Schadensrechnung ohne Unfall

  • Hallo,
    auch ich habe eine aktuelle Frage zu der Abrechnung der Autovermietung Hertz.
    Für einen Umzug haben wir bei Hertz einen Transporter gemietet. Bei der Abholung war uns kein Schaden aufgefallen, es war zwar dunkel, aber es war weder auf dem Abholschein etwas gekennzeichnet noch haben wir irgendetwas bemerkt.
    Die Fahrt war ohne Probleme, Unfall oder dergleichen. SA abends haben wir das Fahrzeug ordnungsgemäß auf dem Parkplatz der Vermietung in Berlin abgestellt und Schlüssel usw eingeworfen, da niemand mehr vor Ort war.
    Nun bekomme ich eine Rechnung in welcher mir ein Schaden von 160 Euro berechnet wird!!! Wie gesagt, ich hatte keinen Unfall oder sonst eine derartige Situation,
    ich habe den WAgen ordnungsgemäß abgegeben. Wer sagt mir dass nicht in der Nacht auf diesem Parkplatz irgendjemand drangefahrn ist...


    Ich habe mir auf jeden Fall nichts zu Schulden kommen lassen.
    Das ist wohl eine klassische Mietwagensituation, aber es kann doch nicht sein dass dann sowas immer dem Kunden zugeschoben wird oder?


    Könntet Ihr mir sagen wie ich vorgehen sollte?
    Der Betrag wird mir jetzt natürlich über Kreditkarte abgebucht :(


    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder habt rechtliche Grundlagen dafür?


    Vielen vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

  • Hast du von Hertz keine Begründung für die 160€ bekommen? Also was für ein Schaden das genau ist. Kann ja eigentlich fast nur ein Kratzer sein, 160€ ist nicht besonders viel. Ich würde dann nachfragen und z.B. Fotos vom Schaden verlangen oder vielleicht kann der Schaden ja auch direkt am Fahrzeug begutachtet werden.


    Außerdem haftest du üblicherweise auch für Schäden, die zwischen Rückgabe und Abnahme des Fahrzeuges entstehen. Denn sonst könnte ja jeder, der einen Schaden hatte, das Fahrzeug nachts abgeben und hätte dann kein Problem damit.

  • Danke für Deine Antwort.
    Ja, sie schicken mir nun ein Foto vom Schaden.
    Das mit der Haftung klingt für mich komisch. Wenn der Wagen abfackelt, auf deren Parkplatz. Hafte ich dann etwa auch? Das kann doch nicht sein.
    Die könnten einem ja sämtliche Schäden anhängen....

  • Die könnten einem ja sämtliche Schäden anhängen....


    Ich finde das auch schwierig, deshalb gebe ich eigentlich immer innerhalb der Öffnungszeiten zurück, da gibt es da wenigstens keine Probleme. Aber das passt natürlich leider nicht immer.

  • Hallo Lisa123,
    erstmal herzlich willkommen im Forum. Du sagst es, deine Situation ist ein Klassiker. Leider im negativen Sinn, aber das liegt wohl in der Natur dieser speziellen Situation Nachtrückgabe am Schlüsseleinwurf. Die Rücknahme des Fahrzeuges erfolgt auf jeden Fall erst zur nächsten Öffnungszeit der Station, d.h. bis dahin bist du Mieter und haftest auch für das Fahrzeug. (eigentlich auch logisch, wäre kein Schlüsselkasten da könntest du das Auto auch erst am nächsten Tag abgeben und würdest haften). Ärgerlich wenn das geparkte Auto beschädigt wird, aber das ist grundsätzlich das Risiko wenn man ein Fahrzeug (eigenes oder gemietetes) besitzt.


    Wenn du nähere Informationen, besonders Fotos hast poste die doch mal hier. Wäre schon interessant den "Schaden", denn viel kann es bei dem Preis tatsächlich nicht sein, mal zu sehen. Hier sind ein paar Leute unterwegs die auch am Foto, wenns denn eine einigermassen Qualität hat, einiges erkennen können.


    Vielleicht äussert sich ja zur Rechtslage auch noch einer der Juristen hier.


    Ach so, zum Thema "Schaden anhängen": Vorsätzlich passiert sowas nicht, es kommt aber immer mal vor dass Fehler gemacht werden, die sich i.d.R. aber klären.


    Gruss
    jürgen

  • Hallo,


    dankeschön schonmal für eure Antworten.
    Ich habe jetzt mal das Foto geschickt bekommen (schlechter Ausdruck auf DINA 4-Papier)...es handelt sich scheinbar um einen Kratzer, der sich im Schriftzug "Hertz", genauer gesagt im Schatten des Buchstaben "H" befindet.


