Wer muss die Selbstbeteiligung bei einem Mietfahrzeugunfall bezahlen, Auftragnehmer oder - geber?

  • Hallo!


    Normalerweise ist bei leichter Fahrlässigkeit der Arbeitgeber dazu verpflichtet die SB zu bezahlen. Das habe ich schon Herausgefunden.


    Nur ist es bei mir so, dass ich einen Gewerbeschein habe und den Mietwagen zwar im Auftrag gefahren bin aber bei der Mietstation den Mievertrag unterschrieben hab. Die Reservierung und Kostenübernahme lief über die Firma mit der ich zusammengearbeitet habe. Nun kann man die Firma als meinen Kunden oder Auftraggeber deklarieren. Wenn ich sie als Kunde sehe, hafte ich meiner Logik nach mit den Risiko eines Selbstständigen. Wenn ich sie als Auftraggeber sehe, bin ich quasi ein Outsourcing Mitarbeiter. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich die SB in Rechnung stellen kann oder nicht. Will mich ja auch nicht blamieren. Das Geld will ich schon wiederhaben, zumal ich nicht der Verursacher war sondern reagiert habe. Der Verursacher ist abgehauen ohne das ich die Gelegenheit hatte sein Kennzeichen zu notieren. Ich muss auch nicht weiter mit denen zusammenarbeiten. Ich würds darauf ankommen lassen, wenn ich eine Chance habe das Geld wieder zu bekommen. Danke für Eure antworten.
    Monogaz

  • Also der Inhaber des Zahlungsmittels und somit Hauptmieter muss den Schaden begleichen. (oder aber den Betrag der lt. Haftungsreduzierung fällig ist)


    Der Aussteller der Kostenübernahme verpflichtet sich sämtliche Kosten inkl. Benzin (falls nicht getankt), sowie weitere anfallende Posten zu tragen. Weiterhin kann der Ausstellende diese Kosten gemäß Arbeitsvertrag an den Fahrer / Abholer weiterreichen. Dieses ist aber uninteressant für die Vermietung.


    Einzige Ausnahme besteht in Vouchern, die nicht 'Full Credit' sind. Hier ist die höchste Grenze der Kostenübernahme genannt. Alles weitergehende ist vom Abholer zu tragen und durch eigenes Zahlungmittel als Sicherheit zu garantieren. (Wird bei Dir nicht der Fall sein)


    Du bist als Firmenfahrer gefahren, also muss auch die Schadensrechnung auf die Firma ausgestellt werden.


    Mir stellt sich die Frage, warum DU die Rechnung überhaupt bekommen hast?!

  • Ich habe den Mietvertrag unterschrieben. In den Verträgen mit der Firma steht kein Wort über Mietwagen.
    Weisst Du zufällig wo ich sowas schwarz auf weiss finde? Am besten mit nem § Zeichen davor.
    Die haben das ja die Schadensrechnung bekommen und an mich weitergesendet. Ich hab die SB erstmal bezahlt. Hätt ich wohl nicht machen sollen...
    Letztendlich dürfte das aber keine Rolle spielen, denn ich kann denen das ja in Rechnung stellen.

  • Ich denke, ohne genauere Kenntnis eurer Verträge und ohne einen kundigen Juristen ist das nicht so klar zu beantworten. Grundsätzlich bist du erstmal verantwortlich, wenn du selbstständig handelst. D.h. du müsstest derartige Risiken in deiner Kalkulation einplanen und entsprechend abfedern. Welcher Kunde zahlt mehr, weil der Dienstleister (oder was auch immer er genau ist) einen Unfall auf der Strecke hatte? Wenn du natürlich speziell im Auftrag des kunden ein Fahrzeug gemietet hast und er sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat, dann zählt wohl auch dieser Posten dazu. Desweiteren gilt das zuerst gesagte :-)