Urteil: Mietwagen mit Sommerreifen - Keine Selbstbeteiligung bei einem Winterunfall

  • Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat jetzt entschieden, dass wer im Winter bei einer Autovermietung einen Wagen bekommt, unter Umständen nach einem Unfall keine Selbstbeteiligung bezahlen muss (AZ: 14 U 34/07). Im vorliegenden Fall war der Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen in einem Mietwagen mit Sommerreifen unterwegs und verursachte dabei einen Unfall. Die Autovermietung forderte die vereinbarte Selbstbeteiligung, so sieht es das Gericht, zu Unrecht beim Mieter ein. Das Unternehmen hätte einen Wagen mit Winterreifen vermieten müssen. Da ein Gutachter feststellte, dass die Sommerreifen nicht die Ursache des Unfalls waren, bekam der Mieter allerdings eine Mitschuld zugesprochen.

    Weiss jemand mehr zu diesem Urteil? Wie ist es, wenn die Autovermietung sich schriftlich bestätigen lässt, dass der Kunde auf Winterreifen verzichtet?

    Regards, RosaParks

  • Auf der Webseite von Sixt wurde bei meinen letzten Preisrecherchen automatisch eine Popup-Abfrage geöffnet, ob man sicher sei keine Winterreifen buchen zu wollen. Dies muß man wegklicken um im Buchungsvorgang weiter zu kommen. Ob damit die Sache "rechtlich" schon erledigt ist?GrußSabsi

  • Auf der Webseite von Sixt wurde bei meinen letzten Preisrecherchen automatisch eine Popup-Abfrage geöffnet, ob man sicher sei keine Winterreifen buchen zu wollen. Dies muß man wegklicken um im Buchungsvorgang weiter zu kommen. Ob damit die Sache "rechtlich" schon erledigt ist?GrußSabsi


    Hallo,




    was aber, wenn die Buchung telefonisch erfolgt ist und man nicht darauf hingewiesen wurde?


    Wir leben in den USA, haben hier vor Ort bei Hertz angerufen um uns einen Mietwagen fuer eine Woche Oberbayern im Dezember zu bestellen. In Muenchen haben wir ihn abgeholt und hatten drei Tage spaeter den Unfall. Bei Schneematsch sind wir auf die Gegenfahrseite geschlittert und sind einem uns entgegenkommenden BMW voll rein. Und das mit Sommerreifen.


    Wir wurden bei dem Telefonat nicht nach Winterreifen gefragt und auch nicht bei der Abholung in Muenchen, und waren uns nicht bewusst mit Sommerreifen unterwegs zu sein.


    Wie sieht der Fall nun aus?




    Evangelina

  • Wie sieht der Fall nun aus?


    Evangelina

    Am Ende zählt leider nur das was im Vertrag steht. Kenne mich bei Hertz nicht aus, aber bei Sixt steht bei Verzicht auf Winterreifen jedesmal im MV drin:


    "Der vorliegende Vertrag ist für ein Fahrzeug mit Sommerreifen"


    Und so muss er dann auch vom vom Mieter akzeptiert werden. Der Rest ist up to you, wie es so schön heißt. Sixt ist aber aus der Sache raus.

  • Weiß jemand, wie es bei der LH-Karte aussieht mit dem Versicherungsschutz, wenn man ohne Winterreifen unterwegs ist?
    Beispiel: Ich miete am WE einen Wagen und fahre damit nach Dresden und Nürnberg. Laut Wetterbericht soll es 5 Grad warm sein und nicht schneien. Ich miete ohne Winterreifen und schlittere aus welchem Grund auch immer, bei jemandem rein.
    Kostet mich das dann 230€ SB oder gar mehr, weil es grob fahrlässig war?

  • Im schlimmsten Falle wird der Richter entscheiden müssen , wenn sich die Versicherung quer stellt, ob du grob fahrlässig gehandelt hast oder nicht.


    Aber im Winter Richtung Nürnberg ohne Winterreifen unterwegs, ist definitiv fahrlässig. Ob grob, naja, 50/50 würde ich sagen. Immerhin hast du dir den Wetterbericht angeschaut, andererseits liegt es schon ziemlich nah am Weisswurstäquator, Schnee und Glatteis ist dort nichts seltenes.