Sixt schadenmeldung erhalten, wie weiter?

  • Vor einem Jahr, als noch unerfahrener Mieter, hatte ich eine Miete in der die Matten fehlten. Ich also die Hotline angerufen und der Sachbearbeiter meinte nur, dass diese häufiger fehlen, da die geklaut werden und daher erst gar nicht "eingebaut" werden.

  • So Sixt will's wohl doch wissen.


    Heute kam die Zahlungsforderung über schlappe 365€ für den angeblichen Nagel, den ich in den Transporterreifen reingefahren hätte. Abgesehen davon, dass i.d.R. Reifen 70€, Montage 60€, Gutachten und Pauschalen mal großzügig bemessen 70€ auch bei generösem Runden meinerseits keine 365€ sind.


    Sixt mir heute also ne freundliche Rechnung geschickt, Rückgabeprotokoll habe ich denen jetzt mit meinem formlosen Widerspruch zusammen nochmal geschickt. Winterreifen waren bei Rückgabe einwandfrei.


    Ein Glück hab ich zwar für Transporter keine Excess-Insurance, dafür aber ne Rechtsschutzversicherung lol.


    Hat jemand noch spannende Tipps für mich?:60:

  • Brauche euren Rat: Ich habe eine Schadensmeldung von Sixt erhalten und mir wird vorgeworfen einen Schaden verursacht zu haben.


    Das habe ich aber nicht und ich habe ihn auch nicht bemerkt. Ich vermute, dass ein Dritter das Auto gestreift hat als es geparkt war und diese Person danach Fahrerflucht begangen hat. So habe ich es auch in der Schadensmeldung beschrieben.


    Weiß jmd wie lange es dauert, bis sie antworten? Muss ich den vollen Schaden zahlen, da ich den Schaden nicht bemerkt und deshalb eine Pflichtverletzung begangen habe?


    Letzte Frage: Wann Claim bei der ICHI eröffnen? Erst dann, wenn mich Sixt hoffentlich nur für die Zahlung der SB auffordert?


  • Zu vorbezeichneter Schadensangelegenheit konnte wider Erwarten ein heute unterzeichneter außergerichtlicher Vergleich herbeigeführt werden.


    Um das kurz zu schildern:


    Bereits auf meinen Anruf damals, hat Sixt nach acht Tagen weiterer Prüfung schriftlich angeboten, seine Forderung vergleichsweise zu halbieren und statt der 5.000 Euro somit „nur noch“ 2.500 Euro gefordert. Sie haben jedoch weiterhin darauf abgestellt, dass ich meine Pflichten als Mieter verletzt habe (ich füge das Schreiben mal geschwärzt bei, dann kann man sich selbst ein Bild machen)




    Bereits vor Erhalt dieses Schreibens habe ich die Angelegenheit an meine auch sonst mandatierte Rechtsanwaltskanzlei hier in Hannover abgegeben. Im Rahmen des Weiteren Schriftverkehrs sah Sixt seine Chancen wohl zunehmend schwinden, und hat als „Rettungsring“ seine bereits halbierte Forderung noch einmal mehr als halbiert und angeboten, sich mit 1.000 Euro abzufinden.


    Ich persönlich hätte die Zahlung auch weiterhin verweigert. Im Rahmen einer Kosten-Nutzen Rechnung wurde mir aber von dritter Seite die Zahlung von 850,- Euro an mich angeboten, so das für mich nur ein Restbetrag von 150 Euro bleiben würde.


    Auf Bitten der entsprechenden Stelle wurde ich gebeten, nicht öffentlich zu sagen, wer genau den Betrag zahlt. Wer aber in einer Konstellation mit einem Rechtsschutzversicherer als einziges Interesse hat, einen langwierigen und deutlich kostenintensiveren Rechtsstreit zu vermeiden, sollte auf der Hand liegen.


    Den Juristen hier ist diese Option möglicherweise aus Burhoff als „Verfahrenserledigung der besonderen Art“ auch schon aus Bußgeldverfahren bekannt.


    Ich war über das Angebot überrascht, habe es dann aber angenommen. 150 Euro sind 33 mal niedriger, als der in einem etwaigen Zivilprozess strittige Betrag gewesen wäre.


