Vergleich mit Autovermieter nach Unfall mit hohem Schadenswert

  • Eine Arbeitskollegin von mir hatte einen Unfall mit einem kleineren Mercedes einer namhaften Autovermietung. Leider hatte sie im Schock oder aus Dusseleligkeit oder warum auch immer vergessen, die Polizei hinzu zu ziehen. Nun fordert der Vermieter die volle Schadenssumme laut Gutachter, die sich in einem fünfstelligen Eurobereich bewegt.


    Finanziell ist sie - jedenfalls nicht mehr zu ihren Lebzeiten - in der Lage, diese Summe jemals abzustottern oder sonst wie zu finanzieren. Hat jemand Erfahrung mit Kulanz deutscher Autovermieter in dem Falle?


    Alternativ müsste man es auf einen gerichtlichen Vergleich hinauslaufen lassen. Kann hierzu jemand mit Erfahrungsberichten helfen?


    Danke

  • Was erhoffst du dir von diesem Thread? Jeder Schadensfall ist anders und nicht vergleichbar... im Zweifelsfall geben die Autovermietungen die Sache an ihre Rechtsabteilung und die werden die Sache entsprechend weiterbearbeiten: D.h. sie bekommt eine Zahlungsaufforderung, eine Mahnung und wird dann verklagt. Was dann bei dem Gerichtsprozess herauskommt ist u.a. Sache der beteiligten Rechtsanwälte und deren Vergleichsbereitschaft.

  • Naja, aber du als Jurist weißt doch am besten, dass man Schadensfälle nicht mit einander vergleichen kann, oder? Wohlmöglich kommt es hier auf eine AGB Auslegung der Versicherungsbedingungen an. Somit sind Erfahrungsberichte zu anderen Schadensfällen wohl zu 95 % zwar interessant, bringen aber inhaltlich überhaupt nix. Des weiteren hängt auch die Kulanz der Autovermietung vom jeweiligen Schadensfall ab. So gerne ich hier weiterhelfen würde: Ich vermute halt nur, dass es nix bringen wird und da es um eine 5 stellige Summe geht, hilft wahrscheinlich sowieso nur der Gang zu einem guten Rechtsanwalt weiter. Aber.... ich bin gespannt. Vielleicht kann ja jemand doch noch hilfreiche Kommentare posten!

  • Leider hatte sie im Schock oder aus Dusseleligkeit oder warum auch immer vergessen, die Polizei hinzu zu ziehen.


    ...hört sich schon ungewöhnlich an, "vergessen" bei einem grossen Schaden. Oft hat "vergessen" ja einen guten Grund... ...das aber nur mal so nebenbei. ;)


    Finanziell ist sie - jedenfalls nicht mehr zu ihren Lebzeiten - in der Lage, diese Summe jemals abzustottern


    Wenn Sie einen Mercedes gemietet hat, hat sie auch eine Kredit- oder EC-Karte, also ein Einkommen, warum kann Sie dann nicht abzahlen?


    Alternativ müsste man es auf einen gerichtlichen Vergleich hinauslaufen lassen.


    Wenn die Rechtslage eineutig ist wird sicher niemand einen gerichtlichen Vergleich schliessen, warum auch? Geht es zum Gericht, was natürlich weitere Kosten verursacht, wird der Kläger auch ein vollstreckbares Urteil in voller Höhe erwirken, alles Andere macht keinen Sinn.


    Meine Meinung dazu. Vorausgesetzt die Sachlage ist klar und die Schädigerin ist tatsächlich wirtschaftlich nicht in der Lage den Schaden zu bezahlen. Nicht in der Lage meint nicht, keine Lust oder schlicht zahlungsunwillig, sondern nachweisbar ausser Stande ! Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist dann wenig sinnvoll. Das Gespräch mit der Autovermietung suchen, aussergerichtlich einigen um Gerichtskosten zu vermeiden. Ratenzahlung anbieten, Ratenzahlung einhalten. Oder versuchen einen Bankkredit zu bekommen und einen aussergerichtlichen Vergleich anstreben. Einmalige Zahlung Summe X und erledigt.


    Vorab durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Auf jeden Fall aktiv werden, nicht einfach abtauchen und hoffen, sondern das Gespräch mit der Autovermietung suchen.


    Das gilt meines Erachtens für alle derart gelagerten Fälle, nicht nur für Autovermietungen.


    Gruss
    jürgen

  • Wenn es sich wirklich um einen Schock gehandelt haben sollte, gibt es doch einen ordentlichen Grund, den Schaden nicht direkt der Polizei gemeldet zu haben.
    Vielleicht sollte man so argumentieren, und den Autovermieter freundlich auf die außergewöhnlichen Umstände (Schock) hinweisen.


    Vielleicht kann ein psychologische Gutachten o.ä. auch noch im Nachhinein der Beschuldigten einen Schockzustand attestieren.


    Ein weiterer Ansatz wäre, dem AV vorzuwerfen, er habe nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall immer die Polizei hinzuzuziehen ist.


    Letzteres wäre aber wohl kaum aussichtsreich.


    Aber wie gesagt, erst freundlich argumentieren, bevor man mit dem Anwalt droht.

  • also mal ehrlich, ich würde an eurer stelle bei solchen summen nichtsmehr selber "freundlich argumentieren". das müssen dann schon leute übernehmen die genau wissen was sie sagen können ohne das es nachher negative auswirkungen hat.
    das hier niemand wirklich helfen kann ist unbestritten, trotzallem ist es doch ein sehr interessantes thema oder? mich würde das auch mal interessieren was hier schon so für erfahrungen mit großen schäden gemacht wurden.

  • Also ich kann nur sagen, ! NO CHANCE !


    Versuch dich außergerichtlich zu einigen, einen Prozess wird deine Arbeitskollegin verlieren und noch mehr Kosten verursachen.


    Schock hin , Schock her, das wird den Richter herzlich wenig interessieren, zumindestens hätte man die Polizei nachträglich, aber noch zeitnah informieren können.
    Causalitätsprinzip.


    Wenn du mal googelst gibt es zig Urteile bereits das Mietwagenbucher verloren haben.


    Gruss

  • Hallo,
    was hat denn der Unfallgegner dazu gesagt???
    Würde mich mal interessieren.
    Wenn es keinen Unfallgegener gegeben hat,handelt es sich um Fahrerflucht vom Unfallort und dort sieht es
    sehr schlecht aus vor Gericht.


    Gruß