Mietwagen Zulassung

  • Hallo, ich hole morgen einen Langzeitmietwagen von einer Laufzeit von 4 Jahren ab und frage mich ob dieser nun auch auf mein Landkreis zugelassen werden kann? Muss der Vermieter hierfür extra ein Unternehmen beauftragen oder kann er dies auch über den Postweg klären? Ist es überhaupt möglich das Fahrzeug auf einen anderen Landkreis als den des Geschäftssitz zuzulassen?

  • Hallo DwieDior,



    also wenn du von Leasing sprichst, wirst du in keinem Fall die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) von deinem Händler/Vermieter ausgehändigt bekommen. Dieser wird von ihm oder der Bank im Regelfall direkt an die Zulassungsbehörde, also deinen Landkreis, übersandt. Im Begleitschreiben steht dann drin, was die machen dürfen, also ob du das Fahrzeug bspw. auf deinen Namen zulassen kannst. Die Zulassungsbehörde stellt dir dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein) aus, die ZB II wird von der Behörde wieder an den Vermieter/die Bank geschickt. Kostet natürlich alles extra, um die 16,00 Euro.


    Die ZB II bekommst du nur mit, wenn du bei deinem Vermieter/deiner Bank einen guten persönlichen Kontakt hast. Das Fahrzeug wird dann im Übrigen nicht als Selbstfahrer zugelassen, sondern normal. Sonst müsstest du jedes Jahr eine Hauptuntersuchung machen lassen.


    Aber ob du wirklich eine Laaaaangzeitmiete oder Leasing oder einen Finanzkauf getätigt hast, müsstest du wissen und kannst du uns ja vielleicht noch erläutern ;) .

  • Nur um eine kleine Bemerkung zu machen: Eine Bank wird bei einem privatem Kunden nur im Ausnahmefall die ZB II versenden, da diese die Sicherrungsübereignung darstellt und damit die einzig wahre werthaltige Sicherheit, die es gibt. Bei Unternehmen ist das mitunter was anderes. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um Leasing handeln wird. Da meldet man das Fahrzeug auf sich an.

  • Nur um eine kleine Bemerkung zu machen: Eine Bank wird bei einem privatem Kunden nur im Ausnahmefall die ZB II versenden, da diese die Sicherrungsübereignung darstellt und damit die einzig wahre werthaltige Sicherheit, die es gibt. Bei Unternehmen ist das mitunter was anderes. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um Leasing handeln wird. Da meldet man das Fahrzeug auf sich an.


    Nichts anderes habe ich oben geschrieben ;)



    "wirst du in keinem Fall die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) von deinem Händler/Vermieter ausgehändigt bekommen. Dieser wird von ihm oder der Bank im Regelfall direkt an die Zulassungsbehörde, also deinen Landkreis, übersandt. Im Begleitschreiben steht dann drin, was die machen dürfen, also ob du das Fahrzeug bspw. auf deinen Namen zulassen kannst"

  • Aber ob du wirklich eine Laaaaangzeitmiete oder Leasing oder einen Finanzkauf getätigt hast, müsstest du wissen und kannst du uns ja vielleicht noch erläutern ;) .

    Es handelt sich hier um eine Langzeitmiete mit der Möglichkeit das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu übernehmen, die Monatsmieten werden also bei Kauf des Fahrzeugs in den Kaufpreis einberechnet.

  • Es handelt sich hier um eine Langzeitmiete mit der Möglichkeit das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu übernehmen, die Monatsmieten werden also bei Kauf des Fahrzeugs in den Kaufpreis einberechnet.

    Dann wird im Regelfall keine Zulassung auf deinen Namen erfolgen, sondern das Fahrzeug bleibt auf deinen Langzeitvermieter zugelassen. :)

  • Hat das Autohaus dir denn irgendwie vermittelt, dass das Fahrzeug von dir zugelassen werden muss?

    Nein, ich muss es nicht selbst zulassen, das macht das Autohaus, ich möchte nur das Kennzeichen meines Landkreises an dem Wagen und nicht vom Landkreis des Autohauses.

  • Das wird wohl nichts, so wie du das beschreibst

    So nochmal, ich Miete ein Fahrzeug (Mietwagen) über ein Autohaus (Vermieter) an, dieses lässt das Fahrzeug (Mietwagen) zu und versichert es auch, ich muss nichts weiteres tun als dieses Fahrzeug (Mietwagen) zu fahren und zu betanken. Meine Frage ist einfach die; ist es möglich das der VERMIETER (das Autohaus) das Fahrzeug auf ihr Unternehmen (das sich in einem anderen Zulassungsbezirk befindet) in meinem Zulassungsbezirk zuzulassen? Nicht ich selber will das Fahrzeug zulassen ich möchte einfach nur das Kennzeichen meines Zulassungsbezirks an dem Mietwagen!

  • Eine 4-Jahres-Miete über ein Autohaus? Das muss ja monatlich spottbillig sein, dass sich das gegenüber dem Leasing für dich lohnt. Da frage ich mich, wie das Autohaus daran noch verdienen soll, wenn es ja scheinbar dann auch die Kosten der Versicherung, Steuer etc. trägt....