Reifenschaden Sixt

  • Hallo zusammen,


    ich hatte Anfang Juni einen Reifenschaden hinten rechts. Der Unfall passierte bei Nacht auf der Autobahn auf gerader Strecke. Ich bin meines Wissens nirgendwo drüber gefahren. Der Wagen hatte ca. 3500 km runter.


    Heute bekam ich eine Rechnung über knapp 770€ 8| . Der Reifen wurde mir hierbei mit 475€ (Netto!!!) in Rechnung gestellt. Im Internet finde ich hingegen das Modell nicht teurer als 230€ (Brutto). Weiterhin ist in der Rechnung der Arbeitslohn (BMW) für den Reifenwechsel von 130€ (Netto) enthalten sowie der Nutzungsausfall von 80€, eine Auslagenpauschale und die Sachverständigenkosten.


    Jetzt zu meiner Frage: Was kann man hier machen? Alleine die Materialkosten scheinen mir komplett aus der Luft gegriffen zu sein. Weiterhin habe ich in einem anderen Thread gelesen, dass der Nutzungsausfall Problem des Vermieters ist. Wofür ich die Auslagenpauschale und Sachverständigenkosten bezahlen soll erschließt sich mir ebenfalls nicht, da ich zumindest letzteres nicht beauftragt habe.


    Wenn ich die Sache versuche objektiv zu betrachten, komme ich zu dem Entschluss, dass für den Reifenschaden wahrscheinlich beide Parteien nichts können. Ich hätte auch kein Problem damit, einen Anteil der Materialkosten, sowie des absurden Arbeitslohns zu bezahlen, allerdings scheinen mir die Preise und Posten auf der Rechnung wie ein schlechter Witz, zumal der Ablauf nach dem Reifenschaden alles andere als zufriedenstellend war (Ersatzfahrzeug bspw. entsprach nicht ansatzweise der angemieteten Klasse usw.).


    Danke im Voraus!

  • SV-Kosten bei einem Schaden unterhalb einer "Bagatellgrenze" (iirc 700 Euro) stehen der Schadenminderungspflicht entgegen, vllt waere hier ein Ansatzpunkt.


    Den Reifenpreis finde ich auch exorbitant, aber Originalpreise sind nunmal exorbitant - und es war sicher kein 116i? :)

  • NorthLight: wenn der Gesamtschaden einschließlich Gutachten 770 € beträgt, wäre dieses sicher nicht angemessen gewesen, man zieht die Grenze so bei 750 €, wobei es nicht auf den einzelnen € ankommt. Allerdings komme ich schon mit Addition des Reifens und der Werkstattkosten und des Nutzungsausfalls und der Auslagenpaudchale auf über 800 €, sodass mir schleierhaft ist, wie - inkl. Gutachten! - es nur 770 € brutto sein sollten. Da tatsächlich repariert wurde, ist auch der Brutto-Schaden geschuldet, die Bagatellgrenze nach meiner Rechnung überschritten oder wenigstens erreicht. Daher sehe ich in dieser Hinsicht keine Möglichkeit einer Reduzierung i. S. d. TE.

  • Also es war kein 116i sondern ein 430d. Die Rechnung setzt sich aus 486 Euro Materialkosten und dem Arbeitslohn von 129,40 Euro => 616,16 zusammen. Darauf kommen noch 79 Nutzungsausfall, 50 Auslagenpauschale ? und 20 Sachverständigenkosten drauf. Bei Brutto und Netto habe ich mich vertan, denn wenn man alles zusammenzählt kommt man auf die 765 Euro.
    Das Reifenmodell ist ein Bridgestone Potenza RE 050 in der Dimension 255/35 R19 92Y.
    Die Nebenkosten wie Nutzungsausfall, Auslagenpauschale und Sachverständigenkosten kann ich auch nicht anfechten? Kann ich dann nur noch auf Kulanz bauen, da ich relativ viel und vor allem die hohen Klassen bei Sixt miete?

  • Zu deinem Preisempfinden: 486€ Materialkosten ist für den Reifen leider absolut realistisch für eine "Versicherungsschaden Abrechnung", auch wenn er im freien Handel deutlich günstiger verkauft wird. Laut Bridgestone Preisliste hat der Reifen einen Listenpreis von 475€ der Rest geht für Ventil und Klebegewichte drauf. Eventuell lohnt aber dennoch eine freundliche Mail mit dem Hinweis das der Reifen im Internet für rund 200€ gehandelt wird und du dir die hohen Materialkosten nicht erklären kannst. Quasi auf der Kulanzschiene.


    Was ich mir deinen Informationen nach nicht erklären kann sind die hohen Arbeitskosten.
    Dennoch will ich mal eine Arklärung anbieten. Das Gutachten, sowie Materialaufwand und Arbeitskosten sprechen dafür das durch den defekten Reifen noch weitere Dinge in Mitleidenschaft gezogen wurden. Gängig ist hier der Innenkotflügel auch Radhausschale genannt. Meinem Erfahrungswert nach kommt dann sowohl Arbeitszeit als auch Materialwert zusätzlich zum Internetpreis für den Reifen in etwa hin.


    MfG Jan

  • Die Nebenkosten wie Nutzungsausfall, Auslagenpauschale und Sachverständigenkosten kann ich auch nicht anfechten?

    Eher nicht. Nutzungsausfall ist geschuldet, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Das war wohl der Fall. Eine Auslagenpauschale ist ebenfalls üblich und hält einer gerichtlichen Überprüfung stand, allerdings werden hier regelmäßig maximal 25 EUR bejaht. Darauf könntest du verweisen. Sachverständigenkosten sollten durch den Geschädigten vermieden werden, wenn die Bagatellgrenze unterschritten wird. Da die Sachverständigenkosten sich aber nur auf 20 EUR belaufen (vermutlich Control€xpert oder so?) und der Gesamtschaden sich auch ohne diese 20 EUR rund um die Bagatellgrenze bewegt, sehe ich da keinen Spielraum.


    Die Kulanzschiene ist natürlich immer eine Variante, Jan S.: hat da ja bereits eine Richtung vorgegeben.


    Das mit den Reifen sehe ich im Übrigen ähnlich. Wozu sollte Sixt sich die Mühe lassen und von einer kleinen Schrauber-Bude im Internet Reifen bestellen lassen. Es geht schneller, wenn sie das Auto einfach zu BMW stellen, auch macht sich das später in der Historie besser, solche Schäden werden ja zumindest intern geführt und mancher Gebrauchtwagenkäufer bekommt sie zu sehen. Im schlimmsten Fall wäre der Nutzungsausfall höher geworden, weil der Internet-Reifen z.B. nicht schnell genug geliefert worden wäre oder so.

  • Meines wissens werden Reifenschäden nie beim Hersteller selbst in Auftrag gegeben. Anweisung bei Sixt intern ist immer zum Reifenhändler zu gehen, mit dem ein Abkommen bezügl. Preis und Montage besteht. Daher kann ich mir auch die Gutachterkosten erklären. Dieser setzt natürlich die hohen Preise der Vertragswerkstätten an und diese werden dem Kunden berechnet. Die Spanne dazwischen ist reiner Gewinn für Sixt.


    Kann man als Kunde die Originalrechnung verlangen?? Oder hat Sixt das Recht "nach Gutachten" abzurechnen??