Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. Hertz, den Mitbedingungen und was denn nun stimmt. Denn die Angaben, die ich überall gefunden habe, sind widersprüchlich und ich weiß nicht wirklich, was nun stimmt und was nicht.
Erst einmal zu mir: Ich habe via ADAC-Homepage für den Zeitraum von 7 Tagen einen Wagen der Fahrzeugklasse ECMR, also Opel Corsa, Ford Fiesta o.ä., gebucht. Ich bin (noch) 21 Jahre alt und habe den Führerschein seit dem 17.05.2013. ADAC Mitglied.
Bei der Buchung auf der ADAC Homepage stand, ab 18 Jahren und dann der schöne Satz in den Mietbedingungen: "Mieter [...] müssen bei Mietbeginn f.d. Fahrzeuggruppen MCMR, EBMR, EDMR, CDMR, CLMR, CXMR und CWMR eine gültige Fahrerlaubnis (Mindestgültigkeit ein Tag) vorlegen."
Da ich darin die gebuchte Klasse (ECMR) nicht fand, rief ich die Hotline an, wo mir mitgeteilt wurde, dass dies kein Problem sei, dass ich die Fahrerlaubnis erst seit diesem Jahr habe.
So, da nun der Mietbeginn bald ist und ich sichergehen wollte, dass nun doch irgendwas nicht stimmt - was sehr schlecht wäre, da ich das Auto wirklich brauche! - habe ich noch einmal nachgelesen und fand auf der Hertz-Homepage die Angabe ab 23 Jahren und mind. 1 Jahr Führerschein An der Hotline war ich dann fast 30 Minuten in der Warteschleife, weshalb ich lieber im Internet gesucht habe - und nun hoffe ich, dass einer von euch mir vielleicht weiterhelfen kann.
Also: Kann ich nun das Auto ohne Probleme abholen mit 21 Jahren und knapp 1 Monat Führerscheinbesitz? Oder könnten die sich doch querstellen?
Viele Grüße
windkind