    Das besondere Prozessrisiko in solchen Fällen liegt insbesondere auch darin, dass entsprechende Sachverständige defacto immer zu dem Ergebnis kommen, dass man einen Unfall oder Anprall bemerkt hat oder hätte bemerken müssen, damit wäre es hier schon deutlich kritischer geworden, insofern sind 150 Euro für mich vertretbar gewesen, dafür das der Fall jetzt beendet ist - Im Endeffekt hat Sixt sich trotzdem selbst ins Bein geschossen, seit diesem Schadensfall miete ich nicht mehr wie früher und auch bei obiger Miete mit 0,00 Euro SB sondern mit höchster SB, wie ich damals schon sagte.


    Wenn man selbst bei 0,00 Euro SB Stress mit der Schadensabteilung hat, kann ich auch mit versicherter SB mieten, da sind die 150 Euro schon wieder lang drin. :116:



  • Nach vielen Jahren hier mitlesen, möchte ich mal von einer neuen Masche bei Sixt berichten.
    Bisher beziehen sich hier die dubiosen Schadensfälle fast nur auf Mieter die kein Rückgabeprotokoll haben.

    Hier jetzt 2 Fälle aus der jüngsten Vergangenheit:

    Fall1 : Audi A6 abgegeben, diverse Vorschäden. Rückgabeprotokoll kein Neuschaden und auch keinen verursacht. Nach 6 Wochen kommt Schadensmeldung, Parksensor defekt ich soll SB zahlen. Foto der Sensor neben dem Laserscanner in der Frontseite vom A6 C8 steht schief. Foto ganz woanders aufgenommen als Abgabeort (Foto bei irgendeinem Autohaus, abgegeben Berlin Europacenter). Stellungnahme von mir an Sixt, ich habe keinen Schaden verursacht das Übergabeprotokoll sagt auch kein Neuschaden und sowas wäre ja selbst bei stärkster Verschmutzung nicht zu übersehen gewesen. Vom abweichenden Fotoort habe ich nichts erwähnt. Ende vom Theater Schadensforderung von Sixt über SB mit Textbausteinen. Nun habe ich die Zahlung verweigert und der Gang zum Anwalt steht an aber auch gleich wegen Fall 2.
    Fall2: Volvo XC90 für 1 Tag gemietet, gefahren 20 km. War nur zum Umzug von einem Hotel in ein Anderes. Einen Schaden nachtragen lassen, genau geschaut keine weiteren Schäden. Auto abgegeben, Protokoll keine Neuschäden. 2 Tage später Mail Schadensmeldung 2 heftige Kratzer am Schweller rechts vorn, Stosstange rechts hinten. Abgabeort war Berlin Mitte... der Checker laut eigener Aussage neu. Hat auch arge Probleme mit dem Auto gehabt (km Stand ablesen..., Startknopf finden) meine Vermutung der kam mit dem grossen Karren in dem Parkhaus nicht klar. Jedenfalls habe ich das natürlich gegenüber Sixt nicht erwähnt nur lt. Protokoll kein Neuschaden, lehne jede Haftung ab. Aber ich weiß schon jetzt in ein paar Tagen/Wochen habe ich Post SB-Forderung.

    Also scheint es jetzt so das ein Übergabeprotokoll nichts wert ist. Mal sehen wie es weitergeht....

    Hat jemand Erfahrungen mit ICH Versicherung wenn das Protokoll sagt keine Neuschäden?

  • MIt dem Rückgabeprotokoll bist du abgesichert.

    Dies hat mir selbst ein RSA bei Sixt mal bestätigt.


    Sixt muss dir übrigens beweisen, dass du den Schaden (schuldhaft) verursacht hast.

    Ja das dachte ich bisher auch immer... Allerdings Sixt ist ja nicht dumm. Die haben sich eine Rückfallklausel also Gummiparagraph eingebaut:

    Code
    1. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass - abhängig von den
    2. Besichtigungsbedingungen (z.B. Verschmutzung, Nässe) - nach der Reinigung eine ergänzende Überprüfung des Fahrzeugs
    3. erfolgen kann.

