Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge über die Lufthansa Kreditkarte

  • Dazu hier ein Beitrag von 2010:
    http://www.vielfliegertreff.de…d-gold-11.html#post229485


    Hier im Forum gibt es aber auch gegenteilige Meinungen.

  • zu 6.:


    Ich hatte vor gut 2 Jahren auch mal angefragt.


    Dabei ging es um einen aus Kulanz erhaltenen Gutschein und einen käuflich erworbenen Gutschein.
    Ich bekam folgenden Antwort



  • zu 6.:


    Ich hatte vor gut 2 Jahren auch mal angefragt.


    Dabei ging es um einen aus Kulanz erhaltenen Gutschein und einen käuflich erworbenen Gutschein.
    Ich bekam folgenden Antwort



    Das wäre natürlich super, ich hab auch das aktuell mit angefragt, mal sehen, welche Antwort ich bekomme. Ich würde gern fürs WE ggf. wieder anmieten :-)


    Edit: Kami1, auf den Beitrag war ich auch gestoßen, wollte aber mal schauen, ob es dazu neuere Erkenntnisse gibt. Trotzdem danke für deine Rückmeldung.

  • Das ist die Antwort, die heute auf meine Fragen kam. Allerdings ohne Referenznummer und ohne Angabe des Namens des Mitarbeiters, jedoch mit Briefkopf.


    Zitat:
    1. Die versicherte Summe von 75,000 € ist der Bruttowert.


    Meine Fragestellung hierzu war wie folgt:
    Nach meinem Verständnis handelt es sich um den Nettowert, da die Fahrzeugvermietung vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist das korrekt?


    2. Versichert sind nur die Fahrzeuge die in den Bedingungen benannt sind (Personenkraftwagen mit bis zu maximal 7 Sitzplätzen). Zwangsupgrades mit Fahrzeugen über 7 Sitzplätze sind nicht versichert.
    3. Steinschläge sind versichert über die Mietwagenvollkaskoversicherung
    4. Je nach Schadenursache ist es notwendig das die Polizei informiert wird , bei einem Pannenfall müssen Sie die Polizei nicht informieren ( Pannenfälle sind nicht versichert)
    5. ist versichert , wichtig ist das ein Teil mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bezahlt wird.


    Meine Frage war: Wie verhält es sich, wenn bei der Buchung Gutscheincodes verwendet werden, die frei zugänglich sind, und auch erst nach Prüfung der Richtigkeit durch den Vermieter in Abzug gebracht werden?

  • Steinschläge sind versichert über die Mietwagenvollkaskoversicherung

    Das ergibt sich m.W. bereits aus den gesetzlichen Regelungen zur Kaskoversicherung, an welchen sich dieser Vertrag gewiss orientieren muss.

    ist versichert , wichtig ist das ein Teil mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bezahlt wird

    Meine persönliche Meinung ist, dass ein Gutschein, den ich z.B. auf der IAA geschenkt bekomme, kein Zahlungsmittel ist, damit kann ich m.E. also auch nichts bezahlen. Solange ich den verbleibenden Preis mit der Kreditkarte bezahle, sehe ich das entspannt und der Versicherer ja wohl auch.

    Die versicherte Summe von 75,000 € ist der Bruttowert

    Fakt ist: sie zahlen dir maximal 75.000 EUR. Ob der Vermieter nun Netto-, Brutto-, Zeit- oder was auch immer für einen Wert geltend macht, ist da eigentlich egal, solange du bis zu 75.000 EUR für die Regulierung erhältst. Das es der Bruttowert wäre, steht m.W. nicht in den Bedingungen, an welche sie sich aber halten müssen.

  • LZM, ich bin in den Punkten ja bei dir. Ich wollte hier mal eine Klarheit haben und auch um Angabe einer Referenznummer sowie Unterzeichnung der Mail gebeten.


    Edit sagt: Grad das Thema Gutscheine kam ja auch schon wiederholt auf und wurde mehrfach geäußert, dass laut Mitteilung Lufthansa dann die Bedingung der vollständigen Bezahlung nicht gegeben sei...

  • Das kam heute als zusätzliche Antwort.


