Mindestführerscheinbesitz nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch Entzug ?

  • Guten Abend die Damen und Herren,


    ich hätte da eine allgemeine Frage, die sich mit dem Thema Führerschein befasst.


    Weihnachten '13 wurde mein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer beschlagnahmt. Später wurde mir durch Strafbefehl die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 7 Monaten aufgedonnert.


    Gehen wir von dem Szenario aus, dass mein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug problemlos genehmigt wird, und ich meine Fahrerlaubnis pünktlich Juli 2014 wiederbekomme (exakt 7 Monate Sperrfrist nach Beschlagnahme des Führerscheins; Antrag 3 Monate vor Ablauf dieser Frist).


    Vor dieser bescheuerten Aktion hatte ich den Führerschein schon 7 Jahre und hatte keine Probleme damit, die Bedingungen des Mindestführerscheinbesitzes zu erfüllen.


    Diesen Sommer ist eine Urlaubsreise mit dem Auto geplant und ich wollte mir eins mieten. Die Sache ist die, dass man einige Fahrzeuggruppen ja erst ab X-Jahren Führerscheinbesitz bekommen kann. Wie eingangs erwähnt, hatte ich meinen Führerschein 7 Jahre lang.


    1) Die Frage, die sich mir nun stellt, ist, ob es diesen Sommer zu Problemen bzgl. des Mindestführerscheinbesitzes kommt?


    2) Wenn ich meinen Führerschein diesen Juli wieder in den Händen halte, beginne ich dann wieder bei 0 oder werden die 7 Jahre berücksichtigt?


    Danke und viele Grüße!

  • Hängt vom Datum ab, was auf dem Führerschein steht :)


    Nur darauf achtet der RSA. Und da hast du ja bei jeder Kategorie auf der Rückseite das Erteilungsdatum.
    Keine Ahnung, ob das als neu genehmigt gilt oder du den alten Schein wiederbekommst.
    Aber das kannst du ja rausfinden,

  • Wenn es so wie bei diesemForenmitglied ist, dann sind Erteildatum und Ausstelldatum nach einem Führerscheinentzug identisch und damit wirst Du kein Fahrzeug aus den entsprechenden Fahrzeugklassen bekommen. Es wurde m.E. in diesem Thread auch besprochen, daß manche entzogene Führerscheine nur verwahrt werden und nach Ablauf der Frist wieder ausgegeben werden.

  • Weihnachten '13 wurde mein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer beschlagnahmt. Später wurde mir durch Strafbefehl die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 7 Monaten aufgedonnert.

    So ich darf mal:


    Entzogen: um den FS neu zu erhalten muss er neu beantragt werden sprich er wird neu erteilt. Somit steht dann das neue Datum drauf. Also bsp. Klasse B: 01.07.2014


    Es gibt ja z.b den Fall das dir: B entzogen wird du aber weiterhin Moped/Mofa (oder wie die heissen) fahren darfst.


    Grün07: Zur Verwahrung: Sollte der Lappen nur mal 3 Monate weg sein( Tempo und co.) wird er nur zur Verwahrung bei der FS stelle/polizei "hinterlegt". Wenn da z.b ein DN Aufkleber drauf war bekommst du den gleichen Lappen wieder zurück samt dem Chip drauf. Somit hat sich auch nix verändert. Bei einem Entzug siehe oben.





    Was noch anzumerken ist ich nehme schwer an die Behörde wird da noch einiges verlangen bevor der wieder erteilt wird? MPU lässt grüssen.

    Zitat

    problemlos genehmigt wird,

    Weiss nur von einem früheren Vorgesetztem der hatte 2 Jahre entzug und hat erstmal mal eine lange Zeit Abstinenz Kontrollen machen müssen bis der seinen FS wieder hatte. Bei ihm war es so das die Klasse neu erteilt wurde.


    Wenn es nach dem Ausstellungsdatum ging würde ich bei Sixt aktuell nix mehr grösser als C bekommen, vor kurzem noch eine Klasse bekommen daher FS austellungsdatum: 11/13 Erteilungsdatum: irgendwann 2009 :P

  • Das Erteilungsdatum auf deinem neuen Führerschein wird definitiv das Datum der NEUausstellung sein (also 07/2014). EUROwoman hat dahingehend Recht, dass der RSA nur auf das Erteilungsdatum auf dem FS schaut, und danach ein Fahrzeug verweigert wenn der Mindestführerscheinbesitz nicht erfüllt wird. Es gibt 2 Wege, trotzdem noch an das Auto zu kommen:


    1. man bittet den RSA nach vergangenen Sixt-Mieten zu schauen, klappt dann recht gut wenn viele Mieten vorhanden waren, bestenfalls aus L/X und Konsorten.


    2. man kann bei der Führerscheinstelle des Landkreises ein Formular ausgehändigt bekommen, womit man z.B Versicherungen bestätigt, für die SF-Klassen Einstufung längeren Führerscheinbesitz nachzuweisen als auf dem neuausgestellten Führerschein. Dieses Schreiben wird von vielen RSA "akzeptiert".