    Ich finde das schreit alles nach einer gerichtlichen Klärung, mal sehen ob es soweit kommt. Morgen wird mal die RSV angetriggert was die meinen.

  • Das mit dem Rückgabeprotokoll sollte ich auch mal ausprobieren. Habe mal einen Nagel in den Reifen gefahren, der war bei Rückgabe platt, stand aber so nicht im Rücknahmeprotokoll. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich das war. Am Ende aus Ehrlichkeit dann doch übernommen, ich wars ja am Ende auch wirklich. Aber mal sehen, wenn das nächste Mal was kommt ;)


    Mittlerweile mache ich auch nur noch vollständige und äußerst umfangreiche Fotodomumentationen bei Rückgabe und auch viele Detailaufnahmen besonders gefährdeter Stellen, wie die "Ecken", Felgen, Reifen und Stoßstangen, sowie die Tornadolinien an den Türen. Zustäzlich auch noch Übersichtsaufnahmen und eine Frontalaufnahme, mit der ich im Zweifel ein zwischenzeitliches Bewegen des Fzg. nachweisen kann. Die Schadensaufnahmen von Sixt umfassen ja auch immer zuerst ein Frontbild mit Kennzeichen, um die Fotoserie zurodnen zu können.


    Diese sehr exakte Dokumentation erwähne ich dann betont beiläufig am Counter und bekomme dafür noch Lob vom RSA In der Manier "Das ist ja sehr gut!" :61::D

  • Das mit dem Rückgabeprotokoll sollte ich auch mal ausprobieren. Habe mal einen Nagel in den Reifen gefahren, der war bei Rückgabe platt, stand aber so nicht im Rücknahmeprotokoll. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich das war. Am Ende aus Ehrlichkeit dann doch übernommen, ich wars ja am Ende auch wirklich. Aber mal sehen, wenn das nächste Mal was kommt ;)


    Mittlerweile mache ich auch nur noch vollständige und äußerst umfangreiche Fotodomumentationen bei Rückgabe und auch viele Detailaufnahmen besonders gefährdeter Stellen, wie die "Ecken",

    Erstens, wenn ich Schäden verursache bezahle ich sie auch. Ich habe Leihwagenversicherung und die haben bisher immer ohne Probleme reguliert. Aber ich sehe es nicht ein abgezockt zu werden, wenn ich den Schaden nicht verursacht habe, werde ich nicht zahlen. Ich gebe doch den Checkern keinen Freibrief mit den Autos umzugehen wie sie wollen. Ist schon interessant was man manchmal so sieht wie Jungs durch die Parkhäuser fahren.

    Zweitens, bei ca 20 Mieten im Monat hätte ich wirklich viel vor jedesmal die Autos zu fotografieren. Ich habe mich bisher auf das Rückgabeprotokoll verlassen und bis zu den 2 genannten Vorfällen auch nie Ärger gehabt. Es ist schon schlimm genug das man bei Abholung immer die Autos genau inspizieren muss. Aber das ist vielfach eine Folge vom letzten Satz unter Erstens.

  • Dieser Schaden am Reifen ist nicht schuldhaft verursacht.

    Deswegen haftest du nicht.


    Beim Mietwagen haftest du für Schäden die du schuldhaft verursachst.

    Du fährst z. B. gegen einen Bordstein und beschädigst die Felge.


    In den AGBs der Autovermietung kann stehen was will. Dies wäre dann ungültig.


    Im Extremfall musst das Gericht entscheiden.


    Gib mal bei google ein:

    ADAC Mietwagen wer haftet bei Schäden nie nicht schuldhaft verursacht werden.

  • Naja ich miete nicht so viel, ich hab schließlich noch ein privates Auto, da geht das sicherlich noch eher, nach der WE-Miete mal 4 Minuten Zeit zu nehmen und alles ordentlich zu machen. hab ja selber keine Flughafenstation-Erfahrung, aber dort soll ja angeblich im Parkhaus Wilder Westen sein, wenn man hier so querliest.

  • Generell finde ich den Übergabeprozess schon seltsam bei Sixt.

