Sixt schadenmeldung erhalten, wie weiter?

  • Wenn nachweislich ein weiterer Fahrer nach meiner Rückgabe das Fahrzeug bewegt und danach erst der Schaden festgestellt wird, ist das ziemlich eindeutig, dass der Schaden mir nicht zur Last gelegt werden kann.


    Nach meinen Erfahrungen und auch den Berichten hier im Forum wurde in 100% der Fälle die Forderung seitens des Vermieters fallen gelassen, wenn die Fotos der Schadensaufnahme an einem anderen Ort geschehen ist, als dort, wo der Mieter das Fahrzeug abgestellt hat.

  • Mir stellt sich da nur folgende Frage: Bringe ich ein Auto komplett verdreckt zurück, kann ja so gesehen erstmal vor Ort kein Schaden dokumentiert werden da die halbe Karre schwarz vor Dreck ist. Muss der RSA sich jetzt einen Lappen und Eimer besorgen und das Auto reinigen um Schäden dokumentieren zu können?


    So kann ich ja im Prinzip wenn ich den Kotflügel etwas zerkratzt habe einfach gucken, dass das Autp möglichst durch Matsch bewegt wird damit der Checker erst nach der Waschanlage sehen kann was da unter dem Matsch war. Ich hoffe man verstehe was ich meine. Ich würde auch anfechten wenn ich weiß ich war es nicht. Versteht mich nicht falsch, ich will nur die Rechtslage verstehen

  • Mir stellt sich da nur folgende Frage: Bringe ich ein Auto komplett verdreckt zurück, kann ja so gesehen erstmal vor Ort kein Schaden dokumentiert werden da die halbe Karre schwarz vor Dreck ist. Muss der RSA sich jetzt einen Lappen und Eimer besorgen und das Auto reinigen um Schäden dokumentieren zu können?


    So kann ich ja im Prinzip wenn ich den Kotflügel etwas zerkratzt habe einfach gucken, dass das Autp möglichst durch Matsch bewegt wird damit der Checker erst nach der Waschanlage sehen kann was da unter dem Matsch war. Ich hoffe man verstehe was ich meine. Ich würde auch anfechten wenn ich weiß ich war es nicht. Versteht mich nicht falsch, ich will nur die Rechtslage verstehen

    Da mich in diesem Fall eher mein Fall und nicht die Rechtslage allgemein interessiert, würde ich anmerken, dass der beschriebene Sachverhalt nichts mit meiner Abgabe zu tun hat. Da war das Auto eher nachweislich nicht überdurchschnittlich dreckig, siehe Foto. Ich nehme mal an, dass bei einer Abgabe in dem Zustand, den du beschrieben hast, der Checker schon auf die Idee gekommen wäre, ein Foto des komplett verdeckten Wagens zu schicken und der Vermieter wohl nebenbei den Kunden die Zusatzreinigung zahlen lassen würde. Und mit dem Foto wäre auch die Notwendigkeit der Inspektion an einem anderen Ort zu erklären. Wie es vor Gericht ausgehen würde, will ich nicht spekulieren.

    Aber hier sehe ich die Begründung bezüglich der Verschmutzung nur als eine passende Ausrede. Ganz ehrlich, unmittelbar vor der Abgabe regnete es in Strömen und das Auto war sicher nicht überdurchschnittlich verschmutzt.

  • Wenn nachweislich ein weiterer Fahrer nach meiner Rückgabe das Fahrzeug bewegt und danach erst der Schaden festgestellt wird, ist das ziemlich eindeutig, dass der Schaden mir nicht zur Last gelegt werden kann.

    Ich hab den springenden Punkt mal unterstrichen.


    Wenn der Schaden erst nach einer weiteren Nutzung des Fahrzeugs festgestellt wird, ist der Beweis, dass er bereits bei Rückgabe vorhanden war, natürlich nicht so einfach möglich.


    Das ändert aber nichts daran, dass der Schaden durchaus bei Rückgabe festgestellt werden kann und das Fahrzeug danach trotzdem noch bewegt werden darf, ohne dass die Schadensersatzpflicht des Mieters dadurch wie durch Zauberhand entfällt.


    Extremes Beispiel: Ich bringe ein Fahrzeug mit zerstörten Scheiben zurück und stelle es vor die Eingangstüre von Sixt. Sixt nimmt den Schaden zur Kenntnis und bewegt das Fahrzeug dann auf den Hof. Hier wird ja niemand ernsthaft behaupten, dass dadurch der Mieter aus der Haftung wäre.

