Frage zu Rechnung nach Schaden am Mietwagen

  • Hallo,


    ich hatte im Sommer einen LKW bei Europcar ausgeliehen und den Aufbau vorne rechts oben beschädigt, als ich den Wagen nachts auf dem Parkplatz der Rückgabestelle abgestellt hatte. Nach einigen Wochen erhielt ich eine Rechnung auf der auch eine Reparatur der Heckklappe vermerkt war (siehe rechnung1).


    Nachdem ich dies reklamiert hatte (die defekte Heckklappe war als Altschaden auf dem Mietvertrag vermerkt) wurde mir eine neue Rechnung (rechnung2) erstellt. Durch die fehlerhafte erste Rechnung hat mein Vertrauen in die Korrektheit der neuen Rechnung etwas gelitten. Leider fällt es mir schwer zu beurteilen, ob die dort aufgelisteten Posten im Zusammenhang zu den von mir verursachten Schaden stehen.


    Wie ist Eure Meinung?


    Grüße
    Martin

  • Im Großen und ganzen sind die Kosten OK.
    Meiner Meinung nach ist die Dichtmasse ziemlich großzügig bemessen, aber von den Kosten her geht das ja noch. Ich frage mich allerdings, wozu jemand 5 Stunden braucht, um den rel. kleinen Schaden zu lackieren. Die Vorarbeiten sind ja extra berechnet. Reine Lackierzeit würde ich mal auf max 2-3 Stunden schätzen. Allerdings ist da nirgendwo Lack, Grundierung etc. berechnet, ich nehme an, das ist da inbegriffen. Dann ist das als Lackierarbeit auch rel. großzügig gerechnet.

  • Nachdem was du geschickt hast ist das ja erstmal nur ein Kostenvoranschlag und keine Rg. Demnach wird oder wurde der Schaden garnicht repariert was schon immer die Fragwuerdigkeit dieser Geschichte in Frage stellt. Sondern wurde hier mal was zusammengeschrieben. Meist wird dann nicht repariert und gewartet bis noch was dazu kommt. Ebenso solltest du wenn nur netto und nicht brutto zahlen, da es als Schadensersatz gilt und die Rg bei EC als durchlaufender Posten mit durchgeht. Zumindestens ist das bei Enterprise so / da musst du als Privatkunde nur Netto zahlen.


    Viel Spass beim Streiten.

  • ob der schaden repariert wird oder nicht ist vollkommen egal.
    man hat einen schaden verursacht, was den wert des wagens mindert. ob der besitzer mit dem betrag den wagen reparieren lässt oder das geld einsteckt und mit dem schaden weiter fährt, ist ihm überlassen. spätestens bei einem späteren verkauf würde dann aber auch einen kleineren erlös bekommen.

  • naja im eigentlichen Sinne hast du ja recht wuerdest du es fair finden wenn du dieses Auto an der selben stelle nochmal aneckst und dann deinen groesseren Schaden und den deines Vorgaengers nochmal bezahlst oder ein repariertes Auto hast wo du nur deinen SChaden zahlen musst. Warum gibt es denn solche grossen Probleme bei Fahrzeugen mit Vorschaeden und dem eigentlichem Schadensmass. Also dann zahl ich doch lieber das was ic kaputt gmacht habe

  • da hast du recht. fair ist es nicht, wenn da schon ein schaden war, daher würde ich altschäden auch immer genau dokumentieren lassen.
    dann sage ich es so: bei korrekt gerechneten schäden ist es egal, ob es repariert wird oder nicht ;)

  • Einen Kunden einen Schaden bezahlen zu lassen, den er nicht verursacht hat, grenzt an Betrug. So etwas darf eigentlich nicht passieren.

  • Im Großen und ganzen sind die Kosten OK.


    Schliesse mich diba's einschätzung an.

    Reine Lackierzeit würde ich mal auf max 2-3 Stunden schätzen. Allerdings ist da nirgendwo Lack, Grundierung etc. berechnet, ich nehme an, das ist da inbegriffen.


