Keine Haftung für unvorhersehbare Schäden an Mietwagen?

  • Wir drehen uns im Kreis:


    es blieb allein eine Schadenersatzforderung des Vermieters, die in dieser Form natürlich nicht durch die LWV versichert ist.


    Ohne die Zusatzversicherung des Vermieters bzgl. Reifen etc. bleibt auch nur genau diese Schadenersatzforderung des Vermieters, die, wie Du richtig erkannt hast nicht durch die LWV versichert ist. Ganz unabhängig davon, ob die VK-ähnliche Haftungsbegrenzung beim Vermieter gebucht wurde, oder nicht.
    -> hast Du keine Reifen-Zusatzversicherung, bezahlt die LWV die Schadenersatzforderung nicht.


    Wir sind uns doch darüber einig, dass die Vermieter-VK z.B. bei Sixt die Reifen nicht versichert!

  • Ohne die Zusatzversicherung des Vermieters bzgl. Reifen etc. bleibt auch nur genau diese Schadenersatzforderung des Vermieters, die, wie Du richtig erkannt hast nicht durch die LWV versichert ist.

    Für eine Regulierung durch die LWV bedarf es keiner Zusatzversicherung, Voraussetzung ist allein eine bestehende VK-ähnliche Haftungsreduzierung. Besteht diese, werden auch Schäden an darin nicht versicherten, von der LWV aber ausdrücklich versicherten Bestandteilen wie Windsschutzscheibe und Bereifung reguliert.


    Ich denke schon zu erfassen, worauf du hinaus willst: ohne eine Zusatzversicherung wie TG wäre eine Schadensforderung bzgl. Steinschlag oder Reifenschaden nur eine Schadenersatzforderung und keine SB-Forderung. Laut der Versicherungsbedingungen ist dies aber unerheblich, wenn die Voraussetzung - nämlich das Bestehen einer VK-ähnlichen Haftungsreduzierung - gegeben ist.


    In deinem Fall hatte die verweigerte Regulierung ja andere Gründe. Zum einen unterlag die LWV bereits keiner Rechtspflicht, eine KK-SB zu regulieren, zum anderen verweigerte die KK eine Regulierung, sodass es an einer SB fehlte. Da die LWV aber, wie gesagt, nicht für KK-SBs eintrittspflichtig ist, musste sie auch keine davon losgelöste Schadenersatzforderung regulieren, obwohl eine KK-VK bestand.

    -> hast Du keine Reifen-Zusatzversicherung, bezahlt die LWV die Schadenersatzforderung nicht.

    Erneut: dies widerspricht ausdrücklich den Versicherungsbedingungen.
    Ob die LWV im Einzelfall zuwider ihrer eigenen Bedinungen gehandel hat, bezweifle ich unter Verweis auf meine bisherigen Ausführungen zwar, gleichwohl ändert es auch nichts an den Ansprüchen eines Versicherungsnehmers, welche dieser ja im Zweifel durchsetzen könnte :)

    Wir sind uns doch darüber einig, dass die Vermieter-VK z.B. bei Sixt die Reifen nicht versichert!

    Natürlich, das war ja auch nie strittig, ist indes aber auch keine Voraussetzung für eine Regulierung durch die LWV.

  • Danke hier nochmal für die Hinweise mit der ADAC-Rechtsberatung. Hatte heute morgen nämlich eine E-Mail von Sixt bzgl. eines Steinschlags in der Windschutzscheibe. Hab dann nach Hinweis in diesem Thread den ADAC kontaktiert, diese gaben mir die entsprechenden Hinweise zu den Urteilen. Diese hab ich dann an Sixt gesendet und binnen paar Stunden war das Thema dann vom Tisch, da Sixt den Fall geschlossen hat.


    Danke :206:

  • Danke hier nochmal für die Hinweise mit der ADAC-Rechtsberatung. Hatte heute morgen nämlich eine E-Mail von Sixt bzgl. eines Steinschlags in der Windschutzscheibe. Hab dann nach Hinweis in diesem Thread den ADAC kontaktiert, diese gaben mir die entsprechenden Hinweise zu den Urteilen. Diese hab ich dann an Sixt gesendet und binnen paar Stunden war das Thema dann vom Tisch, da Sixt den Fall geschlossen hat.


    Danke :206:


    Haben die dir Links geschickt? Kannst du diese evtl posten?

  • Heute kam die RE wegen des Steinschlags.
    Knapl 1200eu Kosten, dank VK und SB bleiben 850EU an mir kleben. Zahlbar bis 31.07.
    Habe einen ADAC Anwalt angeschrieben und die Antwort des Anwalt an Sixt geschickt.
    Die erste Mail hat Sixt getrost ignoriert und besteht weiter auf Zahlung.
    Habe jetzt nochmal hingeschrieben und warte nun auf deren Antwort.


