Guten Abend die Damen und Herren,
ich hätte da eine allgemeine Frage, die sich mit dem Thema Führerschein befasst.
Weihnachten '13 wurde mein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer beschlagnahmt. Später wurde mir durch Strafbefehl die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 7 Monaten aufgedonnert.
Gehen wir von dem Szenario aus, dass mein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug problemlos genehmigt wird, und ich meine Fahrerlaubnis pünktlich Juli 2014 wiederbekomme (exakt 7 Monate Sperrfrist nach Beschlagnahme des Führerscheins; Antrag 3 Monate vor Ablauf dieser Frist).
Vor dieser bescheuerten Aktion hatte ich den Führerschein schon 7 Jahre und hatte keine Probleme damit, die Bedingungen des Mindestführerscheinbesitzes zu erfüllen.
Diesen Sommer ist eine Urlaubsreise mit dem Auto geplant und ich wollte mir eins mieten. Die Sache ist die, dass man einige Fahrzeuggruppen ja erst ab X-Jahren Führerscheinbesitz bekommen kann. Wie eingangs erwähnt, hatte ich meinen Führerschein 7 Jahre lang.
1) Die Frage, die sich mir nun stellt, ist, ob es diesen Sommer zu Problemen bzgl. des Mindestführerscheinbesitzes kommt?
2) Wenn ich meinen Führerschein diesen Juli wieder in den Händen halte, beginne ich dann wieder bei 0 oder werden die 7 Jahre berücksichtigt?
Danke und viele Grüße!