Wildunfall mit Reh

  • Hallo,


    mich hat es gestern Abend gegen 22:00 auf ner Kreisstraße erwischt. Bin zwar schon vorsichtig gefahren aber habe das Reh trotzdem noch mit ca 20 km/h erwischt.
    Polizei und Sixt hab ich informiert.
    Der Superb hat jetzt en Riss im rechten Scheinwerfer sonst ist alles in Ordnung.
    Hab über ADAC mit 850 € SB gebucht und die Leihwagenversicherung.


    Habt ihr Tipps was ich jetzt noch unbedingt beachten sollte?
    Habe Bilder gemacht vor und nach der Reinigung.


    Schönen Sonntag euch


    Bastl1987

  • Wieso eine Rechtsberatung? Die wäre nur sinnvoll, wenn er nur eine TK hat und den Schaden hierüber abwickeln lassen möchte. Da ich davon ausgehe, dass eine VK abgeschlossen ist, handelt es sich um einen ganz normalen Unfallschaden.Polizei informieren, Schadenanzeige ausfüllen und an Sixt (zB online über das Kundencenter), warten bis Sixt reguliert und die SB will, sodann Unterlagen an LeihwagenV senden (natürlich jetzt schon vorsorglich melden und eine Schadennummer besorgen).

  • Bastl1987:


    ich hoffe, du hast vor der reinigung eine entsprechende bescheinigung von der polizei (der jagdbehoerde eingeholt:


    "

    Zitat

    Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind.
    Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase; Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet.

    "
    quelle: adac


    Meldepflicht bei Wildunfällen


    Für Wildunfälle besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Wildhüter, Jagdaufseher oder Jagdpächter. Das kann beim Zuständigen, oder bei der Polizei erfolgen. Das Mitnehmen von totem Wild erfüllt den Tatbestand der Wilderei.
    Achtung: Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss der Jäger das verletzte Tier suchen und ihm den Gnadenschuss geben.

  • schauschun


    Ja hatte die Polizei vor Ort, der Polizist sagte zu mir nach Aufnahme der Daten das ich mir die Bestätigung im Laufe dieser Woche auf der Dienststelle abholen soll.


    Und er sagte das ich am morgen Fotos machen soll da man aufgrund der Dunkelheit bei den Fotos sowieso nicht wirklich was erkennen würde.


    Ganz nett fand ich von dem Mitarbeiter des Notrufs die Bemerkung das ich ja bestimmt schon die Weste anhabe da dies ja seit 01.07. Pflicht sei. :118:

  • Solange er eine VK besitzt, brauch er natürlich keine derartige Bescheinigung, da es hierbei völlig egal ist, mit wem oder was er zusammengestoßen ist. Sollte er den Schaden über die TK abwickeln wollen, was hier gar kein Sinn macht, benötigt er derartige Nachweise natürlich.


    Sollte sich der Mieter auf einen unvorhersehbares Ereignis berufen wollen, was aus meiner Sicht hier zumindest theoretisch möglich sein könnte, sollte er besagte Nachweise vorliegen haben und sich einen Anwalt zur Seite nehmen.


    PS: Mein Post bezieht sich nur auf die Beweisführung hinsichtlich eines Wildunfalles ( was regelmäßig schwierig sein kann, wenn das Tier seinen Verletzungen nicht erlegen ist bzw. nach dem Unfall nicht mehr aufzufinden ist). Die generelle Meldepflicht ist für den Versicherungsfall Grds.Nicht von Bedeutung.

  • Habe im Dezember 13 einen von mir nicht verursachten Schaden nachmelden wollen.


    Im Mai 14 bekam ich dann endlich Post, dass ich einen Schaden verursacht hätte.


    Insofern ist die Sache noch lange nicht durch.

  • So inzwischen sind 7 Monate vergangen und ich habe immer noch nix bekommen.


    Kann das auch Auswirkungen auf zukünftige Mieten haben? Denn im August ist der nächste Urlaub mit MW gebucht.



    lg Bastl

  • So lange Sixt sich nichtmal meldet, hat das normalerweise keinerlei Auswirkungen auf zukünftige Mieten.


    Erst wenn bspw. ein Anspruch geltend gemacht wird und man nicht bezahlt, dann kann man ggfs. gesperrt werden, so lange die Forderung offen ist.