    Tipps, falls Sixt jetzt wieder das Schreiben des ADAC ignoriert?
    LWV ist natürlich für den Fall der Fälle vorhanden.

  • Nicht das ihr euch falschen Hoffnungen hingebt, aktuell ignoriert Sixt jedes Argument betreffs Steinschlag und schickt gnadenlos Rechnungen heraus. Bei mir leider 2x im letzten viertel Jahr. Das gab mir den endgültigen Anstoss zu "habe fertig mit Sixt" ;)

  • Hallo, ich habe die Sache schon im Sixt Erfahrungsthread gepostet, aber ich möchte es hier noch mal schreiben, da es dort nicht so wirklich zum Thema gepasst hat.



    Ich habe am Donnerstag einen Audi A3 übernommen. Leider hat es bei der Abholung stark geregnet, weshalb die Überprüfung nach weiteren Schäden nicht so wirklich gut ging. Bin zwar auch um das Auto gegangen und habe geschaut, aber nichts gefunden und dann losgefahren.


    Nach einiger Zeit hat es dann endlich mal aufgehört zu regnen und dann habe ich erst bei trockener Frontscheibe einen Steinschlag entdeckt. In meiner Fahrzeit ist mir nichts auf die Scheibe geflogen, bin bis dahin aufgrund des Regens und Verkehrs auch nur maximal 110km/h gefahren.


    Als es dann wieder angefangen hat zu regnen, habe ich mal genau darau geschaut und musste teilweise lange suchen bis ich ihn wieder genau identifizieren konnte, da er bei Regen einfach schwer zu erkennen ist. Meine Schwester hat (von außen) bei leichtem Regen wirklich lange gebraucht, bis sie ihn gefunden hat.



    Im Sixt Thread wurde mir dann geraten nicht mehr bei Sixt anzurufen und den Schaden zu melden. Habe ich natürlich auch nicht gemacht.


    Jetzt stelle ich mir die Frage, wie ich mich am Montag bei der Rückgabe verhalten soll? Was soll ich sagen, wenn der Checker ihn entdeckt? ?(


    Bin dankbar für jede Hilfe!



    Im schlimmsten Fall würde die LWV den Schaden doch bezahlen (bzw. dann erstatten), oder?



    PS: wo werden die Wagen nach Rückgabe gecheckt, wenn nicht direkt ein Übergabeprotokoll erstellt werden soll? Auf dem Hof? Der Wagen wurde Mittwoch Abend um 5 Uhr von einem Kunden auf den Hof gefahren. Also weder dunkel noch Regen (hat am Donnerstag den ganzen Morgen bis Mittag geregnet) sind ja gute Vorraussetzungen für ein korrektes checken.

  • Ja, würde sie.


    Du kannst einfach mit deiner MV-Nummer an der Station vorbeigehen und dir das Rückgabeprotokoll ausdrucken lassen.
    Dann bist du schlauer.

    Ok danke, schon mal "beruhigend".



    Was meinst du damit? Wenn ich den Wagen direkt bei Abgabe checken lasse, bekomme ich ja mit, wenn der Checker was findet und ich bekomme dann ja auch direkt das Übergabeprotokoll per Mail geschickt? ?(



    Edit: vorhin meldete auch noch das System, dass ein Druckverlust im vorderen linken Reifen vorhanden ist. Der Upsell hat sich ja richtig gelohnt... :S

  • Glücklicherweise bzw. schon fast ironischerweise hat es doch noch angefangen zu regnen. So hat der Checker ihn natürlich auch nicht gesehen.


    Also in dem Fall Glück gehabt und letztlich viel Aufregung um nichts, aber habe dadurch gelernt, dass ich doch gerade auch die Frontscheibe das nächste Mal ganz genau anschauen sollte.

  • Ich lasse generell im Bemerkungsfeld vermerken, dass ich einen Wagen nass und schmutzig (wenn er es ist) und z.B. im dunkeln übernommen habe. Sollte danach was kommen, kann man immer schon mal darauf verweisen, das auf Schäden überprüft wurde, die äußeren Bedingungen dies jedoch leider erschwerten.
    Dauert zum eintragen 2 Sekunden, kann einem jedoch sehr helfen.

  • Ich lasse generell im Bemerkungsfeld vermerken, dass ich einen Wagen nass und schmutzig (wenn er es ist) und z.B. im dunkeln übernommen habe. Sollte danach was kommen, kann man immer schon mal darauf verweisen, das auf Schäden überprüft wurde, die äußeren Bedingungen dies jedoch leider erschwerten.
    Dauert zum eintragen 2 Sekunden, kann einem jedoch sehr helfen.


    Hab ich letztens bei EC Erlangen auch so gemacht, da die Station keine Tiefgarage hat wie Sixt Erlangen und die Fahrzeue alle nass waren. RSA hat mich zwar etwas schräg angeschaut, aber das ist mir egal.