Hallo zusammen,
es wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. Die Sitution ist wie folgt:
Ich habe mit einem gemieteten 7,5t-Lkw einen Unfall verursacht. Es wurde niemand verletzt, aber der Schaden am Mietfahrzeug beträgt ca. 15.000 EUR. Bei der Anmietung hatte ich gegen Aufpreis eine Selbstbeteiligung in Höhe von 350 EUR vereinbart. Nun hat mich der zuständige Mitarbeiter der AV angemailt, dass er mit mir darüber sprechen möchte, "wie wir mit den Randkosten wie Gutachterhonorar, Mietausfall umgehen, welche in den AGB als Grundlage zwischen den Vertragsparteien festgeschrieben sind". Ich muss dazu sagen, dass ich bei der Autovermietung Stammkunde bin, was der Grund für diese eher formlose Mitteilung ist. Die Rechnung des Gutachters über 650 EUR hat er im Anhang mitgeschickt. Die Höhe der Mietausfälle hat er nicht beziffert, vermutlich auch, weil diese noch nicht endgültig bekannt ist. Ich gehe davon aus, dass inkl. Mietausfall eine mögliche Gesamtsumme von 2.000 - 3.000 EUR im Raum steht.
Mir stellt sich nun die folgende Frage: Ist es rechtlich in Ordnung, wenn mir die AV diese Kosten zusätzlich zur SB in Rechnung stellt?
Mir geht es dabei nicht darum, ob diese Kosten als Teil des entstandenen Schadens zu werten sind (was sie sind), sondern darum, ob diese von der Haftungsreduzierung auf 350 EUR mit erfasst werden oder nicht.
Auch wenn noch keine offizielle Rechnung und Forderung vorliegen, wäre es mir natürlich lieb, dies vor dem Gespräch mit der AV einschätzen zu können. Nachfolgend der Link zu den AGB der AV. Die Punkte 15 und 16 sind m.E. die entscheidenden.
http://autovermietung-arndt.de/agb/
Falls hierzu jemand etwas sagen kann, wäre das toll
Vielen Dank schon mal!