Forderung Schadenersatz und Abrechnung Schaden am Mietfahrzeug

  • @Curl: Es handelt sich um keine der bekannten
    Fahrzeugvermietungen, wie Sixt, Hertz, Avis, Europcar usw.


    @MaddyBS1988: Der Mietvertrag war auf meinen Namen
    ausgestellt, ich bin alleinig mit dem gemieteten Fahrzeug gefahren.

    Man sehe mir bitte die Unkenntnis nach, dass in dem
    vorliegenden Sachverhalt die Privathaftpflicht nicht einspringt. Mit dieser
    Unkenntnis bin ich nicht alleine, habe mich mal in meinem persönlichen Umfeld umgehört.


    @LZM: Deine Ausführungen sind schlüssig und nachvollziehbar.
    Meine Intention, eine Rechnung vorgelegt zu bekommen, beruht
    auch auf den bisherigen Verlauf der Sache mit der Fahrzeugvermietung. Es wurde
    mir ein Lackschaden zur Last gelegt, welchen ich nicht verursacht habe. Dies
    konnte anhand des Übernahme- Übergabeprotokolls nachgewiesen werden. Zudem das
    Fahrzeug einige Lackschäden und Beulen aufweist, welche wohl auch nicht mehr
    repariert werden. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass gemäß
    irgendwelcher gesetzlicher Regelungen der Vermieter solche Schäden spätestens
    nach drei Jahren reparieren lassen muss, es besteht keine Verpflichtung dies
    gleich ausführen zu lassen. Auf mehrere Nachfragen meinerseits konnte bislang
    keine Rechtsquelle benannt werden.

    Auf meinen Widerspruch wird nun der Forderung Lackschaden
    abgesehen. Im Verlauf der Schadensregulierung in der Sache mehren sich Zweifel
    dessen Richtigkeit.

    Nach meinem Sachverstand ist es im Interesse einer
    transparenten Schadensregulierung kein Problem, die tatsächlich entstandenen
    Kosten mit einer Rechnung darzulegen. Ich vermute eine Mauschelei…

    Immerhin scheinen die genannten Teilepreise zu stimmen.
    Aber es wird mir letztendlich nichts anderes übrig bleiben,
    als den Schaden ohne letztendliche Nachvollziehbarkeit zu zahlen.

  • Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass gemäß irgendwelcher gesetzlicher Regelungen der Vermieter solche Schäden spätestens nach drei Jahren reparieren lassen muss, es besteht keine Verpflichtung dies gleich ausführen zu lassen. Auf mehrere Nachfragen meinerseits konnte bislang keine Rechtsquelle benannt werden.

    Wenn die Fahrzeuge im Eigentum der Vermietung stehen (oder ihr die Schadenberechnung bei Rückgabe von finanzierten Fahrzeugen egal ist) und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, sind die Vermieter zu gar keiner Reparatur verpflichtet. Gerade Schäden, welche sich nicht auf die Vermietbarkeit auswirken werden daher i. d. R. gar nicht repariert. Wie die Bilder andeuten, kann man das Auto aber ohne eine Reparatur nicht auf die Straße bringen. Dies führt auch dazu, dass die Autovermietung u.U. Schadenersatz für den Mietausfall verlangen könnte, der bei dem vorliegenden Kostenvoranschlag wohl noch keine Berücksichtigung findet.


    Selbstverständlich kann man darauf bestehen, den Schaden erst nach Vorliegen einer Reparaturkostenrechnung bzw. erfolgter Reparatur zu bezahlen. Ob man dadurch aber günstiger wegkommt, darf wohl bezweifelt werden.

  • Also ich habe da so meine Zweifel, dass der Fahrzeugvermieter aus lauter Großherzigkeit und Güte mir eine geringere Summe in Rechnung stellt, als tatsächlich entstanden ist.


    Ein Mietwagenausfall liegt m.E. nicht vor, nachdem ich den Wagen abgegeben hatte und die Formalitäten der Schadensprotokollierung abgeschlossen waren, wurde das Fahrzeug vom nächsten Nutzer übernommen.
    Ob ein Nutzungsausfall wegen Schadensreparatur vorliegt, kann ich von hier aus nicht sagen, müsste aber m.E. dann von Seiten des Vermieters nachgewiesen werden.


    Nach wie vor bin ich mit der Intransparenz der Schadensregulierung unzufrieden, der Vermieter ignoriert meine dahingehenden Anfragen.

  • Ein Mietwagenausfall liegt m.E. nicht vor, nachdem ich den Wagen abgegeben hatte und die Formalitäten der Schadensprotokollierung abgeschlossen waren, wurde das Fahrzeug vom nächsten Nutzer übernommen.


    Was, der Transporter wurde in diesem (nicht verkehrstauglichen) Zustand direkt an den nächsten Mieter rausgegeben? 8|


    Sowohl das "offene" Rücklicht, als auch der fehlende Seitenspeigel lassen eine Nutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu.

  • Nach wie vor bin ich mit der Intransparenz der Schadensregulierung unzufrieden, der Vermieter ignoriert meine dahingehenden Anfragen.

    Hier haben Dir jetzt mehrere Forenmitglieder dargelegt, daß die von Dir zitierte Kalkulation durchaus üblich für solche Reparaturen ist. Wenn Du diesen Mitgliedern nicht glauben willst, musst Du selbst über einen Händler oder Gutachter eigene Preise in Erfahrung bringen. Du hast selbst geschrieben, daß Du diese Schäden verursacht hast. Damit bist also zum Schadensersatz verpflichtet. Was erhoffst Du Dir von Deinen Bemühungen? Daß Du nichts oder viel weniger zahlen mußt? Dabei kann Dir dann letztendlich nur ein Anwalt weiterhelfen. Der Vermieter wird kaum aufgeben, weil Du mit Argumenten aus einem Forum ankommst.

  • Damit das hier ein Ende nimmt und endlich einer sagt, was der TO hören will:


    Alles Kapitalisten, totale Abzocker, haben sie den nächsten Mietern auch noch doppelt berechnet, blablabla.
    ANWAAAAAALT!!!

  • Damit das hier ein Ende nimmt und endlich einer sagt, was der TO hören will:
    . . .

    Mit Deinem ironischen Kommentar, was vermeintlich gehört werden sollte, fährst Du voll neben der Spur.
    Dass sich eine entsprechende Anzahl an Forumsmitgliedern dafür auch noch 'bedanken' ist umso bezeichnender. :huh:


    Dennoch :60: für die hilfreichen Antworten. Ohne die eine oder andere Information, welche hier aus diesem Thread gewonnen werden konnten, wäre die Schadensregulierung für mich noch intransparenter gewesen.