Hallo,
von der Sache her werde ich hier im Forum mit dem vorliegenden Sachverhalt und meinen Fragen wohl richtig sein:
Vor Kurzem habe ich an einem Mietfahrzeug, einem Kleintransporter, zwei Beschädigungen verursacht.
Laut Mietvertrag beträgt die Selbstbeteiligung des Fahrzeugmieters 1.000 Euro.
Nachfolgend dem Schadensereignis meldete ich diese meiner Privathaftpflichtversicherung, von der ich dann
erfuhr, dass entsprechend der „Benzinklausel“ in den Versicherungsbedingungen der verursachte Schaden nicht versichert ist.
Die Fahrzeugvermietung reichte mir bislang Schadensersatzforderungen ein, welche auf einen Kostenvoranschlag/kein Gutachten
(System DAT / Silver DAT II) basieren.
Es ist mir bekannt, dass bei -privaten- Fahrzeugschäden der Fahrzeugversicherer den entstandenen Schaden
anhand von Fahrzeuggutachten/Kostenvoranschlägen abrechnet. Gilt dies auch in vorgenannten Fall, in der Beziehung
Privatmann<->gewerblicher Fahrzeugvermieter?
Welche einschlägigen rechtlichen und gesetzlichen Regelungen sind hier verbindlich maßgebend? Gibt es Urteile,
einschläigige Rechtssprechung? Welche Erfahrungswerte aus der Praxis könnt ihr mit anführen?
Gewiss, so viele Fragen, aber ich hoffe, dass wir diese hier geklärt bekommen. Von hier aus danke ich bereits im Voraus vielmals für eure Mithilfe!
Gruß