    Sixt RSA druckt den MV aus, schaut drüber und sagt zu mir "Oh, der ist ja noch fast wie neu, da müssen Sie ja nichts prüfen".

    Draußen auf dem Hof schau ich den Wagen an, habe die Worte von der RSA noch im Kopf und reib mir verwundert die Augen wie so ein unscheinbares Schadensprotokoll zustande kommt?


    Nach 20 Minuten Suchen und 2x Rückfrage an die Checker doch bitte mit ans Fzg. zu kommen wurden dann locker 12 neue Schadenskreuze gesetzt. Dazwischen noch elendige Diskussion mit dem Checker, ob es nun ein Schaden ist oder nicht. Wtf?!

  • Wobei ich es auch am TXL schon anders erlebt habe.

    Dachte auf der Scheibe das könnte ein Steinschlag sein , Checker ist gekommen und meinte er schreibt das auf dann bin ich auf der sicheren Seite , auch wenn es nicht wie ein Steinschlag aussieht.

    Danach hat er auch noch geschaut ob was ist.

  • Ja das dachte ich bisher auch immer... Allerdings Sixt ist ja nicht dumm. Die haben sich eine Rückfallklausel also Gummiparagraph eingebaut:

    Code
    1. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass - abhängig von den
    2. Besichtigungsbedingungen (z.B. Verschmutzung, Nässe) - nach der Reinigung eine ergänzende Überprüfung des Fahrzeugs
    3. erfolgen kann.

    Ich finde das schreit alles nach einer gerichtlichen Klärung, mal sehen ob es soweit kommt. Morgen wird mal die RSV angetriggert was die meinen.

    Da kann auch stehen: „Alle Schäfchen sind jetzt pink!“ - Hätte exakt die identischen Auswirkungen - Keine.


    Sobald Sixt den Wagen vom Platz, wo du ihn dokumentiert abgestellt hast, bewegt hat, haben sie verloren. Der erforderliche, zweifelsfreie Nachweis, dass du als Mieter der Verursacher warst, kann seitens des Gegners schlicht nicht mehr geführt werden, außer du hast vor Abgabe selbst einen Schaden gemeldet.


    Regine kann sich also auch auf den Kopf stellen und Dir schreiben lassen was sie will, einfach nicht reagieren. Verstehe gar nicht, wieso gerade die neuen Foristen hier immer gleich zum Anwalt wollen, nur weil ihnen irgendein Hampelmann aus Rostock schreibt, der unberechtigt Geld von ihnen will. Man macht es wie als Beschuldigter bei der Polizei: Man hält den Rand und antwortet einfach auf nichts. Sixt ist weder eine staatliche Stelle, noch muss man auf Anrufe, Mails, Schreiben o. ä. reagieren.


    Grundsätzlich würde ich immer empfehlen, seine Rechtsauffassung kurz mitzuteilen (Schäden nicht verursacht, Rückgabeprotokoll bestätigt dies, Bewegung d. Mietfahrzeug hat stattgefunden, keine weitere Replikation auf Schriftverkehr, sämtliche Forderungen werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestritten, bitte erheben Sie Klage, wenn Sie etwas wollen :) ), damit Sixt nicht denkt, man hätte „Angst“ oder hätte die Mail nicht bekommen, aber mehr nicht.


    Gerade hier ist der Fall doch glasklar, du hast sogar ein Rückgabeprotokoll und das Fahrzeug wurde bewegt. Wieso willst du zum Anwalt? Der schreibt denen genau das gleich was du machen könntest, zieht dafür noch ordentlich Geld und du wirst (vermutlich) um eine Selbstbeteiligung zwischen 150 bis 300 Euro erleichtert - Verstehe ich nicht, wie man sich von irgendwelchen Typen so unter Druck setzen lassen kann.?‍♂️

  • Da kann auch stehen: „Alle Schäfchen sind jetzt pink!“ - Hätte exakt die identischen Auswirkungen - Keine.