    Ich finde das echt dreist, zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass das Unternehmen den Wagen deshalb zum Lackierer schicken.


    Für mich natürlich ärgerlich keine Fotos gemacht zu haben.
    Vielleicht hat jmd von Euch mehr Erfahrung oder kennt sich in der Rechtslage aus?
    Theoretisch muss Hertz das Gelände doch auch entsprechend absichern...es kann doch nich sein, dass ich dann noch bis MO für den Wagen hafte,
    obwohl ich ihn nur 24 Std gemietet habe.
    Eine einfache Art, Schadenskosten auf die Kunden aufzuteilen. Ich habe auf jeden Fall Zeugen (meine Mitfahrer), dass ich das Fahrzeug ordnungsgemäß und ohne Unfall oder Schramme abgestellt habe.


    Ich versuche im Anhang mal zwei der Bilder hochzuladen...leider wurden sie mir auch nur kommentarlos mit normalem DINA4-Computer-S/W-Ausdruck geschickt.


    Viele Grüße und entspannten SO-Abend :)


    Lisa



    Grüße Lisa

  • Ich finde das echt dreist, zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass das Unternehmen den Wagen deshalb zum Lackierer schicken.


    Also entweder wird sowas Kleines wahrscheinlich via Smart-Repair gemacht oder die kassieren das Geld für den Wertverlust durch den Kratzer.


    Das Hertz solche miesen Bilder schickt finde ich nicht so toll. Ich kann da nichts wirklich erkennen.


    Zitat von Lisa123

    Theoretisch muss Hertz das Gelände doch auch entsprechend absichern...


    Wie willst du dann das Fahrzeug abgeben? Dann hättest du es gleich bis zum Öffnungszeitpunkt abgeben können.


    Zitat von Lisa123

    Eine einfache Art, Schadenskosten auf die Kunden aufzuteilen.


    Wenn der Schaden schon voher war und nirgends vermerkt ist, kann Hertz das nicht anders nachvollziehen. Auch wenn jemand den Schaden an einem Mietfahrzeug selbst verursacht, würden wohl viele sagen: "...das war schon".


    Es ist eine schwierige und ärgerliche Sache. Keine Frage.

  • ...es handelt sich scheinbar um einen Kratzer, der sich im Schriftzug "Hertz", genauer gesagt im Schatten des Buchstaben "H" befindet.


    Dieser Schaden ist mit 99% Wahrscheinlichkeit nicht im ruhenden Verkehr entstanden. Das Auto ist mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen einen Gegenstand (Verkehrsschild, vorstehende Äste oder ähnlich) gefahren und nicht stehend "angefahren" worden.


    ich mir nicht vorstellen kann, dass das Unternehmen den Wagen deshalb zum Lackierer schicken.


    Zum Schadenersatz ist der Schädiger oder Mieter in jedem Fall verpflichtet. Ob der Eigentümer das Fahrzeug sofort reparieren lässt oder eine Wertminderung beim Verkauf hinnimmt bleibt ihm überlassen. Der Preis mit 160,--€ ist übrigens absolut ok.


    Ich habe auf jeden Fall Zeugen (meine Mitfahrer), dass ich das Fahrzeug ordnungsgemäß und ohne Unfall oder Schramme abgestellt habe.


    Ich sehe drei Möglichkeiten: 1. Der Schaden war bereits bei Anmietung vorhanden und du und deine Mitfahrer haben alle den Schaden sowohl bei Anmietung als auch bei Rückgabe übersehen. 2. Der Schaden ist während deiner Miete passiert und du hast es nicht gemerkt. 3. Der Schaden ist nach deiner Miete einem Mitarbeiter der Autovermietung passiert (das möchte ich eigentlich ausschliessen, dann hättest du keine Rechnung bekommen). Ich glaube auf Grund des Schadensbildes nicht an einen Schaden auf dem Parkplatz. (Was soll in der Höhe gegen einen Transporter fahren ohne weiter unten Schäden zu verursachen? Einzig 7,5 Tonner Spiegel, dazu passt das Schadenbild aber nicht).

  • bei abholung des wagens und übergabe des protokolls habe ich soweit das bei den lichtverhältnissen möglich war, den transporter injedem fall auf schäden kontrolliert.
    es war allerdings 18h abends, bereits dunkel, der transporter stand im dunklen hof ganz hinten und nicht in der beleuchteten halle wie andere fahrzeuge.
    für solche eine übergabe sollte dann vielleicht auch für ausreichend licht gesorgt werden...