Reifenschaden/Reifenpanne inkl. Abschleppdienst

  • Naja ganz so einfach ist es nicht.


    Finden konnte ich nur: "Brems, Betriebs, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind." (Punkt Nr. 4)


    Quelle: http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf


    Genaueres kann ich allerdings auch gerade nicht finden. Die Annahme ist allerdings im Forum so weit verbreitet, dass doch gewiss jemand eine Quelle angeben kann.

  • Ist so nicht richtig. In den AGB von Sixt Deutschland ist der Passus nicht enthalten (im Gegensatz zu Sixt.at).

    Stimmt, denn bei sixt.at heißt es:


    "4. Eine Haftungsbeschränkung im Sinne der vorstehenden Bedingung gilt weiters nicht für Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fehlbetankung,
    Verrutschen von Ladegut, Bremsmanöver, unsachgemäße Handhabung von Schneeketten oder Gepäckträgern, unsachgemäßer Beladung, Fahrten abseits befestigter Straßen, Nichtverschließen von Verdecken/Fenstern bei Regen und Wind, Nicht-Beachtung der maximalen Höhe und Breite des Fahrzeuges (bei Einfahrten, Brücken, Tunnels, u.ä.) sowie bei ungenügender Fahrzeugsicherung (unverschlossenes Fahrzeug, Stecken-Lassen des Schlüssels) u.ä. eintreten.
    Ebenso wenig gilt sie für vom Mieter und seinen Beifahrern verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen des Fahrzeug-Innenraumes (wie z.B. Brandlöcher in den Sitzen u.ä.), soweit diese keine unmittelbaren Unfallfolgen darstellen, für beschädigte Reifen sowie für die Kosten der Ersatzbeschaffung verlorener Fahrzeugschlüssel oder Fahrzeugpapiere. In all diesen Fällen bleibt sohin – trotz vertraglich vereinbarter Haftungsbeschränkung – die Haftung des Mieters i.S. der obigen Bestimmung I.1 hinsichtlich des gesamten Schadens aufrecht."
    [..]
    7. Für die Auslegung von Zweifelsfragen zu dieser Haftungsbeschränkung, die im Mietvertrag bzw. diesen Bedingungen nicht klar beantwortet sind, sind das Versicherungsvertrags-Gesetz (Vers VG), die jeweiligen Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich www.vvo.at für die Kraftfahrzeug Kasko Versicherung (AKKB) sowie die hierzu ergangene Judikatur hilfsweise heranzuziehen."


    http://www.sixt.at/fileadmin/sys/agb/sixt_AT_de.pdf

  • Der Grund des Reifenschadens ist mir nach wie vor nicht bekannt. Es kann neben einem Luftdruckproblem durchaus auch an einem Gegenstand auf der Fahrbahn gelegen haben. An zu hoher Geschwindigkeit oder Alter/Zustand der Reifen dürfte es nicht gelegen haben, da der Wagen erst ein bisschen mehr als 1000km auf dem Buckel hatte und ich bis zu dem Reifenschaden vielleicht einmal kurz über 200 km/h gefahren bin. Die Reifen waren bis 240 km/h zugelassen (Aufkleber im Auto).
    Normalerweise überprüfe ich unmittelbar nach der Anmietung auch den Luftdruck an einer nahe gelegenen Tankstelle - dieses Mal leider nicht.


    Gemäß Abschleppdienst konnte man mehrere Risse im Reifen sehen, ob das nun für einen Gegenstand spricht oder nicht, kann ich nicht sagen. Im Baustellenbereich ist es aber vielleicht nicht so abwegig.
    Bisher habe ich noch keine Rechnung erhalten, sobald ich etwas weiß, informiere ich euch. ;)

  • Hallo, ich habe am Samstag um 14:00 Uhr dasselbe Problem gehabt.



    Ich habe Reifenpanne gehabt und sofort habe ich die Sixt Assistance kontaktiert, die mir daraufhin einen Abschleppdienst von einem Audi Werkstatt in Gießen bestellte.
    Nach einer Weile des Wartens erschien der Abschleppdienst und lud das Fahrzeug auf. In der Zwischenzeit hatte man seitens der Assistance die örtliche Sixt Station mit Notfallservice informiert, die sich wegen eines Tauschfahrzeugs mit mir in Verbindung setzte.
    Ich hätte nun gerne gewusst, welche Kosten hier auf mich zukommen könnten. Auf meinen Mietvertrag steht jetzt eine Notdienst-Gebühr in höhe von 55€, da Sixt Station in Gießen am Samstag nur bis 12 Uhr geöffnet hat. Vielleicht hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen machen müssen!? Ich bin nur VK mit SB 850€ + LWV versichert.
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, sich auf die Mobilitätsgarantie o.Ä. zu berufen, wodurch ich zumindest die Kosten des Abschleppens nicht tragen muss? Die Reperaturkosten für den Schaden am Reifen werde ich ja wahrscheinlich nicht umgehen können!?