Europcar XDAR Anmietung

  • Also bleibt eigentlich nur der Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl. Dies versuche ich entsprechend vorzubeugen (gewissenhaftes Parken, häufigere Parkhauswechsel, bewachte Privatparkplätze, etc).


    Wer XDAR fährt und an Parkgebühren geizt ist selbst schuld...


    Bis dir jemand beim ein- bzw. aussteigen eine Waffe an den Kopf hält und das Auto abnimmt.....du würdest nicht der erste sein den es passiert.


    Daher:


    Wer XDAR fährt und an Versicherungsgebühren geizt ist selbst schuld...

  • Er wäre nicht der Erste in Deutschland das stimmt, nur leben wir nicht in Südafrika, Bolivien, Sao Paulo oder den Niederlanden so das dieser Fall mit 99,99999% ausgeschlossen werden kann.


    Ich glaube du unterschätzt die organisierte Fahrzeugkriminalität. Was ich nur sagen wollte, ist das man noch so vorsichtig sein kann, aber wenn sie wollen ist das Fahrzeug auch ganz schnell weg. Daher meine Meinung das es auch wenn man Maßnahmen ergreift schlicht nicht so schlau ist, um ohne VK (bzw. genug Deckung) zu fahren.

  • mal eine allgemeine Frage für XDAR-Reservierer:


    Bucht Ihr mit Firmentarif, oder zahlt ihr die VK nach Standard?







    Also bei Europcar buche ich XDAR immer mit der LH CC ohne VK. Wenn mir der Wagen zu teuer für die 75 TEUR erscheint, buche ich um auf den Firmentarif. Wobei man dann das Thema mit dem geldwerten Vorteil hat, wenn man den Wagen privat mietet. Das muss aber jeder für sich selbst klären.


    Edit: wie Marvin und René aber oben geschrieben haben, ist bei EC XDAR ohnehin auf 100 T€ beschränkt, so gesehen erübrigt sich die VK :)


    Grundsätzlich nehme ich bei Sixt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100 T€ nie VK mit. Die Obergrenze (für mich vertretbar) ist bei einem BLP von 120 TEUR. Berechnet sich wie folgt: 120 T€ abzgl. 19% MWST ergibt rund 97 T€. Mit der Zulassung und am besten mehr als 5000 km verliert der Wagen nochmal rund 25% an Wert. Somit komme ich auf rund 73 T€. Für den Mietausfall muss man ja ggfs auch noch geradestehen (wenn EC den Wagen nicht vermieten kann).

    3 Mal editiert, zuletzt von Mind_LDAR ()

  • Die einzige Frage, die ich mir stelle ist dann immer noch, ob der Wagen wirklich mit -25% o. ähnlichem berechnet wird.


    Ein Neuwagen verliert doch im Schnitt 30% im ersten Jahr, oder? Bei den Mietwagen würde das bedeuten, dass maximal 20% vom wert wegfallen, vllt etwas mehr.
    Ich weiß immer nicht, womit ich schätzen soll.
    Immerhin hat mir mal jemand gesagt, dass Sixt und Mitbewerber bis zu 40% Rabatt auf den Neupreis erhalten.

  • Ich fände das auch etwas merkwürdig, jemandem 25% weniger als Neuwagenpreis zu berechnen, wenn in Wirklichkeit im einkuaf schon 35% Rabatt gegeben wurde. Ob man die AV dazu zwingen kann, zu sagen, was das Auto wirklich gekostet hat... wird bestimmt nicht einfach.

  • Ich fände das auch etwas merkwürdig, jemandem 25% weniger als Neuwagenpreis zu berechnen, wenn in Wirklichkeit im einkuaf schon 35% Rabatt gegeben wurde. Ob man die AV dazu zwingen kann, zu sagen, was das Auto wirklich gekostet hat... wird bestimmt nicht einfach.

    Ich würde den AV's nicht unterstellen wollen mit Schäden ihre Millionen zu machen. Solche Dinge wie Steinschläge oder so, da könnten die AV's doch direkt draufspringen und einem was weiß ich was aus der tasche ziehen. Und? Bei meinem Steinschlag bekam ich die Rechnung der Werkstatt, netto, plus 7,5 Beaarbeitungsgebühr für sixt. Wenn das mal nicht fair war... Ich habe nur den Schaden gezahlt. Warum sollte ich also bei einem Unfall nicht auch nur den Schaden zahlen? Wenn ich merke die ziehen mich über den Tisch, bin ich eh weg...

