier auch garnicht schlecht reden, habe aber den Bedingungen nie wirklich Vertraut und bisher lieber auf die VK der Autovermietungen gesetzt (trotz der höheren Kosten). Das Risiko war mir immer zu hoch. Denn nach meiner Erfahrung werden Versicherungen, wenn es um viel Geld geht, "erfinderisch" in der Auslegung der Bedingungen.

  • Frage dazu: Ihr geht hier im Wesentlichen vom Totalverlust aus. Kann hier nicht, wie bei anderen Versicherungen auch, bei einer Unterversicherung (Fahrzeugwert zB. 15% höher als max. Deckungssumme) ein entsprechender Abzug bei Schäden erfolgen? Beispiel: Schaden 20.000€ ./. 15% Unterdeckung = 17.000,-- von der Versicherung und 3.000,-- aus eigener Tasche? Denkbar, oder völlig abwegig?

    Dieses Szenario ist in den Versicherungsbedingungen ganz klar ausgeschlossen. Die max. Versicherungssumme ist 75.000 EUR, sollte der Schaden höher sein, bezahlt man die Differenz zwischen dem tatsächlichen Schaden und den 75.000 EUR (natürlich zusätzlich zur SB von 230 EUR).

  • Die Frage war doch eher, wieso es bei Kaskoversicherungen keine oder kaum Unterversicherungen gibt, so wie das z.B. bei Hausratversicherungen gang und gäbe ist.


    Ist bei einer "normalen" Kasko, für den Privatwagen auf Grund der Einstufung/Berechnung über die Typklasse des Fahrzeuges, nicht möglich. Es sei denn aussergewöhnliche Extras werden nachträglich eingebaut. Diese müssen gesondert zusätzlich Versichert werden. Bei einer Kreditkartenvollkasko liegt die Sache ja anders, da sie nur über die Deckungssumme limitiert werden kann.


    edit/ @diba ;)