Darf der Autovermieter bei einem Schaden die Kaution einbehalten?

  • Leider kam es im Stau zu einem leichten Auffahrunfall von hinten auf mein Mietauto durch einen Van.


    Polizei geholt, Fahrer des anderen Fahrzeugs räumte auf dem Protokoll der Polizei den Verkehrsverstoß ein.


    Schadenhöhe ca 150€ (Schätzung Polizei!)


    Nun bei der Rückgabe des Autos Polizeiprotokoll vorgelegt, dachte, alles i.Ordnung!
    Dem war aber nicht so!


    Unfreundliches Personal und sofortige Belastung meiner Kreditkarte mit der Kaution: 1000€ weg! bei einem Schaden von 150€,
    für den der Unfallverursachers bzw seine Haftpflichtversicherung einzustehn hat.
    :224:
    Ist das rechtlich zulässig bei einer so eindeutigen Rechtslage?


    Mod: Titel angepasst. Bitte keine kompletten Sätze als Überschrift als Thementitel posten. Thx. KM

  • Bei welcher AV hast du gemietet? Ich vermute Terstappen, wg. des Smileys...bin aber verwundert, denn eigentlich müsste da dann eher so'n Smiley hin:

  • mackie01:
    Grundsätzlich wirst du den Vermieter per Mietvertrag dazu autorisiert haben, in Schadensfällen Beträge bis zur Höhe der vereinbarten SB vom hinterlegten Zahlungsmittel zu belasten, durch diesen Vertrag ist wiederum das KK-Institut zum Ausgleich der Forderung ggü. der Vermietung verpflichtet.


    Es gibt leider einige Vermietungen (Hertz, offensichtlich auch Terstappen), die gerne erstmal die SB vom Mieter einziehen, bevor die Regulierung endgültig geklärt ist. Denn für die Vermietung reicht so eine Zusage des vermeintlichen Unfallverursachers ja nicht aus, die Polizei hat so etwas ohnehin nicht zu entscheiden und spielt allenfalls bei Grabenkämpfen zwischen Versicherungen eine untergeordnete Rolle ("[...]im Tagebuch steht aber dies und das...").


    Bestenfalls läuft es so, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine 100%ige Quotelung anerkennt und den Schaden ggü. Terstappen reguliert, diese sollten dir dann die eingezogene SB erstatten.
    Falls dir das aber zu dubios erscheint, empfehle ich, über dein KK-Institut zu versuchen, den belasteten Betrag wieder zurückbuchen zu lassen. Subjektiv bist du sicher erstmal im Recht, die Vermieter sichern sich aber gerne ab und das leider mit den Kunden, auch wenn diese eigentlich unschuldig sind.


    Zudem gibt es die kuriosesten Haftungsverteilungen, jemand überfährt bei Rot eine Ampel und bekommt trotzdem nur eine 90% Quote usw. Sowas prüfen die Versicherungen dann erstmal, auch wenn es bei dem geschilderten Auffahrunfall eher unwahrscheinlich ist, dass dich eine Haftungsverteilung trifft.


    Unfreundliches Personal hin oder her, vielleicht hilft auch eine Rückfrage bei der Hotline/Station nochmal? ;)

  • Und weil ich jemanden kenne, der in einer ähnilchen Situation ist und ich deshalb neulich bei der Hertz Hotline angerufen habe: das kann bis zu 6 Monaten dauern bis man das Geld wiedersieht. Wird wahrscheinlich bei Terstappen dann nicht anders sein.
    Ein Grund mehr für mich solche Vermieter zu meiden oder nur mit 0€ SB (über ADAC o.ä.) zu mieten.

  • Ja, das war Terstappen im Flughafen Frankfurt.
    Ich habe bereits einen Tag später, die Kreditkarte sperren lassen. Bis jetzt kann ich auf meinem Konto noch keine Belastung sehen und ich hoffe, dass es so bleibt. Ich bin mal gespannt, wie von Seiten der Autovermietung reagiert wird.
    Ich wohne in Thailand und da wird das mit dem angedrohten gerichtlichen Mahnverfahren doch etwas schwierig. Das Kostenrisiko für den Vermieter wäre unkalkulierbar.
    Ich habe bei rental-cars einen Ausschluss der Selbstbeteiligung abgeschlossen und die Damen bei der Autovermietung haben mir mit ironischem Unterton gesagt, dass ich das dort geltend machen solle. Mir drängt sich hier der Verdacht auf, oder es besteht zumindest die Möglichkeit, dass hier doppelt kassiert werden soll: Einmal von mir als Kunde und dann nochmals von der gegnerischen Haftpflicht.