Widersprüchliche Angaben bei ADAC Homepage, Hertz Homepage, ADAC Hertz Hotline, ADAC Stationsmitarbeiter

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. Hertz, den Mitbedingungen und was denn nun stimmt. Denn die Angaben, die ich überall gefunden habe, sind widersprüchlich und ich weiß nicht wirklich, was nun stimmt und was nicht.


    Erst einmal zu mir: Ich habe via ADAC-Homepage für den Zeitraum von 7 Tagen einen Wagen der Fahrzeugklasse ECMR, also Opel Corsa, Ford Fiesta o.ä., gebucht. Ich bin (noch) 21 Jahre alt und habe den Führerschein seit dem 17.05.2013. ADAC Mitglied.


    Bei der Buchung auf der ADAC Homepage stand, ab 18 Jahren und dann der schöne Satz in den Mietbedingungen: "Mieter [...] müssen bei Mietbeginn f.d. Fahrzeuggruppen MCMR, EBMR, EDMR, CDMR, CLMR, CXMR und CWMR eine gültige Fahrerlaubnis (Mindestgültigkeit ein Tag) vorlegen."
    Da ich darin die gebuchte Klasse (ECMR) nicht fand, rief ich die Hotline an, wo mir mitgeteilt wurde, dass dies kein Problem sei, dass ich die Fahrerlaubnis erst seit diesem Jahr habe.


    So, da nun der Mietbeginn bald ist und ich sichergehen wollte, dass nun doch irgendwas nicht stimmt - was sehr schlecht wäre, da ich das Auto wirklich brauche! - habe ich noch einmal nachgelesen und fand auf der Hertz-Homepage die Angabe ab 23 Jahren und mind. 1 Jahr Führerschein :huh: An der Hotline war ich dann fast 30 Minuten in der Warteschleife, weshalb ich lieber im Internet gesucht habe - und nun hoffe ich, dass einer von euch mir vielleicht weiterhelfen kann.



    Also: Kann ich nun das Auto ohne Probleme abholen mit 21 Jahren und knapp 1 Monat Führerscheinbesitz? Oder könnten die sich doch querstellen?



    Viele Grüße


    windkind

  • Hey,


    soweit ich informiert bin hebelt die Buchung über den ADAC manche Bedingungen aus (wie z.B. Zusatzfahrergebühr & Jungfahrerzuschlag). Von daher nehme ich an, dass es in Ordnung gehen wird. Selbst wenn Hertz für ECMR "21 Jahre und 3 Jahre Führerschein" anlegen sollte, hast Du ja immernoch über einen Broker zum Sondertarif gebucht.
    Absolute Sicherheit kann Dir aber nur der Vermieter geben; Versuch's doch auch mal auf Facebook oder per Mail!


    Viel Spaß mit dem Wagen! ;)


    DW

  • Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten!


    Ich werde dann mal auf der Facebook-Seite nachfragen. Ansonsten... wäre es blöd. Ist das erste Mal, dass ich so etwas mache und das erste Mal, dass ich über längere Zeit einen Wagen für mich habe.


    Liebe Grüße.

  • Kurze Rückmeldung, sollte jemand zu diesem Thema auch mal suchen:


    Der FB-Support von Hertz Deutschland schrieb, dass es kein Problem sei und ich den Wagen wie geplant abholen kann.



    Danke für eure Hilfe :)

  • Moin, ich hab gerade ein ähnliches Problem.


    Ich möchte von Samstag bis Dienstag einen Wagen bei Hertz Mieten. Alter von mir: 24 Jahre und ADAC Mitglied.


    Wenn ich über die ADAC-Homepage buche, ist die Jungfahrergebühr inklusive, der Mietpreis Q6 liegt bei ca. 110€


    Buche ich mit der ADAC-CDP über die Herz Homepage komme ich auf einen Preis von ca. 87€, jedoch kein Jungfahrerzuschlag inkl.


    Hebelt die ADAC-CDP nicht das Mindestalter bei Hertz aus?