  • ich hab ja extra geschrieben, ich fÄnde es merkwürdig wenn es so gemacht werden würde. War keine Unterstellung.
    Ich hab keine Ahnung, was da berechnet wird, wenn das Auto weg ist, hab aber gehört dass die Rabattzahl von 35-40% nicht unrealistisch ist. Aber das wird sich von Hersteller zu Hersteller und Auto zu Auto unterscheiden. deshalb stellt sich mir da eher die Frage, ob man eine AV mal so einfach einen Preis nennen kann für das Fahrzeug. Bei EC ist das ja einfach, aber bei Sixt?

  • Ich fände das auch etwas merkwürdig, jemandem 25% weniger als Neuwagenpreis zu berechnen, wenn in Wirklichkeit im einkuaf schon 35% Rabatt gegeben wurde. Ob man die AV dazu zwingen kann, zu sagen, was das Auto wirklich gekostet hat... wird bestimmt nicht einfach.


    Die Autovermietungen verdienen ja auch mit dem Verkauf der Fahrzeuge Geld. Das Geld muss ja auch wieder reingeholt werden. Wenn die den Einkaufspreis berechnen würden, wäre das ein großer Verlust bei einem Totalschaden.

  • @ René: versteh ich nicht


    Wenn die Autovermietung auch mit dem Verkauf Geld verdient, dann können dem Mieter bei einem Totalschaden nicht der tatsächliche Einkaufspreis, sondern der reale Wert in Rechnung gestellt werden, da ja sonst Verluste entstehen.


    Natürlich hebt sich das auch wieder auf, wenn jemand wirklich die CDW beim Vermieter abschließt. Dann wird da wohl schon ein Verlust entstehen, wenn dort keinerlei Betriebsversicherungen greifen.

  • ah, ich glaube ich versteh was Rene GER meint:
    Sixt verkauft ja die Autos, wenn sie ausgeflottet werden. und bei dem Verkauf, zieht sixt ja dann nicht 35% vom eigentlichen Verkaufspreis ab, weil sixt diesen Rabatt bei Kauf des Fahrzeugs erhalten hat, sondern versucht das Auto zu marktüblichen preisen zu verkaufen.


    wenn ich denen jetzt ein Auto zu schrott fahre, kann sixt das auto ja nicht mehr zu marktüblichen Preisen verkaufen, weil es nicht mehr existiert. also warum sollten sie mir dann die 35% Rabatt bei Bezahlung erlassen?

  • Oder anders: Nur weil die beim Kauf profitieren heißt es nicht gleich dass sie dies an den Kunden weitergeben wenn dieser mal ein Auto kaputt macht..
    richtig?
    Jetzt fragt sich nur noch wie es denn in Wirklichkeit ausschaut ;)

  • @ DMan: So meinte ich das. Allerdings zweifle ich gerade an mir selbst (aber bald ist ja zum Glück Feierabend :D), da ehemalige Mietwagen ja sowieso schon günstiger verkauft werden, aber im Forum war auch schon eine Aussage, dass die Autovermietungen zumindest früher damit Einiges an Geld verdient haben, um die Preise moderat zu halten.

  • Aaah, dann weiß ich jetzt auch was René mir sagen will.


    Aber 1.: Kann die AV mir keinen Schaden aufbrummen, der in wirklichkeit garnicht so hoch gewesen ist (durch die Rabatte),
    2. Kann Sixt die Fahrzeuge ohnhin nicht zu "Marktüblichen" Preisen verkaufen.
    3. Dann verdient Sixt eben nichts mit dem Verunfallten fahrzeug... Kommt vor. Deshalb ist es ja auch ein Totalschaden, (Also haufen Schrott) und kein Auto das weiter verkauft werden soll.

  • Aber beim Schadensersatz ist es nun mal so, dass rein theoretisch der Zustand hergestellt werden muss, der ohne den Totalschaden bestehen würde. Das bedeutet die AV hat Anspruch auf den Geldbetrag, den man gewöhnlich brauchen würde, um ein in Bezug auf Ausstattung, Zustand, Fahrleitung etc. vergleichbares Fahrzeug zu besorgen. Und wenn ich eine S-Klasse zu Schrott fahre, würde die Ersatzbeschaffung einer vergleichbaren gebrauchten S-Klasse immer gleich viel kosten, egal, ob ich die S-Klasse als Neuwagen mit 35% Rabatt bekommen habe oder nicht.


    Und ein anderes Beispiel: Wenn ich ein Auto im Lotto gewinne und mir jemand dieses zu Schrott fährt, habe ich trotzdem Anspruch auf das Geld, das ich benötigen würde, um mir ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. Da spielt es dann auch keine Rolle, dass ich für das Auto eigentlich nichts bezahlt habe.


    Steffen