Autovermietung verweigert Abnahme

  • Hallooo,


    ich bin ganz neu hier und grüße euch alle zunächst erstmal! Ich hoffe, Ihr könnt mir eine Frage beantworten:


    Und zwar hatte ich über den Adac ein Ersatzwagen bekommen, als mein Auto in der Werkstatt war. Dieser Wagen hatte einen Kratzer hinten, als ich ihn abgeholt habe, der auch auf der Check-Liste vermerkt wurde. An diesem Tag hat es geschneit und das Auto war vereist, so dass ich nichts weiter erkennen konnte. Ich hatte den Wagen dann vier Tage und bin nur das nötigste damit gefahren. Jedenfalls habe ich keinen Unfall verursacht bzw. bin irgendwo gegen gefahren oder sonstiges. Als mein Auto fertig war, habe ich den Ersatzwagen wieder zurück gebracht innerhalb der regulären Öffnungszeiten. Dann sagt die Tante zu mir, dass sie den Wagen nur unter Vorbehalt zurücknimmt, weil es zu dunkel war. Ich habe gesagt, dass ich möchte, dass sie den Wagen jetzt gleich anständig zurücknimmt, weil ich ja nicht weiß, was damit passiert, wenn ich ihn nicht mehr habe. Sie hätte ihn problemlos in die Werkstatt fahren können, welche vollbeleuchtet ist, um die Abnahme vorzunehmen, aber sie hat sich geweigert. Ich habe dann den Chef gefordert, der sich ebenfalls weigerte und nur sagte: "Bei Leuten wie Ihnen reagiere ich allergisch!". Ich bin dann schließlich gefahren, weil mein Baby mittlerweile Theater gemacht hat. Am nächsten Tag kam dann ein Anruf, dass ich einen Schaden in der Windschutzscheibe (Steinschlag) habe und dafür aufkommen soll. Ich ärgere mich so sehr darüber! Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Der Wagen war völlig in Ordnung... Ich bin dann schließlich zu der Autovermietung gefahren nd habe mir den Schaden zeigen lassen. Es ist wirklich ein Steinschlag... Darf die Vermietung sich weigern eine Abnahme zu machen, obwohl es der kunde ausdrücklich wünscht??? Ich glaub, dass ich total verarscht wurde... Was sagt Ihr?

  • Es war nicht Sixt, sondern irgend so ein Abschleppdienst, der mit dem Adac zusammenarbeitet. Die vermieten halt diese Adac-Club-Mobile... Die waren von Anfang an so unfreundlich, nur weil ich meine Leistung eingefordert habe... Wozu bin ich denn Plus-Mitglied?

  • erst mal willkommen im Forum!!


    hast Du ein ADAC-Clubmobil bekommen von der Werkstatt oder von Hertz oder Sixt die stark mit dem ADAC zusammenarbeiten? weil wenn ich das richtig verstanden habe,hast Du das Fzg in der Werkstatt zurückgegeben...
    die können sich weigern das Fzg entgegen zu nehmen, wenn es einer anderen Autovermietung gehört und nicht direkt zur Werkstatt.


    Eine Autovermietung dürfte eine Abnahme an sich nicht verweigern..


    gruß wieland7


    EDIT:ok da war einer schneller...

  • Der Vermieter ist ein Abschleppdienst mit angeschlossener Werkstatt. Die haben auch in dem Sinne keine richtige Autovermeitung, sondern machen nur den Kram vom Adac mit. Es sind keine zwei seperaten Unternehmen, sondern ein einziges Gebäude. In der Werkstatt befindet sich das Büro, wo ich auch den Wagen abgeholt habe. Da es keine alternative Rückgabe-Station gibt, konnte ich den Wagen nur dort zurückgeben. Ich habe ihn auch von dort abgeholt.

  • ich würd natürlich sagen, dass ich mich ok verhalten habe ?( . Ich habe lediglich gesagt, dass sie doch die Möglichkeit haben, den Wagen bei Licht in der Werkstatt abzunehmen, worauf der Chef halt echt scheisse rüberkam. Der Wagen hätte nur drei Meter weiter in die Werkstatt bewegt werden müssen... Auf jeden Fall kam es mir sehr merkwürdig vor. Was mich aber auf jeden Fall nochmal interessert: wie sieht es denn mit der Rechtslage aus? Ich meine, kann eine Autovermietung prinzipiell die reguläre Abnahme unter Anwesenheit des Kunden verweigern? Das würde ich gerne mal prinzipiell wissen... Auf jeden Fall hat der Adac gerade eine Mail von mir bekommen, mal sehen, was die dazu sagen!

  • Halt uns doch bitte auf dem laufenden becyrus.


    Zu Deiner Rechtsfrage: vlt äußert sich ja einer unserer Juristen aus der Community,wobei wirhier natürlich keinerlei Rechtsberatung geben dürfen.
    Oder,da du ja ADAC Plus Mitglied bist,wende Dich an die Rechtsabteilung des ADAC,die sind für Dich da 8) , dazu brauchst Du auch keine Rechtschutzversicherung


    w7

  • Hey, das ist doch eine tolle Idee :107:!!! Da werde ich gleich morgen mal anrufen! Ich danke Euch auf jeden Fall schonmal für die vielen Antworten und ich werde berichten, was daraus geworden ist...

  • Ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit einer Werkstatt gemacht, die für den ADAC die Clubmobile vermietet. Bei mir wurde bei der Übernahme das Zubehör nicht kontrolliert und bei der Abgabe bei einer direkt vom ADAC geführten Clubmobil-Station dann natürlich schon, wobei sich herausgestellt hat, das ein Kompressor oder sowas gefehlt hat. Kratzer usw. durfte ich auch alle selber suchen, da gibt es scheinbar keine Liste mir vorhandenen Schäden.