Keine Haftung für unvorhersehbare Schäden an Mietwagen?

  • kurzer bericht zu der bearbeitung eines steinschlages, der mich ende august traf.


    auf der fahrt zur rückgabe (natürlich) meines angemieteten CLA knallte es plötzlich auf der BAB im dichten verkehr.


    das ergebnis:




    genau im sichtfeld und ca. so groß wie mein fingernagel, worst case.


    hab den schaden bei abgabe gemeldet und der dinge geharrt, die da kommen sollten.


    das übliche prozedere startete etwa 6 wochen nach abgabe mit dem auszufüllenden protokoll. es dauerte weitere 2 wochen, bis das gutachten über den scheibentausch samt zahlungsaufforderung i. H. der SB von 850€ kam. gesamtschaden betrug knapp 1.000€.


    anruf beim ADAC ergab den verweis auf das bekannte pdf-dokument mit den üblichen urteilen.


    darauf aufbauend formulierte ich meine antwort auf die zahlungsaufforderung mit bezug auf die genannten urteile (die zwar fast alle erstinstanzliche, gleichwohl ständige rechtsprechung sind), zusätzlich verwies ich auf § 538 BGB und dass steinschläge auch bei penibelster einhaltung aller verkehrsrechtlichen vorschriften - also dem vertragsgemäßen gebrauch - nicht vermieden werden können, ein verschulden des fahrers damit nicht infrage kommt.


    darauf kam 2 wochen später die bekannte antwort mit den "bei rückgabe erfolgt prüfung der fahrzeuge nach hohen qualitätsstandards bla bla, schaden entstand während ihrer miete, also haften sie, etc" - textbausteinen und der erneuten zahlungsaufforderung.


    darauf antwortete ich wiederum, dass der schadenseintritt weder strittig (ich hatte ihn ja selbst gemeldet) noch thema meines ursprünglichen einwandes war und verwies nochmals auf meine erste mail.


    heute, nach 2 wochen, kam die nachricht: sixt sieht von der forderung ab.


    im ergebnis denke ich, dass diese erste textbaustein-antwort wohl viele dazu verleitet, doch noch zu zahlen. aber gerade bei steinschlägen oder nägeln im reifen kann es sich lohnen, dran zu bleiben.

  • Habe nun auch eine Rechnung über einen Steinschlag erhalten. Ist in meinem Mietzeitraum passiert, alles kein Zweifel, habe den Schaden sogar noch während der Miete aufnehmen lassen. Für einen gut 10 Cent großer Steinschlag im Jaguar XE mit beheizbarer WSS will Sixt den gesamten Tausch inklusive neuer Scheibe beglichen haben, also die 850 €. Ich habe jetzt mit dem ADAC Dokument widersprochen und bin gespannt, was die nächsten Schritte seitens Sixt sind.


    Bin über LWV versichert, also alles kein Problem, allerdings möchte ich die Versicherung nicht unnötig in Anspruch nehmen. Halte meinen Post aktuell, falls auch ich den Steinschlag in Eigenregie abgewiesen bekomme.

  • Interessant finde ich auch, wie sich die Forderungshöhen bei den Scheiben entwickelt haben. Ich hatte vor vielen Jahren mal einen Steinschlag, den die Amex mit damals noch 0 € Selbstbeteiligung bezahlt hat - und das waren bei einem 7er BMW mit Head-Up für einen kompletten Scheibentausch inkl. Auslagenpauschale so knapp 600 €. Mittlerweile sind die Forderungen ja selbst bei kleineren Fahrzeugen deutlich höher.

  • Das liegt in diesem Fall daran das die WSS beheizt ist. Eine beheizte WSS für einen 96er Ford Fiesta liegt aktuell bei netto ca. 450€ Listenpreis. Es hat also relativ wenig mit damals/heute, klein/groß zu tun. Ich habe mal kurz geschaut: der Wechsel des beheizten WSS an meinem damaligen Ford Focus BJ 2000 wurde der Versicherung mit 1051€ in Rechnung gestellt.


    MfG Jan

  • Preislich passt das schon, habe teilweise auch noch höhere Rechnungen für beheizte WSS gesehen. Es sind übrigens auch nur die 850 € SB verlangt, was mich wundert, da ja Scheiben laut Sixt eigentlich nicht über die VK versichert sind.