  • Natürlich darf das Fahrzeug weiter bewegt werden, aber wenn die Fotos des Schadens erst gemacht wurden, nachdem der Wagen bereits bewegt wurde, wird Sixt eine solche Forderung nicht durchsetzen können.

  • 1) Sollte im Streitfall nicht ein bisschen gesunder Menschenverstand mit berücksichtigt werden? Bei einer Fahrt von der Tür zum Parkplatz ist es ja ziemlich unüblich, dass alle Scheiben mal zerstört werden. Ein Felgenkratzer bei der Ausfahrt aus einem Parkhaus mit 10 Ebenen und anschließender Weiterfahrt zur Waschstraße wäre dagegen nicht wirklich ein außergewöhnliches Ereignis.

    2) Wieso darf sich der Checker aussuchen, wann er Schäden dokumentiert? Warum sollte er nicht gleich ein Foto machen? Als Mieter kann man ja schlecht behaupten, dass man einen Schaden schon bei der Abholung entdeckt hat, aber ihn irgendwie einen Tag später an einem anderen Ort fotografiert. Warum sollte das bei einem Checker anders funktionieren? Was, wenn ein Checker nun einen Schaden verursacht - darf er sich frei aussuchen, ob er den nicht bereits früher erkannt hat und lieber nach der Waschstraße fotografieren wollte?

    3) Zurück zu meinem Fall. In der Mail hieß es ja:

    Zitat

    Daher behalten wir uns eine ergänzende Überprüfung nach der Reinigung vor. Hierbei wurde die neue Beschädigung an der Felge hinten Beifahrerseite an dem von Ihnen genutzten Fahrzeug festgestellt

    Da lese ich auf jeden Fall heraus, dass der Schaden eben eindeutig nicht am Abgabeort identifiziert wurde.

  • Man sollte sich einfach mal in Ruhe vor Augen führen, wer im Streitfall was beweisen muss und wie das möglich ist. Dann merkt man relativ schnell, dass es auf solche Fragen nicht immer ankommt und dass es vor allem unter bestimmten Voraussetzungen egal sein kann, ob das Fahrzeug nach Rückgabe noch bewegt worden ist oder nicht. Es ging mir nur darum, diese pauschale Aussage nicht so stehen zu lassen.

  • Bei einem so offensichtlichen Fall wie einer zerbrochenen Scheibe oder einer abgefahrenen Schürze, o.ä. gebe ich dir recht. Wenn der Schaden aber eben so klein ist, dass er durch winterübliche Verschmutzung verdeckt wird, dann ist es nicht auszuschließen, dass der Schaden bei der Reinigungsfahrt erst verursacht wurde.


    Und wie gesagt. Alle derartigen Fälle (Fotos der Schäden an anderem Platz als Rückgabeparkplatz) aus dem Forum und meine eigenen Erfahrungen diesbzgl. zeigen, dass Sixt nach dieser Argumentation von der Forderung absieht und den Fall schließt.

  • Auszuschließen ist es nicht. Ich schrieb aber von "beweisen". Wenn nun also ein Checker vor Gericht glaubhaft ausführt, dass der Schaden schon vor der Reinigungsfahrt vorhanden war und das Gericht ihm glaubt, ist man als Mieter haftbar. Dann ist das Umparken oder die Fotos von einem anderen Standort eben völlig irrelevant.


    Hierauf wollte ich lediglich hinweisen und das sollte es dann von mir zu dem Thema auch gewesen sein. Dass Sixt diesen Weg nicht geht, ist mir auch bekannt. Das liegt aber wohl eher an den zu erwartenden Beweisschwierigkeiten (wird das Gericht dem Checker glauben?) und nicht an einer qua Gesetz oder Rechtsprechung eintretenden Unmöglichkeit der Forderungsdurchsetzung nach Umparen.

  • Extremes Beispiel: Ich bringe ein Fahrzeug mit zerstörten Scheiben zurück und stelle es vor die Eingangstüre von Sixt. Sixt nimmt den Schaden zur Kenntnis und bewegt das Fahrzeug dann auf den Hof. Hier wird ja niemand ernsthaft behaupten, dass dadurch der Mieter aus der Haftung wäre.


    Bei einem Fahrzeug mit zerstörten Scheiben gibt es eigentlich erst recht keinen Grund, es zu bewegen bevor man den Schaden aufnimmt. Das sollte sofort an Ort und Stelle gemacht werden.


