Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge über die Lufthansa Kreditkarte

  • Ich bin jetzt nicht sicher ob ich mich verständlich ausgedrückt habe. Neues Beispiel :) Fahrzeugwert 150.000,--, Versicherungsumme 75.000, also 50% Unterdeckung. Unfallschaden 20.000,--
    Zahlt die Versicherung 20.000, oder 20.000 ./. 50% Unterdeckung = 10.000,-- ?

    Du hast dich klar ausgedrückt. Das Szenario mit der Unterdeckung gibt es bei dieser VK nicht, sie zahlt in deinem Beispiel also 20.000 EUR abzgl. 230 EUR SB.

  • Was ist eigentlich, wenn ich den Schaden während der Mietzeit nicht bemerkt habe (Kratzer, Delle...etc.) und die Polizei also nicht gerufen habe und mir die AV das Ganze im nachhinein in Rechnung stellt.
    Springt dann die LH CC noch ein oder ist das ausgeschlossen. Hat da jemand Erfahrung. Weil die reduzierte Selbstbeteiligung der AV würde ja eigentlich trotzdem greifen auch ohne Schadensmeldung bei der Polizei.

  • Ich musste wegen eines Schaden denn ich nicht bemerkt habe schon mal mit meiner Selbstbeteiligung blechen.
    Vermute Unfallflucht aber bemerkte die Beule erst nach einer Autowäsche. (1200€ Schaden laut Sixt)
    Würde mir schriftlich nach Abgabe mitgeteilt.(Beule Beifahrertür) vermutlich im Parkhaus. :S

  • Was ist eigentlich, wenn ich den Schaden während der Mietzeit nicht bemerkt habe (Kratzer, Delle...etc.) und die Polizei also nicht gerufen habe und mir die AV das Ganze im nachhinein in Rechnung stellt.
    Springt dann die LH CC noch ein oder ist das ausgeschlossen. Hat da jemand Erfahrung. Weil die reduzierte Selbstbeteiligung der AV würde ja eigentlich trotzdem greifen auch ohne Schadensmeldung bei der Polizei.

    Das habeich mich auch schon gefragt. Lieber auf ein Protokoll bestehen. War bisher auch kein Problem (Ok der Smart war auch in 1min gecheckt).

  • Überschreitet der Fahrzeugwert nicht die maximale Dekkungssumme von E 75.000,00 ?

  • Wenn man vom Neupreis des Fahrzeugs die Steuer abzieht und der Wagen nicht gerade nagelneu war und schon paar Kilometer drauf waren reichen die 75k vielleicht gerade so aus. Ich persönlich würde bei bei X***-Fahrzeugen die VK vom Vermieter dazu buchen. Sicher ist sicher...

  • Ihr schreibt ja immer, dass bei einem so hohen Fahrzeugwert ihr die VK von Sixt dazubuchen würdet? Warum eigentlich?
    Die volle Summe würde doch nur fällig werden, wenn das Auto durch Eigenverschulden zerstört wird? Wenn der Unfall die Schuld eines anderen ist, muss doch sowieso dessen Versicherung zahlen - oder muss ich dann als Mieter auch etwas zahlen, wenn der andere Schuld ist?
    Und einen selbstverschuldeten Totalschaden zu verursachen - da würd ich mir eher überlegen, ob ich in der Lage bin, so ein Auto überhaupt zu fahren...

  • Ja, das mit der Versicherung ist nicht ganz so einfach. Wenn ich ein Fahrzeug aus der X-Kategorie reserviere, nehme ich immer direkt die Versicherung dazu. Bei Upgrades würde ich es vom Fahrzeug abhängig machen: Q7 3.0TDI, A8 3.0TDI, S320/350 oder 730d/i oder ähnliches wird vielleicht gerade noch gedeckt (oder mit einem minimalen Restrisiko). Bei Hertz habe ich mal die Versicherung für einen S350lang abgelehnt (Fahrzeugwert genau 100 TEuro). Im MM-Tarif ist hier eine Diebstahlversicherung allerdings enthalten. Daher hielte ich das Risiko für überschaubar. Bei EC wurde ich mal von PDAR auf XDAR (A8 4.2TDI) upgegraded (argh). Hier habe ich dann die Versicherung dazu erworben, da der Fahrzeugwert fast 120 TEuro erreichte (waren leider direkt 100 Euro für insgesamt vier Tage, aber der Spass war es wert).