    Das stimmt m. E. so nicht. Der Zusatz sollte hier für den Vermieter wesentliche Bedeutung haben, denn ohne diesen könnte das Rückgabeprotokoll wohl durchaus als negatives Schuldanerkenntnis gewertet werden, was zur Folge hätte, dass selbst ein bestehender Schadenersatzanspruch gem. 397 Abs. 2 BGB erlöschen würde. Das würde bedeuten, dass, selbst wenn dem Vermieter noch der Beweis gelingen würde, dass der Schaden vom Mieter (schuldhaft) verursacht wurde, es keinen Anspruch gäbe.


    Mit dem Zusatz hingegen bleibt der Anspruch bestehen, es ist dann eine Frage der Beweislastverteilung.

  • Ganz bedeutungslos ist der Hinweis unter dem Protokoll natürlich nicht. Übel ist das übrigens in Kombination mit Checkern, die grundsätzlich eine starke äußere Verschmutzung des Fahrzeuges notieren. Dies würde später den Einwand ermöglichen, dass Beschädigungen aufgrund der starken Verschmutzung erst nachtröglich festgestellt werden konnten. Daher ist es gut, wenn man eigene Bilder hat.


    "Müsst" ihr das Protokoll eigentlich unterschreiben, also auf dem mobilen Gerät des Checkers? Spannend ist da, dass einige der vom Checker aufgenommenen Dokumentationen - und auch der oben zitierte Hinweis - erst im Protokoll ersichtlich sind, das man im Nachhinein via eMail erhält - die eigene Unterschrift wird jedoch automatisch daruntergesetzt, als habe man den darüberstehenden Inhalt so gelesen und akzeptiert.

  • Das stimmt m. E. so nicht. Der Zusatz sollte hier für den Vermieter wesentliche Bedeutung haben, denn ohne diesen könnte das Rückgabeprotokoll wohl durchaus als negatives Schuldanerkenntnis gewertet werden, was zur Folge hätte, dass selbst ein bestehender Schadenersatzanspruch gem. 397 Abs. 2 BGB erlöschen würde. Das würde bedeuten, dass, selbst wenn dem Vermieter noch der Beweis gelingen würde, dass der Schaden vom Mieter (schuldhaft) verursacht wurde, es keinen Anspruch gäbe.


    Mit dem Zusatz hingegen bleibt der Anspruch bestehen, es ist dann eine Frage der Beweislastverteilung.

    Das stimmt, darum geht es Sixt mit dieser Klausel aber nach den vielen Berichten hier wohl eher nicht. Man macht Ansprüche gegen ehemalige Mieter geltend, und stützt diese dabei auf die benannte Klausel, egal wie der Reinigungszustand war.


    Aber du hast natürlich Recht, dass das eine Beweisfrage ist. In in der Praxis bleibt es dabei, dass Sixt den Nachweis defacto nicht führen wird können, dass sie selbst das Auto zwar schon bewegt haben, aber der (ehemalige) Mieter den Schaden verursacht hat - Zumindest fiele mir keine entsprechende und passende Konstellation ein, lasse mich aber gerne aufklären.



    Ganz bedeutungslos ist der Hinweis unter dem Protokoll natürlich nicht. Übel ist das übrigens in Kombination mit Checkern, die grundsätzlich eine starke äußere Verschmutzung des Fahrzeuges notieren. Dies würde später den Einwand ermöglichen, dass Beschädigungen aufgrund der starken Verschmutzung erst nachtröglich festgestellt werden konnten. Daher ist es gut, wenn man eigene Bilder hat.


    "Müsst" ihr das Protokoll eigentlich unterschreiben, also auf dem mobilen Gerät des Checkers? Spannend ist da, dass einige der vom Checker aufgenommenen Dokumentationen - und auch der oben zitierte Hinweis - erst im Protokoll ersichtlich sind, das man im Nachhinein via eMail erhält - die eigene Unterschrift wird jedoch automatisch daruntergesetzt, als habe man den darüberstehenden Inhalt so gelesen und akzeptiert.

    Wenn keine Neuschäden festgestellt wurden, wollte bis jetzt noch keiner eine Unterschrift. Als bei meinem A5 einmal ein Schaden vorzufinden war, wollte man diese gerne - Was ich natürlich verweigert habe. Wurde auch so akzeptiert, ging dann alles schriftlich seine Wege.