Hallo liebe Mietwagen-Gemeinde,
ich habe eine Frage zu einer Hertz-Autovermietung, welche ich über eine Flugbuchung bei Ryanair mitgebucht habe.
Das Problem ist folgendes:
Ich selbst bin nicht im Besitz einer Kreditkarte und meine Freundin war es bei Buchungsabschluss ebenso nicht (mittlerweile ist sie es aber).
Wir haben deshalb über die Kreditkarte meines Vaters bezahlt.
In dem Moment der Buchung war uns aber nicht bewusst, dass die Kreditkarte, über die die Zahlung geschieht, im Normalfall auch vom Besitzer der Karte bei Abholung des Wagens hinterlegt werden muss.
Von "Normalfall" spreche ich, weil ich beim Durchlesen der Mietbedingungen nun auf folgenden Paragraphen gestoßen bin:
ZitatAlles anzeigenFür alle „Jetzt bezahlen“- Online Buchungen gilt, dass die Person, in deren Name das Fahrzeug gebucht wurde auch die Person ist, deren Kreditkarte verwendet wird.
Die Person, die im Voraus bezahlt, MUSS die Person sein, an die das Fahrzeug vermietet wird.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Ryanairkunden, die eine Ryanair- Rate gebucht haben (RYW oder RYAN)
Von jener Ausnahme wären wir aufgrund unserer "Paketbuchung" über Ryanair ja nun betroffen - doch gilt dies auch in Bezug darauf, dass man der Besitzer jener Kreditkarte sein muss, mit der die Zahlung unternommen wurde?
Die Mietbedingungen sagen dazu nur:
ZitatDie Person, die anmietet MUSS bei Abholung des Fahrzeuges die Kreditkarte vorlegen, mit der die vorausbezahlte Buchung getätigt wurde, dies geschieht zur Identifizierung und aus Sicherheitsgründen.
Die Vorlegung der Kreditkarte meines Vaters wäre kein Problem, die würde er uns mitgeben.
Meine Frage also:
Bekommen wir das Auto in unserem Ryanair-Ausnahmefall bei Hinterlegung der Kreditkarte meines Vaters, mit der die vorausbezahlte Buchung getätigt wurde, oder muss ich hier als Abholer auch wirklich der Besitzer der Karte sein?
Lg
Jan