Schaden bei Sixt

  • Ich hatte letztes WE einen Mietwagen von Sixt. Als ich den Wagen im Parkhaus angesehen hatte, habe ich einen Schaden am rechten Kotflügel bemerkt. Ich bin also zurück zur Station gelaufen und habe den Schaden gemeldet. Die RA hat mir versichert, dass der Schaden jetzt im System eingetragen sei und ich daher unbesorgt losfahren könnte. Ein geänderter Mietvertrag wurde mir nicht ausgestellt.


    Heute habe ich nun von Sixt ein Schreiben erhalten mit dem mit mitgeteilt wurde, dass der Schaden festgestellt wurde als ich das Fahrzeug zurückgegeben habe und ich nun darlegen soll wie der Schaden passiert sei.


    Ein deartiges Verhalten hätte ich von Sixt nicht erwartet. Es scheint nicht möglich zu sein den MAs zu vertrauen. Ich könnte mich ärgern, dass ich auf die RA vertraut habe und nicht auf einen gänderten Mietvertrag bestanden habe. Der Schaden scheint vom MA nicht als vor meiner Vermietung existierend eingetragen worden sein. Ich werde den Sachverhalt jetzt schildern und hoffe, dass sich Sixt einsichtig zeigt. Verdächtig war auch die Tatsache, dass der Wagen nicht gewaschen war. Man könnte hier schon vermuten, dass hier versucht wird dem Kunden etwas unterzujubeln was er nicht verursacht hat.

  • Ich durfte leider auch sehr schlechte Erfahrungen mit Sixt bezüglich eines Schadens (Fahrerflucht) machen.


    Keinerlei Reaktion auf Anfragen, Rückrufe ausgeblieben, trotz mehrmaliger Nachfrage.


    Deswegen werde ich meine Goldcard zusammen mit einem netten Brief an die Zentrale schicken.


    Sixt ist für mich nun ein für alle mal gegessen!

  • Versuch das an der Hotline zu klären.
    Hab bisher bei Sixt immer die nettesten Leute an der Strippe gehabt... Bin jedes Mal von neuem erstaunt.


    Bei mir hat nen RA bei der Abnahme mal einen Kratzer gesehen, der aber definitiv nicht von mir war.
    Meinte nur, dass sie das fotografiert und weiterleitet und ich dann Post bekommen würde... Kam aber nie was.
    Vllt. war die auch einfach nur sauer, weil ich den Wagen getauscht habe :)


    Aber viel Glück, dass es glimpflich ausgeht bei dir/euch

  • Danke für die Glückwünsche. Sollte die Sache negativ ausgehen, werde ich das der Gold Card genau so machen wie Sebi. Noch vertraue ich ja in die Strukturen des großen Unternehmens Sixt - auch wenn mein Vertrauen gerade arg beschädigt wurde. Ich werde nie wieder auf die mdl. Aussage eines Sixt Mitarbeiters vertrauen. Ich werde morgen zur Station fahren und versuchen die Mitarbeiterin zu sprechen, die den Schaden aufgenommen hatte. Dabei werde ich auch ihren Namen notieren und diesen im Antwortschreiben an den Schadensservice mitteilen.

  • Hey wenn wir gerade bei schäden sind...habe bei meiner letzten anmietung am samstag den Wagen mit einem kleinen steinschlag gekriegt ( der war im mietvertrag nicht aufgeführt), später am abend merkte ich das aus dem steinschlag schon ein riss geworden ist da bin ich zum Flughafen und habe den Wagen getautscht..die nette Dame am Schalter sagte mir da würde nichts weiteres auf mich zu kommen weil ich den Schaden sofort gemeldet hätte bla bla bla..und ich habd er blöden noch gesagt das ich das Fahrzeug mit Steinschlag übernommen habe..uns SCHWUPS! heute Post von sixt, mit so nem SCHADENFORMULAR das ich ausfüllen soll, mir wird vorgeworfen ein Schaden am Mietwagen gemacht zu haben!! HAB SOOOO EIN HALS!! ..naja jetzt hab ich das Ding ausgefüllt und zurück geschickt...bin gespannt was da jetzt auf mich zu kommt..!! meine Kaution hab ich noch net zurück bekommen!..

  • Oh oh - da scheint ja ne Firmenphilosphie dahinter zu stecken. Erstaunlich dass man bei Meldung nie eine Bestätigung erhält. Ich dachte, dass sei nur bei mir so gewesen.

  • Ich habe bei meiner Stammstation mal einen A6 angemietet mit einer Macke im Kotflügel. Ich bin zurück in die Station, habe geschildert das da ein Schaden ist. Der RA hat sofort fleißig am Rechner rumgetipselt und den Schaden reingeschrieben. Der hat den Kratzer sogar größer dargestellt als er in Wirklichkeit war. Ich hätte somit einmal Parkhausknutschen frei gehabt :P . Ich kann also eher gegenteilige Erfahrung widergeben.

  • War mal in einen Unfall verwickelt mit einem Mietwagen von Sixt. Hatte damals auch mit der Schadensabteilung von Sixt zu tun. E-Mails werden wenn überhaupt erst nach einer Woche beantwortet und wirklich freundlich war man da auch nicht zu mir.

  • Mir wurde jedesmal wenn ich einen Schaden reklamiert habe, immer die Wahl gehabt, entweder die lange Tour, also neuen Mietvertrag, oder die kurze, der Mitarbeiter bestätigt die Schäden auf den Mietvertrag mit Unterschrift.
    Hoffe für euch das sich das zum positiven klärt. Denn Fehler passieren, vor allem in größeren UNternehmen, und es ist auch alles nicht bös gemeint, sondern folgen nur der Routine.

