Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat jetzt entschieden, dass wer im Winter bei einer Autovermietung einen Wagen bekommt, unter Umständen nach einem Unfall keine Selbstbeteiligung bezahlen muss (AZ: 14 U 34/07). Im vorliegenden Fall war der Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen in einem Mietwagen mit Sommerreifen unterwegs und verursachte dabei einen Unfall. Die Autovermietung forderte die vereinbarte Selbstbeteiligung, so sieht es das Gericht, zu Unrecht beim Mieter ein. Das Unternehmen hätte einen Wagen mit Winterreifen vermieten müssen. Da ein Gutachter feststellte, dass die Sommerreifen nicht die Ursache des Unfalls waren, bekam der Mieter allerdings eine Mitschuld zugesprochen.
Weiss jemand mehr zu diesem Urteil? Wie ist es, wenn die Autovermietung sich schriftlich bestätigen lässt, dass der Kunde auf Winterreifen verzichtet?
Regards, RosaParks