Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge über die Lufthansa Kreditkarte

  • Der Mehrwertsteuersatz ist in der Höchstversicherungsumme enthalten.


    Geht es nur mir so oder kann man den Satz eindeutig zweideutig lesen? ;)


    Zum einen kann es ja heißen, dass in den 75k€ die MwSt enthalten ist, sie also nur etwa 63k€ übernehmen, wenn die USt nicht berechnet wird oder auch, dass sie einen Bruttobetrag von 75k€ bezahlen... Normal wird einem die MwSt ja nicht doppelt berechnet, also sowohl durch den Vermieter als auch durch Sixt...


    Wie gesagt, mein Bedenken ist jetzt, dass sie sagen, dass 75k€ beglichen werden, wenn in dem Betrag die MwSt enthalten ist. Möchte der Vermieter also die Rechnung OHNE MwSt und liegt die Beispielsweise bei 70k€, zahlt AIG das dann oder ziehen sie von den 75k€ die MwSt dann raus, weil sie ja enthalten ist. Demnach müsste man bei einer Nettorechnung von 70k€ ja noch über 7k€ drauflegen ?(


    Wahrscheinlich bin ich gerade nur etwas verwirrt ;)


    Gruß

  • für mich ist das eindeutig. falls steuern anfallen, sind die mit in die 75k euro eingerechnet. da die maximale auszahlung von AIG 75k beträgt.
    falls du über einen firmentarif buchst, fallen keine steuern an, da business to business.


    aber wenn man als privatperson bucht schon, oder wie? ich hätte in finanzbuchführung besser aufpassen sollen : /

  • Das ist nämlich mein Problem... Hätten sie einfach geschrieben, dass sie max 75k€ bezahlen wäre ja alles gut. Aber so ist das für mich recht zweideutig.

  • für mich ist das eindeutig. falls steuern anfallen, sind die mit in die 75k euro eingerechnet. da die maximale auszahlung von AIG 75k beträgt.
    falls du über einen firmentarif buchst, fallen keine steuern an, da business to business.


    Auch dann würden Steuern anfallen. Als Gewerbetreibender kannst du die aber beim FA verrechnen lassen, wenn du deine Steuern überweist. Wenn du keine Steuern überweist, dann bekommst du das vom FA überwiesen.

  • falls du über einen firmentarif buchst, fallen keine steuern an, da business to business.


    Könnt ihr bitte mit dieser Floskel aufhören.


    Selbstverständlich zahle ich als Unternehmer/n MwSt. Ich kann sie aber gegen meine eingenommene MwSt verrechnen.



    Desweiteren bin ich verpflichtet bei jeder Rechnung die MwSt auszuweisen.

  • Ein gewerblicher Vermieter wird seine Schadenersatzforderung niemals mit Steuern erheben. Es handelt sich hierbei um kein normales Rechtsgeschäft. Du bist verpflichtet den entstandenen Schaden auszugleichen. Dieser Schaden beinhaltet niemals die USt, da der gewerbliche Vermieter vorsteuerabzugsberechtigt.


    Ist der Geschädigte allerdings eine Privatperson sieht die Sache natürlich anders aus. Aber dies dürfte wohl eher ein theoretisches Problem sein, oder?


    Soll ich die eingescannte Rechnung hier in den Thread stellen?

  • Die Nummer ist mir zu heiß.

    Ein MB S350L ist sicher out-of-limit. Daher würde ich hier auch die Versicherung dazunehmen. Die paar Euro schmerzen vielleicht auf den ersten Blick, aber im Eventualfall ist man auf der sicheren Seite. Ich habe bei Hertz mal ein Upgrade von FDAR auf XXAR (auch ein S350L) erhalten. Hertz hat im LH-MM-Tarif eine Diebstahlversicherung dabei. So habe ich dann auf die zusätzliche Vollkasko versichert. Der Preis hätte sich von 76,51 auf 399 Euro für das Wochenende erhöht. Es kann aber bei Hertz und Europcar so sein, dass der maximale Haftungsbetrag von der gebuchten Kategorie abhängt (so hieß es hier im Forum). Ich weiß aber nicht, ob das auch stimmt ...


    PS: Viel Spass mit der S-Klasse :thumbup:

  • Ein gewerblicher Vermieter wird seine Schadenersatzforderung niemals mit Steuern erheben. Es handelt sich hierbei um kein normales Rechtsgeschäft. Du bist verpflichtet den entstandenen Schaden auszugleichen. Dieser Schaden beinhaltet niemals die USt, da der gewerbliche Vermieter vorsteuerabzugsberechtigt.

    genauso habe ich es auch gelernt. das meinte ich mit business to business.


    aber wie ist das nun privat? da kann ich nur bis 63k wagenwert mieten, oder?

  • Also so wie ich das jetzt verstehe, bezieht sich privat bzw. gewerblich in dem Post auf den VERmieter, egal oder der ANmieter privat bzw. gewerblich ist. In dem Fall würde die Deckungssumme ja IMMER 75k€ entsprechen, da ja alle Vermieter gewerblich sind und somit vorsteuerabzugsberechtigt... Richtig verstanden?


    Das mit den 63k€ würde nur dann gelten, wenn man von privat mietet und das geht glaube ich per se nicht :)


    Viele Grüße

  • CSMaverick: Alles richtig! Von privat mieten kommt wohl in der Praxis kaum vor. In den Versicherungsbedingungen (die ich jetzt mal rausgekramt habe) wird von "Mietwagenunternehmen" gesprochen (§6 Verhalten im Versicherungsfall ...). Ob das eine Beschränkung auf gewerbliche Vermieter impliziert sei dahin gestellt.

  • Ich denke sehr wohl das die S-Klasse von der Versicherung her passt. Schließlich muss ich nicht die S-Klasse im laden kauien... Ich muss sie der Autovermietung erstatten. Und diese kauft mit rabatten, und netto. Und neu is das ding ja auch nich wenn ich es fahre!

  • Der S350L müsste in die 75k passen. Und im Zweifel bei Europcar mieten, da die Haftungsbegrenzung bei denen von der gebuchten und nicht von der erhaltenen Klasse abhängt


    Deshalb hatte ich mit meine S500L gar kein problem, da die Haftungsbegrenzung bei mir bei 44k lag.

  • Jau, ich finde die Regelung von Europcar wesentlich angenehmer. Nehmen wir mal an ich werde geupgraded und rechne wirklich kein bisschen damit, dann muss ich mir noch gedanken um Versicherung etc. machen, und saftig nachzahlen - oder Golf fahren -. Das ist nicht sehr Kundenfreundlich...

  • falls ich ein schaden verursache, aber nicht bemerke, (kl. Bordsteinkratzer und so), wie soll man denn weiter vorgehen...?
    Polizei hat man ja nicht benachrichtigt --> Schaden wurde nicht aufgenommen....


    Muss man da die vollen Kosten tragen? 8|