    2) Wieso darf sich der Checker aussuchen, wann er Schäden dokumentiert? Warum sollte er nicht gleich ein Foto machen? Als Mieter kann man ja schlecht behaupten, dass man einen Schaden schon bei der Abholung entdeckt hat, aber ihn irgendwie einen Tag später an einem anderen Ort fotografiert. Warum sollte das bei einem Checker anders funktionieren? Was, wenn ein Checker nun einen Schaden verursacht - darf er sich frei aussuchen, ob er den nicht bereits früher erkannt hat und lieber nach der Waschstraße fotografieren wollte?

    Normalerweise kann er sich das auch nicht aussuchen. Die Checker sollten möglichst sofort Fotos machen um genau diese Probleme zu vermeiden.

    Leider kenne ich mich mit dem Ablauf der Anfechtung nicht aus. Vor allem falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich es weiterhin abstreiten.

  • Zitat
    Leider kenne ich mich mit dem Ablauf der Anfechtung nicht aus. Vor allem falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich es weiterhin abstreiten.

    Leider steht mir eine Rechtsschutzversciherung zur Verfügung, die nur bei Privatwagen greift.

    Tragisch wäre es trotzdem nicht, wenn ich zahlen müsste, da die SB extern abgescihert ist.

    Aber bei dem angemerkten Schaden bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass er schon vorher dran war und mir bei dem kurzen Anschauen nicht aufgefallen ist, da ich unterwegs kaum die Möglichkeit habe, einen solchen, kleineren und tiefen Kratzer zu verursachen (ich habe nicht mal längs geprakt, und die ganze Miete war eigentlich der Weg zu einem Flughafen, nach Hause und dann zur Station). Deswegen versuche ich´s mal durchzuziehen, ohne dass die Versicherung eingreifen muss.

  • Und wie gesagt. Alle derartigen Fälle (Fotos der Schäden an anderem Platz als Rückgabeparkplatz) aus dem Forum und meine eigenen Erfahrungen diesbzgl. zeigen, dass Sixt nach dieser Argumentation von der Forderung absieht und den Fall schließt.

    Ich bin erstmal noch nicht so weit. Aber Sixt hat jetzt kulanterweise angeboten, den Fall nach einer Zahlung von 201€ zu schließen.
    Mir würde es eh nichts bringen, da ich sowieso die SB extern versichert habe.

    Wie würde es weitergehen, wenn ich den Fall weiter eskalieren lasse und das Angebot ablehne, hat schon jemand da eine Erfahrung gemacht?
    Dass tatsächlich ein Anwalt eingeschaltet oder gar vor Gericht entschieden werden muss, wäre mir die Sache nicht wert.

  • Noch mal schreiben, dass du auch die Zahlung eines geringeren Betrags ablehnst, da du den Schaden nicht verursacht hast und aufgrund dessen, dass der Schaden erst bemerkt und protokolliert wurde nachdem das Fahrzeug nach deiner Rückgabe durch Sixt bewegt wurde, nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schaden im Rahmen dessen verursacht wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von robs ()

  • Wenn sie schon von ihrer Forderung abrücken versuchen sie gerne einfach nur einen kleinen Betrag zu bekommen, wo der Kunde eher bereit ist den stillschweigend zu zahlen.


    Wenn du weiterhin wie oben beschrieben vorgehst sollte die Forderung eingestellt werden.

  • Also der Forderung widersprechen würde ich auf jeden Fall, wenn du nicht zahlst.

    Einfach die Frist verstreichen lassen ist nicht gut.

    Widersprochen habe ich bislang per Mail und bislang regelmäßig Antworten bekommen, aber seit paar Tagen ist Stillstand. Ich schicke aber noch einen schriftlichen Widerspruch, der eindeutig als Widerspruch formuliert ist, danke für die Idee.

  • Bei dem Fall, bei dem es auch mehrmals zwischen Sixt und mir hin und her ging, hat die letzte Mail von Sixt, in der schließlich von der Forderung Abstand genommen, auch deutlich länger gedauert als die vorangegangenen Mails.


    Insofern würde ich die längere Mailpause vorsichtig optimistisch als positives Zeichen werten.

  • Und schon hat sich die Sache erledigt, und Sixt will mich als zufriedenen Kunden zurück. Vielen dank an alle, die sich beteiligt haben! Auch wenn ich nicht viel riskiert habe, ist es trotzdem angenehm mal sein Recht zu beweisen, anstatt es die Versicherung zahlen zu lassen.