Keine Haftung für unvorhersehbare Schäden an Mietwagen?

  • Hallo,


    ich bin gerade durch Zufall auf die Fernseh-Sendung Marktcheck auf SWR gestoßen. Dort wurde von Hertz und deren Schadenabwicklung berichtet. Es ging um einen nicht entdeckten Steinschlag bei Abholung und daraus resultierenden Riss während der Miete.


    Für mich ein doch eher überraschendes Résumé: Mieter müssen laut dieser Sendung und der dort interviewten Verbraucherschutzzentrale nicht für unvorhersehbare Schäden aufkommen. Dazu zählen dort Steinschläge und Wildunfälle.


    "Nach der derzeitigen Rechtsprechung gilt: Unvorhersehbare, nicht zu verhindernde Ereignisse, wie beispielsweise ein Steinschlag oder auch ein Wildunfall, sind nicht vom Mieter zu bezahlen, auch nicht in Form einer Selbstbeteiligung."


    Quelle: SWR Marktcheck


    Ich dachte bisher, dass man für alles aufkommen muss, was während meiner Miete passiert. Egal, ob Steinschlag oder Kollision mit Wild.



    Oder haben sie einfach nur schlecht recherchiert?



    PS: Mietwagen-Talk war kurz im Fernsehen (im geöffneten Browser zu sehen), als es darum ging, dass sich die Hertz-Kunden im Internet informiert hätten:)

  • Das heißt, wenn ich nen Reh mitnehme brauch ich weder ne SB noch sonstiges Bezahlen?
    Ich mein, dass wäre doch für Unfälle nen Super angabegrund um sich vor der Zahlung der SB zu drücken (sofern das Schadenbiöd einem Wildunfall rechtfertigen würde)

  • Habe mir den Artikel mal durchgelesen. Ich habe schon ein paar mal erlebt das Verbrauchersendungen schlecht recherchiert sind. Oft versucht man auch nur ein Thema aufzunehmen was gerade populär ist und versucht dadurch hohe Einschaltquoten zu erzielen.
    Es ist aber auch immer wieder bemerkenswert wie naiv manche Leute in Ihren Aktionen sind, das die sich ins Fernsehen stellen und sagen ich habe mir nicht die Vermietbedingungen und AGB durchgelesen. Das es eine Frechheit ist das der Transporter 300€ kostet, weil man ja gezwungen wurde bei Hertz zu mieten. Eine noch größere Frechheit ist es, das von den Mitarbeitern angenommen wird, das nachdem man eine Miete zurück bringt und ein Riss in der Windschutzscheibe ist, das man einen Unfallbericht zur Begutachtung kommt.


    Ein paar Sachen die mir aufgefallen sind. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug vor Übernahme nach Schäden abzusuchen.Findet man einen Altschaden nicht, ist dadurch der Mieter in der Beweispflicht zu zeigen das der Schaden vor Übernahme existiert hat. Das war jedenfalls meine Annahme.


    Kleine Steinschläge mögen vielleicht nicht zur Last des Mieters gehen, ist der Steinschlag aber so groß das die Scheibe reißt, muss diese gewechselt werden und ich sehe nicht wieso der Mieter das nicht bezahlen sollte. Für einen Steinschlag kann man genauso wenig wie für einen Kratzer durch Vandalismus, trotzdem muss man diesen im Rahmen der Selbstbeteiligung zahlen. Ich hatte auch schon Pech und wegen eines Steinschlages musste die Windschutzscheibe gewechselt werden. Leihwagenversicherung hat mir die Kosten erstattet.


    Ich glaube das einlenken seitens Hertz hat eher mit der medialen Einwirkung zu tun gehabt. Das solche Schäden vom Vermieter getragen werden sollten habe ich so noch nicht gehört. Ich finde das Thema interessant, würde mich aber nicht wundern wenn es schlechte Recherche war. Die Aussage ist auch sehr pauschal, wenn man sagt das diese Schäden vom Vermieter getragen werden müssen. Jemand wird bestimmt noch ein paar validierte Informationen dazu haben.

  • Zitat

    Das heißt, wenn ich nen Reh mitnehme brauch ich weder ne SB noch sonstiges Bezahlen? Ich mein, dass wäre doch für Unfälle nen Super angabegrund um sich vor der Zahlung der SB zu drücken (sofern das Schadenbiöd einem Wildunfall rechtfertigen würde)

    Schlechte Idee. Die Vermietung kann gerne nach dem Aktenzeichen bei der Polizei und dem zuständigen Forstamt anfragen. Bei einem wildunfall musst du diese informieren ;-)

  • ich hatte mal einen Steinschlag an einem mietwagen von sixt, der wurde dann immer größer so dass die Scheibe schlussendlich getauscht wurde! Nach meiner Miete bekam ich die Rechnung über den Austausch der Scheibe, knapp 450€. Habe mich dann an den adac gewandt und die selbe Aussage wie in dem SWR Beitrag bekommen, der Mieter haftet für Steinschläge nicht!
    Hab das ganze dann an sixt weitergeleitet und bekam dann 2 Tage später die aussage, dass ich nicht zahlen muss!