  • Entwarnung in meinem Fall - war heute früh gleich vor Ort in meiner Sixt Station. Dort konnte meine Meldung des Schadens vor Übernahme des Fahrzeugs noch im Computer gefunden werden. Ein Anruf des RA beim Sixt Schadensservice konnte den Fall dann aus der Welt schaffen.


    :203:

  • Unfall
    ein Mitarbeiter hat heute eine Radfaherein angefahren mit einem Sixt-Touran.
    Sie blieb zum Glück unverletzt. (Es kam auch gleich ein Rettungswagen)


    -war aber auf der falschen Radwegseite unterwegs.
    es gibt auch einen Zeugen!
    der Mitarbeiter wird trotzdem eine Anzeige wegen fahrlässiger Korperverletzung bekommem. ???
    (laut Polizei)
    Touran:
    Motorhaube defekt.
    Mal sehen wer bei Abgabe (Langzeitmiete) die SB zahlt, beim letzten Schaden (Vandalismus) waren es über 500€
    auch wenn das jetzt etwas frech klingt

  • bei solchen sachen kann man glaube ich keine pauschallösung vorab abgeben, denn ich glaube das ist von fall zu fall unterschiedlich. hat sicherlich mit glück oder unglück zu tun, welchen staatsanwalt man da "bekommt" und wer von denen gleich das volle programm auffährt und wer sowas mit nem "du du du" belässt.....auf dem schaden der motorhaube wirst du allerdings als mieter sitzen bleiben

  • Das Verfahren gegen den MA wird mit 90%iger Sicherheit eingestellt, schuldlos wird er aber trotzdem nicht davonkommen, denn bei motorisiert gegen unmotorisiert bekommt der Motorisierte immer eine Mitschuld - Stichwort Betriebsrisiko.

    Naja, man muss ja immer unterscheiden. Laut Sachverhalt von Dauermieter splittet sich die Sache:


    a) strafrechtlich: müsste man wohl mehr wissen um entscheiden zu können wie's ausgeht - gehe aber auch stark davon aus, dass eingestellt wird. Klar, die Polizei muss sowas erstmal aufnehmen und anzeigen. Dafür ist sie ja schließlich da. Aber der Staatsanwalt wird sich mit dem Fall sicherlich nicht lange rumplagen.


    b) zivilrechtlich: trifft einen als Kraftfahrer erstmal eine Gefährdungshaftung aus §§ 7, 18 StVG - und da kommt man "als Stärkerer" nicht so leicht raus. Aber genau dafür gibt es ja auch das Pflichtversicherungsgesetz, wonach jedermann seine Töff-Töffs adäquat haftpflichtversichern muss (§ 1 ff. PflVG). Aber ein Mitverschulden der Fahrradfahrerin müsste in dem Fall ja allemal drin sein. Und ob sie ihre zivilrechtlichen Ansprüche verfolgt bleibt im übrigen auch ihr selbst überlassen, wenn sie sich nichts getan hat und ihr klar ist, dass sie selber Schuld war, dann lässt sie die Sache vielleicht sogar auf sich beruhen.


    Just my cup of tea.

  • Ich bin kein Rechtsexperte, kann nur aus eigener Erfahrung berichten: als ich mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs war, obwohl es einen Fahrradweg gab, wurde ich an der Kreuzung von einer netten Dame auf der Haube mitgenommen. Damals lautete auch gegen mich der Vorwurf es sei zum größten Teil meine Schuld. Trotzdem habe ich Geld für ein neues Fahrrad und einwenig Entschädigung bekommen. Dabei musste ich selbst für nichts haften. Auch wenn ein bisschen unfair, Motor vs Pedalen - Pedalen gewinnt, wenn er am Leben bleibt.

  • Folgender Fall:


    Auto steht mitten auf einer Kreuzung und lässt den Gegenverkehr passieren um links abbiegen zu können, Fahrradfahrer pennt und fährt dem Auto voll in die Seite. Schuld war 30:70 zu Gunsten des Autofahrers, obwohl das Auto stand (!). Der logische Menschenverstand sagt einem dass der Radfahrer die volle Schuld tragen müsste aber als Autofahrer hat man eben ein Betriebsrisiko.

  • Folgender Fall:


    Auto steht mitten auf einer Kreuzung und lässt den Gegenverkehr passieren um links abbiegen zu können, Fahrradfahrer pennt und fährt dem Auto voll in die Seite. Schuld war 30:70 zu Gunsten des Autofahrers, obwohl das Auto stand (!). Der logische Menschenverstand sagt einem dass der Radfahrer die volle Schuld tragen müsste aber als Autofahrer hat man eben ein Betriebsrisiko.


    Da hast du (leider) recht. Und wenn ich sehe wie die Radfahrer teilweise fahren (bei Rot über die Ampel usw.) wundern mich solche Ausgänge... :cursing:

  • Die Rechtsprechung ist da leider eindeutig:


    Ob der Radfahrer am Radweg in die falsche Richtung gefahren ist oder nicht spielt keine Rolle, der Autofahrer trägt immer die größte Schuld.


    Deswegen beim Einbiegen in einer Strasse nicht nur nach links auf die Autos schauen, sondern auch kurz nach rechts, ob ein Radfahrer kommt.


    Diese verdammte Gesetz würde ich sofort kippen, wenn ich Bundesverkehrsminister wäre....bin es aber leider nicht.