Verbot von Winterreifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex in Italien


  • Ich wollte meinen Italien-Urlaub immer schonmal hinter schwedischen Gardinen beenden... :61:


    Ah, da hätte ich überhaupt keine Bedenken.
    Man darf nur nicht handgreiflich oder beleidigend werden, dann kann überhaupt nichts passieren.


    Nur Mut, man muss sich vor der Polizei nicht in die Hosen machen.



    Mfg.



  • herrlich, a new star is born - comedy at its best !


    (die polizisten werden vermutlich heuite noch mit der frage beschaeftigt sein, ob eine einweisung nach § 11 PsychKG nicht angebracht war...) oder ob es lediglich ein anfall von omnipotenz war ....

  • Zitat

    (die polizisten werden vermutlich heuite noch mit der frage beschaeftigt sein, ob eine einweisung nach § 11 PsychKG nicht angebracht war...) oder ob es lediglich ein anfall von omnipotenz war ....


    schauschun:


    Für eine Einweisung in eine Psychologischeanstalt müssen deutliche Anzeichen psychischer Verwirrung, Selbstmordäußerungen/versuche usw. zugrunde liegen.
    Desweiterem können die Polizisten nicht über eine Einweisung entscheiden, sie können lediglich eine Vorführung zum Amtsarzt veranlassen und dieser macht sich dann ein Bild von der Person und leitet die weiteren Schritte ein.


    Da ich aber keine psychische Störung habe, wurde ich nicht in eine Anstalt eingewiesen!!!
    Wie kommst du nur auf so etwas ?(


    Omnipotenz:
    Ja, ok. Trifft sicher in einigen Fällen auf mich zu.


    Jedoch, habe ich nur meine Meinung geäußert und versucht eine ungerechtfertigte Strafe abzuwenden.
    Ich habe es diplomatisch gelöst. Keineswegs habe ich mich wie ein Irrer aufgeführt, wie du ja vermutet hast.



    Mfg.

  • Für eine Einweisung in eine Psychologischeanstalt müssen deutliche Anzeichen psychischer Verwirrung, Selbstmordäußerungen/versuche usw. zugrunde liegen.[...]


    Das mag in Deutschland gelten - wie es um deine Kenntnisse der Rechtslage in Italien bestellt ist, hast du ja bereits eindrucksvoll gezeigt.

  • Italien war schon immer Vorreiter bei schwachsinniger Abzocke in Zusammenhang mit Verkehrsverstößen. Park mal in Rom am Straßenrand, da kannste auch auf einmal ne Kralle am Rad haben auch wenn keine Halteverbotszeichen o.ä. ersichtlich sind. Man nennt dann einfach "Anwohnerparkzone" als Vorwand und erklärt, dass man bei Einfahrt in die Stadt die Erklärung und Hinweise sicher übersehen habe.....Ganze kostet dann natürlich um die 400€......Aber solange sie solche historischen Sehenswürdigkeiten wie Rom, Siena und Venedig haben und somit den Touriselbstläufer ziehen sie das halt so ab.....

  • Soviel ich weiß, verbietet Sixt die Einreise. Oder habt ihr das im Vorfeld mit Sixt abgesprochen? Ich frage, weil wir selbst im Sommer eventuell mit einem Sixt-Fahrzeug nach Kroation wollen...


    So ist es. Die Sixt Mietinformationen (Österreich) sagen dazu folgendes:

    Zitat

    Fahrten ins Ausland & Einreisebeschränkungen
    [...]
    Die Einreise mit PKW der Marke Audi, BMW, Jaguar, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen bis einschließlich der Gruppen PD**/PW** sowie mit allen Jeeps/Offroader bis einschließlich der Gruppe FF** ist in folgende Länder erlaubt:
    Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien.
    Die Einreise mit genannten Fahrzeugen ist in folgende Länder nicht erlaubt:
    Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Polen.

  • KarlNickel:


    Beim Buchen habe ich gleich dazugeschrieben, dass ich nach Kroatien fahren werde.
    Bei der Abholung wurde dann eine Genehmigung eingeholt und eine Zusatzversicherung gebucht.
    Es ist überhaupt kein Problem, ich hätte auch mit einem 7er fahren können.


    Desweiteren war am 520d schon eine slowenische Vignette oben, sprich ich bin nicht der erste, der mit einem 5er BMW von SIXT in Slowenien/Kroatien usw. war.


    krautsalat:


    Ja, eigenltlich wäre alles in Ordnung beim 5er und deshalb habe ich mich auch strikt geweigert die Strafe zu zahlen.



    Liebe Grüße aus dem heißen und sonnigen Kroatien!