Wir drehen uns im Kreis:
es blieb allein eine Schadenersatzforderung des Vermieters, die in dieser Form natürlich nicht durch die LWV versichert ist.
Ohne die Zusatzversicherung des Vermieters bzgl. Reifen etc. bleibt auch nur genau diese Schadenersatzforderung des Vermieters, die, wie Du richtig erkannt hast nicht durch die LWV versichert ist. Ganz unabhängig davon, ob die VK-ähnliche Haftungsbegrenzung beim Vermieter gebucht wurde, oder nicht.
-> hast Du keine Reifen-Zusatzversicherung, bezahlt die LWV die Schadenersatzforderung nicht.
Wir sind uns doch darüber einig, dass die Vermieter-VK z.B. bei Sixt die Reifen nicht versichert!