    "Die Vorgangsnummer zu Ihren Anfragen lautet EI3775494.

    Der maximale versicherte Wert beträgt 75000 € brutto, bei einer Anmietung über eine Firma und wenn Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind, beträgt die versicherte Summe maximal den Nettowert der versicherten Brutto Summe .


    Im Fall der Mietwagenanmietung bei der Sie die Vollkaskoversicherung nicht ausschließen können, greift die Mietwagenvollkaskoversicherung der Lufthansa Kreditkarte im Schadenfall subsidiär ( Zweitrangig ) .


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuelle Fälle nur nach den aktuell gültigen Versicherungsbedingungen bearbeiten können. Zu fiktiven zukünftigen Schadensfällen können wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Jeder eingehende Fall wird immer individuell geprüft und bedingungsgemäß erstattet.

    Mit freundlichen Grüßen


    Lufthansa Miles & More Credit Card


    Versicherungsservice"

  • Hallo ihr Lieben, da ich auf die Schnelle nichts finde und ehrlich gesagt auch einfach keine Zeit habe gerade hoffe ich darauf, dass die Schwarmintelligenz mir eine Antwort geben kann.

    Haftet die LH M&M KK für Schäden an den Felgen? In den Bedingungen schreiben sie halt nur was von dem Ausschließen beschädigter Reifen, die mMn ja nur die "Gummihülle" sind.

  • wegen M&M Credit Card Gold und Carsharing (z.B Sixt share):


    "Carsharing-Angebote sind nicht versichert. Falls es sich jedoch um die Kurzanmietung eines Selbstfahrervermietfahrzeuges bei einem Mietwagenunternehmen handelt und hierzu ein Mietvertrag geschlossen wird, fällt dies wiederum in den Versicherungsschutz."


    Eigentlich ist Sixt ja ein Mietwagenunternehmen. Nur gibt es kein direkten Vertrag die du ausgehändigt bekommst. Schließt man allerdings trotzdem in Hintergrund ab. Weiss jemanden wie sowas ablauft?

  • Das dumme ist halt, dass Sixt Share explizit als "Carsharing in Geil" beschreibt, womit der Ausschluss der LH KK greift. Andererseits: Du kannst die Forderung ja einfach einreichen und schauen was passiert. Schlimmstenfalls wird es abgelehnt.

  • vielleicht ist es dann günster auf ein tag zu verlängern und somit die vk greifen zu lassen

    Habe ich auch gedacht - aber das ändert doch an der Tatsachse nichts, dass Sixt Share ein CarShare Unternehmen ist und bleibt, ohne den von LH KK geforderten MV, oder? Da ich SixtShare noch nicht genutzt habe weiß ich tatsächlich nicht, ob man ab einer 24 Stunden Miete eine MV o.ä. erhält.

  • Hallo zusammen,


    im Jahr 2010 wurde im Vielfliegertreff schon einmal diskutiert, inwiefern die Mietwagenvollkaskoversicherung der Lufthansa Miles & More Kreditkarte in Kraft tritt, wenn bei der Miete ein Rabattcode, Voucher oder Gutschein angewendet wird.


    Hintergrund der Frage ist der Abschnitt 2.3.c der Versicherungsbedingungen in der Version vom 19.12.2019 mit Gültigkeit ab 01.04.2020. Dort heißt es:


    "2.3. Versicherte Gründe


    Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern:


    a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Karteninhaber,

    b) welcher im Besitz eines für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist,Gültig ab 01.04.2020 Stand: 19.12.2019

    c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde"


    Quelle: http://dok.dkb.de/pdf/avb_lmm_1457.pdf


    Im August 2010 lautet die Antwort auf die Frage wie folgt:


    "Auch bei Gewährung eines Firmenrabattes oder bei Einsatz eines Promotioncodes oder Vouchers/Gutscheins wird der Versicherungsschutz gewährt, sofern ein Restpreis fällig wird und dieser vollständig mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bzw. durch den Einsatz von Meilen aus dem o. a. Bonusprogramm mit über eine Lufthansa Miles & More Credit Card erworbenen Bonuspunkten bezahlt wird."


