Nachtrag zum Mietvertrag nach Leistungserbringung

  • Servus,


    ich habe mich jetzt einige Zeit mit dem Thema beschäftigt aber immernoch keine Antwort gefunden mit der ich den Vermieter kaltstellen kann.


    Hier der Fall:
    Zwecks Umzug haben wir uns ein Transit bei einer kleinen Autovermietung geliehen. Leider hatten wir, in diesem Fall der eingetragene Mieter, einen kleineren Unfall. Am eigenen gemieteten PKW ist kein Schaden entstanden, das gegnerische Unfallfahrzeug hatte eine leichte Beule in der Tür.


    Nun ist es ja so, dass die Selbstbetiligung nur Schäden am eigenen PKW abwickelt, Schäden an fremden Autos über die Haftplichtversicherung des Vermieters. Der Vermieter, ein etwas halbseidener Typ, hat dem Unfallverursacher dann einen Nachtrag unter den eigentlichen Mietvertrag gesetzt der im Wortlaut wie folgt lautet:


    "Der Mieter verpflichtet sich bis zum 20.04.2015 aufgrund des Verkehrsunfalls 850 € zu bezahlen den er laut Polizeibericht selbst verschuldet hat."


    Der Mieter hat dieses unterzeichnet, allerdings glaube ich nicht daran dass dies rechtens ist. Kennt jemand die genauen Formvorschriften für Ergänzungen zum Mietvertrag nach Leistungserbringung? oder ist dies ohnehin unzulässig? Ich werde mich diesbezüglich auch mit dem Verbraucherschutz auseinandersetzen.


    Als weitere Notiz:
    Der Mietvertrag wurde dem Mieter am 08.05.2015 als Kopie ausgehändigt. Dabei fehlen die AGB und es kommt mir auch nicht rechtens vor den Vertrag sechs Wochen nach dem Mietverhältnis auf Anfrage zu erhalten.


    Habt ihr Tipps?

  • Der Vermieter und der Mieter können sich grundsätzlich jederzeit über alles einigen. Die können auch 10 Jahre nach dem Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter dem Vermieter ein neues Auto beschaffen muss.


    Wenn der Mieter das mitmacht … selber schuld.

  • Letztendlich wie so häufig, bei Streitfragen die Experten für Streitfragen fragen - Sprich, ab zum Rechtsanwalt, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist.

  • In solchen Angelegenheiten würde ich auch dringend zu qualifiziertem Rechtsbeistand raten. Man muss sich derartige Sachverhalte wesentlich genauer anschauen, als dies in einem öffentlichen Forum möglich wäre (mindestens Verträge und AGBen). Eine Erstberatung beim Anwalt kostet nicht die Welt und sollte helfen, die Sache einschätzen zu können.


    Fallbezogenen seriösen Rechtsrat wird jemand, der vom Fach ist, in einem solchen Forum schon aus Haftungs- und berufsrechtlichen Gründen regelmäßig nicht erteilen.


    Solltest Du ADAC-Mitglied sein, bestünde evtl. die Möglichkeit dort eine erste fachlich fundierte Auskunft einzuholen. Der ADAC hat eine mE sehr gute und spezialisierte Rechtsabteilung rund ums Verkehrs- und Reiserecht. Ggf. besteht auch eine Rechtschutzversicherung, die in Anspruch genommen werden kann?

  • Der Vermieter und der Mieter können sich grundsätzlich jederzeit über alles einigen. Die können auch 10 Jahre nach dem Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter dem Vermieter ein neues Auto beschaffen muss.


    Wenn der Mieter das mitmacht … selber schuld.


    Und genau deshalb gibt es eine sehr ausdifferenzierte BGH-Rechtsprechung zu Schuldanerkenntnissen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.