  • Übliche Steinschläge sind ganz normale Kaskoschäden, die wurden von Sixt schon immer im Rahmen der vereinbarten Hadtungsfreistellung abgewickelt, auch wenn ein anders lautender Irrglaube hier seit Ewigkeiten rumgeistert und von den Stationen auch gerne genährt wird, um den Scheiben- und Reifenschutz zu verkaufen.

  • Interessant. Die anfallenden Schäden würde ich dann trotzdem über die LWV regulieren lassen...


    Übrigens kam heute prompt die E-Mail bzgl. meines Schadens oben:



    Habe wie DJS4000 mit Verweis auf das ADAC Dokument argumentiert.

  • Selbiges bei mir. Steinschlag auf der Windschutzscheibe mit anschließender Schaden-Mail von Sixt.
    Nach kurzem Hin und Her mit Verweis auf die geltende Rechtsprechung meinerseits und Verweis auf die AGB seitens Sixt (welche im Grunde auch nur auf geltendes Recht verweist....) kam das übliche Standardschreiben mit dem Inhalt, dass man von einer Schadenersatzforderung mir gegenüber absehe und sich freue, mich schon bald wieder als zufriedenen Kunden bei :203: zu begrüßen.
    Trotz allem werde ich mal über die LWV nachdenken....

  • Wie sieht es denn da aus mit überfahren Gegenständen, die bei Dunkelheit auf der Autobahn rum liegen?
    BIm bei Nacht über irgendwas drübergefahren und jetzt ist der Benzintank hin beim Mietwagen...

  • sorry aber deine Wortmeldung dazu ist so wertlos wie ein altes Stück Brot.
    Ich bin kein Jurist, aber im groben dürfte meine Aussage der Rechtslage entsprechen.
    Beispielsweise gab es mal bei Baden-Baden einen Unfall bei dem eine Schweizerin auf ein unbeleuchtetes Auto auf der linken Spur geknallt ist, und auch diese wurde zur Verantwortung gezogen.

  • Ich belebe mal diesen Zombie wieder: es ging hier ja überwiegend um Steinschläge, aber die Urteile betreffen prinzipiell genauso auch Reifenschäden.


    Weiß jemand
    a) ob es Erfahrungen bei vwfs gibt
    b) ob es inzwischen neuere Urteile gibt
    c) ob ein defekter Reifen irgendwie anders bewertet wird als ein Steinschlag.


    Danke schon einmal!

  • Mein Erfahrung sagt mir das die Vermieter dazu übergegangen sind diese Schäden aus der allgemeinen "Vollkasko" rauszunehmen und die eine Extraversicherung anbieten. Nur Avis bietet das nicht an, hat aber in den AVB stehen das Reifen- und Glasschäden besonders Steinschlag ist erwähnt bis zur SB zu bezahlen sind. Bei den anderen ist es die volle Höhe des Schadens.
    Damit ist dann jegliche Diskussion im Keim erstickt, man muss ja nicht anmieten und wird klipp und klar genannt. Früher war es eben nicht so und aus diese Zeit stammen die ganzen Urteile. Die Vermieter werden schon gute Juristen an der Hand haben um den Kunden zu schröpfen.

  • Das hat doch nichts mit den AGB zu tun. Wenn diese gegen geltende Gesetze/Rechtsprechung verstoßen, sind sie ungültig. Da kann der Vermieter drei mal rein schreiben, dass Steinschläge durch den Mieter zu zahlen sind, richtiger wird es dadurch nicht.


    Und auch in den letzten Monaten zeigen ja immer mal wieder die Berichte hier im Forum, dass die Vermieter sofort von der Forderung abrücken, sobald man mit den Urteilen argumentiert.

  • Mein Erfahrung sagt mir das die Vermieter dazu übergegangen sind diese Schäden aus der allgemeinen "Vollkasko" rauszunehmen und die eine Extraversicherung anbieten. Nur Avis bietet das nicht an, hat aber in den AVB stehen das Reifen- und Glasschäden besonders Steinschlag ist erwähnt bis zur SB zu bezahlen sind. Bei den anderen ist es die volle Höhe des Schadens.
    Damit ist dann jegliche Diskussion im Keim erstickt, man muss ja nicht anmieten und wird klipp und klar genannt. Früher war es eben nicht so und aus diese Zeit stammen die ganzen Urteile. Die Vermieter werden schon gute Juristen an der Hand haben um den Kunden zu schröpfen.


