Mietwagen mit hohen frei KM (Wochenendemiete)

  • Ihr beide habt sowas von überhaupt nicht auf die Frage geantwortet, die der TO gestellt hat. Stattdessen macht sich BlueH auch noch lustig. Also manchmal frage ich mich echt, für was sich hier mancher hält.


    kacheng: Das ist natürlich blöd gelaufen. Meiner Meinung nach kannst du die Differenz bei Enterprise verlangen. Erfahrungen damit hab ich allerdings nicht.

  • Für 'ne Erstmiete ist das ja echt super gelaufen! :whistling:


    Nächstes mal dann wieder ein "richtiger" Anbieter, gelle? :210:


    Da hatte ich auch sonst immer gemietet. Problem in diesem Fall war eben UNL und "garantiert" großes Auto.
    Raten gab es so nicht im Internet bei den "richtigen".


    Auf jeden Fall wieder was dazu gelernt. 8)
    Danke.

  • Ich würde jetzt bei Enterprise moeglichst viel Druck machen. Den gezahlten Preipaidpreis sollte es ja so oder so zurück geben. Zusätzlich wäre mein Ziel aber auch, mindest die Differenz zum Preis der Europcarmiete von Enterprise zu bekommen (eben weil du bei Enterprise Prepaid bezahlt hattest).

  • Howert: 100 % ACK
    kacheng: Normalerweise kommt bei prepaid ein Vertrag zustande der von Entersprise nicht erfüllt wurde. Wenn Dir aus der Nichterfüllung einen Schaden entsteht (Höhe Mietpreis bei Europcar minus Höhe Mietpreis bei Enterprise), so muss Enterprise diesen ersetzen. Allerdings nicht, wenn die Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht wurde. Vielleicht lässt sich Enterprise ganz ohne Aufhebens darauf ein; ich bezweifle allerdings, ob das ohne Anwahlt und ggf. auch ohne Klage gehen wird. Ach ja: Ist natürlich meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

  • Ihr beide habt sowas von überhaupt nicht auf die Frage geantwortet, die der TO gestellt hat. Stattdessen macht sich BlueH auch noch lustig. Also manchmal frage ich mich echt, für was sich hier mancher hält.


    *hust*


    kacheng: Das ist natürlich blöd gelaufen. Meiner Meinung nach kannst du die Differenz bei Enterprise verlangen. Erfahrungen damit hab ich allerdings nicht.


    Als Alternative also Rechtswissen nach Gefühl offenbaren, ja?

  • Mit Enterprise habe ich halt keine Erfahrung. Avis hat die Differenz zu Sixt aber bei nichterfüllung der Prepaidmiete gezahlt, einzig war dabei das Auto schlichtweg nicht vorhanden und ncht kaputt -> evntl. höhere Gewalt? Vllt. kann sich da ja jemand äußern der mehr Ahnung hat als ich, meine Aussage war lediglich meine Meinung


    Und ich danke ein Tipp ist immer noch besser als dumme Sprüche mit null Inhalt zu machen :) Aber leider wird das hier im Forum all zu häufig gemacht.

  • Howert:
    Zum Thema höhere Gewalt erlaube ich mir, mal auf diesen Eintrag zu verweisen:
    http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/hoehere-gewalt/


    Ein defektes Auto ist nach h.M. keine höhere Gewalt, höhere Gewalten sind z.B. Kriege, umwälzende Wärungsumstellungen,
    Zusammenbrüche von Wirtschaftsordnungen etc.
    Da wohl ein Vertrag eingegangen wurde, werden vorliegend die AGB von Enterprise zu beachten sein. Vielleicht macht sich ja jemand die Mühe zu prüfen, wie da die Ausschlüsse bzw. Regelungen bei nicht erfüllten PrePaid-Mieten aussehen.


    Ungeachtet dessen ist das natürlich eine schwache Vorstellung, Enterprise wird ja nicht nur ein Auto haben :huh:

  • Kurzes schauen bei Enterprise ergibt:
    Wir behalten uns das Recht vor, Buchungen jederzeit nach vorheriger Ankündigung aus wichtigem Grund zu stornieren, zum Beispiel in Fällen höherer Gewalt, soweit diese die Verfügbarkeit von Fahrzeugen beeinträchtigen; im Falle von schwerwiegenden Vertragsverstößen Ihrerseits, einschließlich der nicht erfolgten Zahlung noch ausstehender Beträge für gemietete Fahrzeuge, Belästigungen oder anderweitigem beleidigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Kunden von Enterprise, deren Tochtergesellschaften, Lizenznehmern oder Franchisenehmern, oder betrügerischem Verhalten Ihrerseits. Im Falle einer solchen Stornierung erstatten wir den vollen bei Buchung bezahlte Betrag. Quelle: Klick


    Die Frage ist nur, hier wird explizit höhere Gewalt als Beispiel angesprochen. Ist ein Unfall vergleichbar?

  • Oha, vielen Dank!
    Eine Mail ist auf jeden Fall schon mal raus.


    Unfall ist auszuschließen ;) Die Motorlampe hat rot geleuchtet und daraufhin konnten die das Auto natürlich nicht rausgeben.
    Hamburg war an diesem WE fast flächendeckend ausgebucht. Mit der angemeldeten (!) Auslandsfahrt nach Polen war es daher gar nicht so einfach, ein entsprechendes Auto parat zu haben



    Höhere Gewalt wäre dann wiefolgt zu definieren:
    http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/hoehere-gewalt/

  • Ein Defekt ist aber keine höhere Gewalt.
    Wenn das Flugzeug kaputt ist, muss die Airline trotzdem die Verspätungsentschädigung zahlen.


    Die konkrete Buchungssituation in Hamburg ist dabei irrelevant. Auch wenn der Enterprise Fuhrpark nur aus einem Auto besteht.... Deren Problem, nicht deins.

  • Die Frage ist ja auch nicht, ob ein Unfall oder Defekt höhere Gewalt darstellt, sondern ob ein Unfall/Defekt einen "wichtigen Grund" (angegeben als Beispiel bei Enterprise:höhere Gewalt) im Sinne der "AGB" von Enterprise ist.


    Leider mal wieder eine shwammige AGB- Phrase, die viel Raum zur auslegeung lässt. Ich an kachengs stelle würde Enterprise die Rechung erstmal schicken und schauenob sie die differenz erstatten.

  • Howert:

    Die Frage ist nur, hier wird explizit höhere Gewalt als Beispiel angesprochen. Ist ein Unfall vergleichbar?

    Nein.
    Aber wenn Enterprise - wie du ja dankenswerter Weise recherchiert hast - schon in Fällen von Stornierungen auf Grund höherer Gewalt den bei der Buchung bezahlten Preis erstattet (und in Fällen höherer Gewalt kann Enterprise ja nichts für das Storno, handelt da also relativ kulant), dannn ist eine solche Erstattung im vorliegenden Fall das mindeste und auch zu erwarten. Die AGB sagen dazu allerdings nichts weiter? Dann würde ja das Gesetz gelten, sprich es ist ein Vertrag zustande gekommen, den Enterprise nicht erfüllt hat. Enterprise schuldet also Schadenersatz wg. Pflichtverletzung. Wie weit sich dieser Schadenersatz erstreckt, müsste im Einzelnen geprüft werden.


    Hat kacheng: denn beim Mitbewerb mehr bezahlt? Sicher wird er auf Erstattung der Differenz zum Mitbewerb und sowieso auf Erstattung des vorausbezahlten Mietpreises bei Enterprise bestehen, wenn dieser nicht automatisch zurückgebucht wird.