    Fünf Stunden (wenn es denn so gemeint ist) sind vlt. etwas viel. Der Preis für die Lackierung ist mit 300€ incl. Lack und Schwemmmaterial aber in Ordnung finde ich. Das könnte auch das doppelte Kosten, je nach Werkstatt.


    micky, Toll wäre ein Foto vom Schaden.


    ps: Herzlich willkommen im Mietwagen-Talk :)

  • Da es sich um einen Kostenvoranschlag handelt, ist die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen. Die fällt nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur an. Wenn ein Reparaturnachweis erbracht wird, ist sie zu zahlen. Ansonsten liegt die Summe im Rahmen.


    flu111

  • Da es sich um einen Kostenvoranschlag handelt, ist die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen. Die fällt nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur an. Wenn ein Reparaturnachweis erbracht wird, ist sie zu zahlen. Ansonsten liegt die Summe im Rahmen.


    flu111

    Die Regelung, die du meinst, bezieht sich auf den Sachverhalt bei einer Privatperson als Geschädigtem. Der Europcar entstandene Schaden - egal, ob repariert oder nicht - sollte immer der Betrag ohne MwSt. sein, da Europcar ein Unternehmen ist und die Reparatur B2B ausgeführt wird...

  • Die Regelung, die du meinst, bezieht sich auf den Sachverhalt bei einer Privatperson als Geschädigtem. Der Europcar entstandene Schaden - egal, ob repariert oder nicht - sollte immer der Betrag ohne MwSt. sein, da Europcar ein Unternehmen ist und die Reparatur B2B ausgeführt wird...


    Auch wenn es jetzt evtl. bissl OT wird: Wieso genau zahlt man dann keine Umsatzsteuer? Das würde ja bedeuten, dass der Lackierbetrieb die Leistung im Endeffekt umsatzsteuerfrei ausführt. Wo genau ist das geregelt?
    Die Argumentation, dass Europcar den Schaden auch von einem Unternehmen reparieren lässt überzeugt mich allein noch nicht, denn alle anderen Leistungen, die EC einkauft, werden ja auch von anderen Unternehmen eingekauft. Deshalb muss man trotzdem Umsatzsteuer auf die Fahrzeugmiete zahlen ... also muss es wohl ein Spezialfall bei Schäden/Reparaturen sein, oder?

  • tabster: Der Lackierer stellt dem Autovermieter (hier Europcar) eine Rechnung. Beispiel: Stoßfänger lackiert 1.000 Euro plus 119 Euro Mehrwertsteuer (genauer: Umsatzsteuer). Europcar bezahlt die Rechnung inkl. Steuer also 1.119 Euro. Am Ende des Monats muss Europcar jetzt die Steuer an das Finanzamt abführen. Dabei verrechnet Europcar die gezahlten Steuern mit den eingenommenen Steuern. Der Saldo wird an das Finanzamt abgeführt bzw. es entsteht ein Anspruch an die Steuerbehörden. Europcar zahlt also selbst niemals Mehrwertsteuer. Die MwSt ist eine Verbrauchssteuer und wird nur vom Endverbraucher gezahlt. Der entstandene Schaden in meinem Beispiel ist also 1.000 Euro und dieser muss vom Verursacher ausgegelichen werden. QED 8)

  • Wie der Vorsteuerabzug funktioniert weiß ich selbst. Aber warum bei Entschädigungen keine Umsatzsteuer anfällt, hast du damit nicht erklärt, also nix QED :P

  • Ich denke schon, dass ich das verstanden habe, schließlich arbeite auch ich schon eine Weile damit. Allerdings habe ich mit Schäden nicht täglich zu tun, deshalb meine Nachfrage. Leider konnte mir keiner von euch bisher genau sagen, warum auf die Behebung des Schadens keine USt anfällt. Zählt der Schaden nicht zu den Umsätzen?

  • Das ist der springende Punkt: der Schadenersatz ist kein Umsatz im tatsächlichen Sinne. Zum Verständnis folgendes Beispiel: Kunde X verursacht einen Schaden an einem Europcar LKW. Europcar hat somit einen Anspruch auf Ersatz dieses Schadens. Da Europcar im Falle einer Reparatur die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt, fällt sie defacto auch nicht als "Schaden" an. Der Kunde X muss nur den Schaden ersetzen, der tatsächlich angefallen ist.
    Würde der Kunde die Reparatursumme inkl. Mwst. bezahlen, hätte Europcar die 19 % zusätzlich verdient. Daher ist das Mehrwertsteuersystem auch grundsätzlich anfällig für Steuerbetrügereien etc.