[SIXT LUXURY CARS] 750 € SB - Muss aber 850 € zahlen. Wieso?

  • Hallo


    Ich hatte vor etwa einen Monat bei SIXT LUXURY CARS einen M3 gemietet. Leider hatte ich einen kleinen Kontakt mit der Bordsteinkante um einen größeren Schaden zu verhindern (unfreundlicher Gegenverkehr!). Naja wie auch immer es ist ein Schaden unter der Stoßstange entstanden. Nun habe ich Post bekommen das ich ca 850 € zahlen muss. Ich dachte das höchste was man zahlen muss wären 750 € SB ?


    Zitat:


    SB für Kratzer Stoßstange FS 750,00 EUR
    Schaden Unterfahrschutz 85,12 EUR
    Auslagenpauschale 50,00 EUR


    Ist das so korrekt? Das heisst wenn der Schaden noch höher gewesen wäre müsste ich noch mehr zahlen oder wie ist das? Ich blicks gerade nicht, könnte mir jemand mit Erfahrung das kurz und simpel erklären ? :wacko:


    Lg
    Lona

  • Schäden am Unterboden sind auch nicht von der Selbstbeteiligung abgedeckt.
    Die Auslagenpauschale ist auch üblich.


    Das heisst wenn er danach den Wagen gegen die Wand (= totalschaden) gefahren hätte, wäre die SB geringer ausgefallen? ?(

  • Wenn die Karre dann kaputt ist, sollte keiner mehr auf die schramme am Unterboden achten, und der Tipp mit dem wegen die Wand setzen fällt hier, wenn natürlich auch nicht ernst gemeint, öfter.

  • na so wird aber kein schuh drauß, reine unterbodenschäden sind nicht über die vk abgedeckt, schäden an glas, reifen und unterboden die durch ein schadensereignis entstanden sind, bei dem auch andere teile beschädigt wurden schon. also die einfach eigeworfene seitenscheibe nicht, die seitenscheibe dienbeim unfall aufgrund der beschädigung der tür zu bruch geht schon. hier ist ja auch die stoßstange mit involviert und daher denke ich dass der unterboden schon mit abgedeckt sein sollte. sonst würde ja aus der aussage "besser gegrn die wand" auch nichts dran sein, wenn dann glas etc. nicht abgedeckt wären.....

  • auch wieder wahr. eigentlich müsste dann der Unterbodenschutz der einzige Schaden sein, um es berechnet zu bekommen.
    dann kann nicht noch die SB fällig werden. beides gleichzeitig zu berechnen: müsste aus unterschiedlichen Schäden stammen, dann würde es gehen. aber das war hier wohl eher nicht der Fall.

  • Ich dachte immer es geht darum, dass das Glas/der Unterboden in Folge eines versicherten Schadens kaputt gegangen sein muss. Wenn ich aber erst mit der Frontschürze und dann mit dem Unterbodenschutz über den Bordstein schramme gibt's da zwischen Schaden an Schürze und Unterboden keinne inneren Zusammenhang.