  • Grundsätzlich sind eig. die ADAC-Mieten die günstigsten (Wenn auch manchmal nur cent-Beträge). Der Jungfahrezuschlag greift bei dir doch schon garniciht mehr. Und ist der bei den ADAC-mieten weniger inklusive als einfach nur auf 0,00 € reduziert (bei Hertz und Sixt).


    Ist bei deiner Direkten Homepagebuchung schon VK drin? Irgendwo scheint das ein Fehler drin zu sein!

  • Moin,


    ich hatte mich bei den 110€ wohl verklickt und die Version mit der 0€ SB angeklickt ;-) Demnach ist der Preis fast identisch, aber die Hertz Homepage dennoch günstiger.


    Da ich aber auch lieder Gruppe M (CDAR) buchen möchte, würde ich gerne die Herz Homepage verwenden.


    Was meinst Du damit, ich wäre alt genug? Ich denke bis 25Jahre gilt man bei Hertz als Jungfahrer ...

  • Von Hertz.de:

    Zitat

    Um ein Hertz Fahrzeug zu mieten,
    - muessen Sie ueber 25 Jahre sein (Ausnahme: für ADAC Mitglieder (mit und ohne Jungfaherzuschlag (Ratenabhängig) und für Studenten generell mit
    Jungfahrerzuschlag)
    - eine auf den Namen des Fahrers ausgestellte gueltige Kreditkarte und einen nationalen/internationalen, seit mindestens einem Jahr gueltigen Fuehrerschein vorlegen
    koennen.

    Also ist der Jungfahrerzuschlag bei ADAC-Raten u.U. auch zu zahlen.

    Außerdem gibt es je nach Fahrzeugklasse Mindestalter, z.B.:

    Zitat

    Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Bei Zahlung eines Jungfahrerzuschlages von EUR 19,63 (inkl. MwSt) pro Tag oder maximal EUR 196,35 (inkl. MwSt) pro Anmietung können diese Fahrzeuge ab 23 Jahren gemietet werden.


    oder

    Zitat

    Das Mindestalter beträgt ausnahmslos 27 Jahre.

  • Der Teufel liegt im Detail ;-)


    Von Hertz.de:


    Demnach müsste ich als ADAC-Mitglied keinen Jungfahrerzuschlag zahlen, wenn ich eine Fahrzeugkategorie buche, welche man mit 24 Jahren bereits fahren darf.

  • Zitat

    (mit und ohne Jungfaherzuschlag (Ratenabhängig)

    Bedeutet wohl, daß auch bei ADAC je nach Rate der Zuschlag anfallen kann. Die Altersbestimmungen, die ich zitiert habe, sind fahrzeugklassenabhängig und nicht speziell für ADAC-Raten, sondern gelten für alle Anmietungen. Weil ich jenseits der 27 bin, kann ich dazu keine persönlichen Erfahrungen beitragen.

  • ich hab dem FB-Team mal die Frage gestellt. Mal sehen was dort für eine Antwort zurück kommt. Danke schonmal für die Antworten!!

  • Bedeutet wohl, daß auch bei ADAC je nach Rate der Zuschlag anfallen kann.

    So ist es! Bei meiner PrePaid-Resi Gruppe A 1 Tag von Samstag bis Sonntag mit ADAC (weiß nicht mehr ob 688888 oder 611111) hat das System kurioserweise den YDS zu den günstigen 46 EUR hinzugefügt, obwohl eine Gruppe gebucht war, die man eigentlich sogar ab 19 fahren darf und eine Gruppe erhalten wurde (Ford Mondeo, X) die auch nicht ab 27 ist. Ich war für beides alt genug. Der RSA konnte die YDS aber abwenden, indem er den Mietvertrag einfach nochmal aufgesetzt hat... sehr kurios.

  • Wenn man im Besitz der DKB Kreditkarte ist und sich kostenlos beim City-Cashback Programm anmeldet über die DKB-Seite ( so wie das bei mir der Fall ist), dann verfällt das Mindestalter von 25 Jahren und man darf die Fahrzeuge schon mit 19 Jahren anmieten (ohne zusätzliche Kosten versteht sich) Ob diese Regel auch bei der Hertz Prestige Collection und Dream Collection greift, weiß ich leider nicht.