    Nach Rechtsprechung des BGH hat sich eine Haftungsfreistellung bei einer Autovermietung am Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren. Die Vermieter können daher nicht einfach nach Lust und Laune den Umfang der Haftungsfreistellung bestimmen oder ändern, sondern sind grundsätzlich gehalten, sich an den AKB zu orientieren.


    Und nur weil eine Autovermietung in ihre AGB schreibt, dass Glas- und Reifenschäden vom Mieter zu bezahlen sind, heißt das noch lange nicht, dass so eine Klausel auch zulässig und wirksam ist. Auch in den den bisherigen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalten wollten die Vermieter oft durch AGB die Gefahr solcher unverschuldeter Schäden auf die Mieter abwälzen, die Gerichte haben da jedoch nicht mitgemacht. Es gibt zwar - soweit ersichtlich - keine obergerichtliche Rechtsprechung dazu, aber eine solche Zufallshaftung seitens des Mieters durch AGB ist schon etwas arg weit weg von der grundsätzlichen gesetzlichen Haftungsverteilung, deshalb wurde das von den unteren Instanzen bisher auch zumeist kassiert.


    Dass das eine Rechtsauffassung ist, die wohl auch von höheren Instanzen vertreten werden würde, lässt sich zB an den Sixt-AGB ableiten, dort wird die Haftung nicht auf den Mieter abgewälzt, in I.1. der AGB heißt es:


    Zitat

    Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.


    Und nur weil Avis das in seinen AGB versucht, heißt es noch lange nicht, dass das auch rechtmäßig ist. Es gibt genügend Kunden, die das dann einfach bezahlen.

  • Damit ist dann jegliche Diskussion im Keim erstickt, man muss ja nicht anmieten und wird klipp und klar genannt. [...] Die Vermieter werden schon gute Juristen an der Hand haben um den Kunden zu schröpfen


    Mit der Argumentation bist du der Traumkunde eines jeden Vertragspartners. Zum Glück gibt es gesetzliche Regelungen, was in AGB stehen darf und was nicht.

  • Aus jüngster vergangenheit (4 Monate)

    von Sixt Neuer Ford Galaxy 5km vor Ziel Abfahrt Rückgabe auf der Autobahn.


    Ein lauter Knall und ein ca 1-2€ Münzen großer Steinschlag frontal zum Fahrer kurz übern unteren Rand der Scheibe. Das war mal was ich Steinschlag nenne, delaminiertr Glasschichten, sich ausbreitende tiefe Risse weg vom Einschlagsort.

    Bei der Rückgabe erzählte ich vom Steinschlag, sie wollte nur wissen Scheibe oder Karosserie, das wars. Freundliche Verabschiedung bis zum nächsten mal! Ich habe davon nicht mehr gehört und seit dem schon wieder 3 mieten durch.


    In den letzten 3 Jahren mit privat PKW und Mietwagen hatte ich jetzt 5 große reparaturbedürftiger Steinschläge in ca.200.000km fast nur Autobahn.


    Würde ich haften müssen bei Mietwagen würde ich immer die Versichung abschließen ^^ .

  • Du weißt schon, dass die Schäden bei Sixt zentral und ganz unabhängig vom weiteren Mietfortgang bearbeitet werden? Wenn in der Schadensabteilung viel los ist kann das schnell auch bis zu sechs Monate dauern, bis da was kommt.


    Also ganz abgesehen von der materiell-rechtlichen Haftungsfrage würde ich mich nach vier Monaten nicht drauf verlassen, dass es dazu nicht noch den ein oder anderen Schriftwechsel mit Sixt geben wird.

  • Ich weiss nicht ob das hier das richtige Thema ist.


    Ich habe aber mal eine Frage bzw. möchte eure Meinung generell zu Schäden hören.


    Ich habe gelesen, dass es ein Gerichtsurteil gibt, dass der Mieter nur Schäden zu verantworten hat, welche schuldhaft am Mietfahreug entstehen (z. B. Mieter fährt gegen eine Laterne).


    Wenn z. B. das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wird und ein Dritter fügt den Fahrzeug einen Kratzer zu haftet der Mieter nicht.


    Ist das korrekt oder wie seht ihr das?