    Quelle: Vielfliegertreff


    Da die Antwort rund 10 Jahre zurück liegt und sich inzwischen auch der Versicherer geändert hat, habe ich die Gelegenheit genutzt, die Frage nochmals zu stellen. Und tatsächlich hat sich die Regelung wohl geändert (Antwort vom 28.04.2020):


    "Sehr geehrte Herr ***,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Bei Abschluss eines Mietvertrages wird die Versicherung automatisch aktiviert, sofern Sie mit Ihrer Lufthansa Miles & More Credit Card vollständig bezahlen. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Zahlung über Internet-Zahlungsdienstleister wie z.B. PayPal mit Belastung der Transaktion auf der Lufthansa Miles & More Credit Card erfolgt ist, bzw. Sie die Zahlung mit dem Überweisungsservice Ihrer Kreditkarte im Online-Kartenkonto vornehmen.


    Pro Anmietung ist die Dauer des Versicherungsschutzes auf 30 Tage begrenzt. Versichert sind Sie selbst als Karteninhaber und ggf. weitere autorisierte Fahrer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 200 Euro, die maximale Entschädigungsleistung pro Mietfahrzeug 75.000 Euro.


    Durch Einsatz eines Gutscheins ist der Versicherungsschutz nicht aktiv.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir selbstverständlich gern für Sie zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice

    E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

    Internet: https://www.miles-and-more.com/kreditkarte


    Telefon +49 (0) 69 667 888 444

    Telefax +49 (0) 221 80247 1773"


    Auf meine Nachfrage hin, ob die Mietwagenvollkaskoversicherung in Kraft tritt, wenn der Gutschein zwar angewendet wird, der verbleibende Restbetrag aber mit der Kreditkarte bezahlt wird, habe ich folgende Antwort erhalten (Antwort vom 28.04.2020):


    "Sehr geehrte Herr ***,


    bedauerlicher Weise können wir das nicht bestätigen. Da Voraussetzung ja die „vollständig bezahlen ist“


    Der Vollkaskoschutz ist nur aktiv wenn eine der beschriebenen Zahlungswege verwendet wurde.


    - Lufthansa Miles & More Credit Card vollständig bezahlen

    - Internet-Zahlungsdienstleister wie z.B. PayPal mit Belastung der Transaktion auf der Lufthansa Miles & More Credit Card erfolgt ist,

    - Zahlung mit dem Überweisungsservice Ihrer Kreditkarte im Online-Kartenkonto


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir selbstverständlich gern für Sie zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice

    E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

    Internet: https://www.miles-and-more.com/kreditkarte


    Telefon +49 (0) 69 667 888 444

    Telefax +49 (0) 221 80247 1773"


    Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um eine ganz wesentliche Interpretation der Versicherungsbedingungen - leider zu Ungunsten der Kreditkarteninhaber. Inwiefern diese Regelung gilt, wenn man bspw. auf Sonderangebote der Vermieter zurückgreift oder aber z. B. ein Firmenrabatt angewendet wird, bleibt leider offen. Ich habe diese Frage bereits gestellt und werde euch informieren, sobald ich eine Antwort erhalten habe!


    Dieser Post erschien zeitgleich im Vielfliegertreff.

    Einmal editiert, zuletzt von RosaParks ()

  • Naja wenn der Gutschein von einem Portal ausgestellt wurde (Bsp. rentalcars) und dort vollständig mit der KK bezahlt wurde, dann muss die VK laut Bedingungen ja greifen.

    Ablauf dann: Rentalcars-Buchung mit KK bezahlen, Gutschein erhalten, Gutschein bei dem Vermieter einsetzen, evtl. Upsell oder Zusatzleistungen beziehen (auch hier mit KK) = Alle Leistungen mit der gleichen LH KK bezahlt und damit VK gültig.

  • Diese Aussage halte ich im Zweifel nicht für durchsetzbar. Die Gutscheine die Sixt ausgibt sind ja nichts anderes Angebote für Kunden, um für diese das Mieten eines Autos attraktiv zu machen. Der Preis steigt und sinkt ja ständig, mal durch das System der Auslastung, mal durch ein prozentuales Sonderangebot, mal durch einen Gutschein.