    Das mit dem Schadenswert haben wir bereits diskutiert. Dem Vermieter (da vorsteuerabzugberechtigt) entsteht in jedem Fall nur ein Schaden OHNE MwSt. "Verliert" man also die S350lang (100 TEuro Brutto-Neuwert) wäre also ein Schaden von 84 TEuro zu ersetzen.

  • Ich habe gerade nochmal geschaut, aber ich finde nirgens eine Information darüber, dass im Sixt MM-Tarif eine Diebstahlversicherung über den vollen Fahrzeugwert enthalten ist.


    Vielleicht habe ich gwk9091 aber missverstanden und er meinte lediglich, dass in der Versicherung der LH-CC auch Diebstahl versichert ist,
    dann aber wieder nur bis 75k€ und damit ein großes Restrisiko bei Anmietung bspw. eines A8 4.2 TDI und theoretisch möglichem Diestahl,
    wenn man bspw. wie ich ein Ziel hat, das nur 5km von der polnischen Grenze entfernt liegt!

  • Ich hätte da mal ne ganz dumme Frage ..
    kann mein zB. bei Sixt die Haftpflicht abbestellen ??
    Ich frage aus dem Grund , dass ich bei meiner Kreditkarte ein Versicherungspaket zubestellen kann


    Das MercedesCard-Versicherungspaket.


    Wir möchten, dass Sie entspannt an- und noch entspannter von Ihrer Reise zurückkommen. Auch wenn Sie Ihren eigenen Wagen einmal stehen lassen. Mit dem MercedesCard-Versicherungspaket sind Sie vor den Folgen unschöner Überraschungen unterwegs geschützt.
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    Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet Ihnen Stornokosten, wenn Sie wegen eines unerwarteten Ereignisses nicht reisen können oder früher zurückreisen.


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    Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung begleicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Mietfahrzeug Dritten zufügen.


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    Das MercedesCard-Versicherungspaket ist eine optionale Leistung, die Sie direkt mit Ihrer MercedesCard oder auch noch nachträglich beantragen können.


    .. kann es mir ehrlic hgesagt nicht vorstellen , aber was macht das sonst fürn Sinn ???

  • kann mein zB. bei Sixt die Haftpflicht abbestellen ??


    Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung begleicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Mietfahrzeug Dritten zufügen.


    NEIN! Die Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben!


    Was ist denn dass für ein Quatsch? Steht dass in den Unterlagen zu der Karte?

  • Soweit ich weiss ist die Haftplicht an den Wagen gekoppelt. Ohne die Versicherung darf der Wagen gar nicht auf die Strasse und bekommt auch keine Nummernschilder.
    Daher ist diese Versicherung weder abwählbar noch optional. sondern wie der Name schon sagt. Haft-PFLICHT

  • Die Versicherung könnte wirklich eine Haftpflichtversicherung sein für "Drittländer".
    In vielen Drittländern sind die Haftpflichtdeckungssummen lächerlich gering und im Falle eines verschuldeten Unfalls hat man als Ausländer erst mal schlechte Karten.
    Evtl. übernimmt dann diese Zusatzversicherung den Rest.....oder auch nicht

  • Danke Harald (AV München). Da hier ja wirklich vom Ausland gesprochen wurde macht das durchaus sinn. Es gibt ja viele Länder, wo Du ne Erhöhung der Haftpflichtsumme buchen kannst. Natürlich gegen Aufpreis.


    So macht es Sinn!

  • Danke Harald (AV München). Da hier ja wirklich vom Ausland gesprochen wurde macht das durchaus sinn. Es gibt ja viele Länder, wo Du ne Erhöhung der Haftpflichtsumme buchen kannst. Natürlich gegen Aufpreis.


    So macht es Sinn!

    Bin mit einer Thai verheiratet. Dann fahre mal in Thailand als Ausländer einem drauf mit einem Auto, was nur minimal versichert ist.
    Danach kannste wählen zwischen Knast oder Bezahlen....

  • Das mit dem Ausland könnte hinkommen, oder zum Schutz gegen Unterversicherung.


    Hhier die Bedinungen der MB KK Haftpflicht:


    Mietwagen-Haftpflichtversicherung 2.000.000,–
    · Bei Anmietung von max. 31 Tagen Dauer, geschäftlich oder privat, ein Fahrzeug
    · Personen-, Sach-, Vermögensschäden an Dritte durch das gemietete Fahrzeug
    · Leistungsvoraussetzung: Die Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung des
    gemieteten Fahrzeugs ist zur Abdeckung des Schadens nicht ausreichend
    · Voraussetzung: Anmietung mit MercedesCard bezahl