  • Adac Rechtsberatung gibt die selbe Antwort mit bissl mehr Hintergrund: Urteile, etc...


    Habe mich dann an den adac gewandt und die selbe Aussage wie in dem SWR Beitrag bekommen, der Mieter haftet für Steinschläge nicht! Hab das ganze dann an Sixt weitergeleitet und bekam dann 2 Tage später die aussage, dass ich nicht zahlen muss!


    Da dieses Thema ja auch bei anderen Usern auf Interesse stößt: Habt ihr weitere Informationen (z.B. ein Aktenzeichen) oder zumindest weitere Quellen für diese Haltung und Vorgehensweise?

  • :120: wir debunken diese Woche ja einen Haufen Mythen auf einmal! Am Ende verstehen noch einige User, dass man nicht wegen jedem Kleinscheiß die Ordnungshüter anrufen muss oder man nicht alles machen muss was in den AGB stehen :huh:


  • Schlechte Idee. Die Vermietung kann gerne nach dem Aktenzeichen bei der Polizei und dem zuständigen Forstamt anfragen. Bei einem wildunfall musst du diese informieren ;-)


    Okay. Danke für die Aufklärung.
    Aber mal angenommen, du streifst ein Reh/Schweinchen/Fuchs, verreißt durch den Schock das Lenkrad und 1. prallst gegen oder 2. streifst einen Baum / Bordstein / Poller etc. Die Polizei ist informiert sieht das, Förster kommt nicht und die Polizei lehnt wegen Bagatelle die Aufnahme ab, da mehr Aufwand entstehen würde.


    Wie schaut es dann aus. Speziell wegen verreissen durch Schock ohne das du das Wild so verletzt hast, dass es liegen bleibt.

  • Wenn du das Wild nicht triffst, dann ist es jedoch kein Wildunfall sondern einfach "nur" ein Unfall. Ausweichen sollst du ja nicht ;-)


    Streifst du das Tier erkennt man das ziemlich gut am Schadensbild am Fahrzeug und wild neigt dazu auch Borsten am Fahrzeug zurück zu lassen. Und in dem Fall kommt die Polizei und informiert den Förster, da ja ein eventuell verletztes Tier unterwegs ist.

  • Aber mal angenommen, du streifst ein Reh/Schweinchen/Fuchs, verreißt durch den Schock das Lenkrad und 1. prallst gegen oder 2. streifst einen Baum / Bordstein / Poller etc

    Wenn das Tier "abhaut" und keine Haare, Blut o.ä. am Auto feststellbar sind, hast Du sowieso das Problem nachzuweisen, daß es ein Wildunfall war. Ausweichen "darf" man auch nur, wenn das Tier groß und schwer genug ist, daß durch ein Ausweichen der Schaden minimiert werden kann. Außerdem kommt es zumindest bei manchen Versicherungen auf die Art des Tieres an, ob überhaupt ein "Wildunfall" vorliegt.

  • Das würde aber nicht nur Steinschläge und Wildschäden sondern auch Schäden am Motor und auch an anderen Bauteilen. (ausgenommen unangepasste Umgang mit dem Auto).

  • Das würde aber nicht nur Steinschläge und Wildschäden sondern auch Schäden am Motor und auch an anderen Bauteilen. (ausgenommen unangepasste Umgang mit dem Auto).


    Dieser Satz kein Verb..
    Man soll grundsätzlich nicht ausweichen, egal ob Igel oder Wildschwein. Bremsen und frontal drauf zu..

  • wurde mir untersagt! zum versenden an den Vermieter okay, zum posten klares nein vom ADAC
    deswegen werde ich auch keine genauen infos aus der Antwort posten, sprich Aktezeichen etc...

  • Zitat aus der Antwort nach Frage der Veröffentlichung im Forum:


    Von einer Veröffentlichung meiner Ausführungen bitte ich Sie jedoch abzusehen.
    Bei meiner Beratung handelt es sich um eine individuelle Rechtsberatung,
    welche nur ADAC Mitgliedern geleistet wird.
    Hierfür bitte ich um Verständnis und verbleibe


    mit freundlichen Grüßen



    Somit werde ich das auch so halten wie gewünscht...


    Bist doch bestimmt selber beim Adac frag halt nach