"Unfallersatzmietwagen"

  • Wer hatte schon Erfahrungen bzw. Probleme mit einen Ersatzwagen nach einen unverschuldeten Unfall ???

  • In der Regel kannst du dir deinen Ersatzwagen, der der Klasse deines Autos entspricht, mieten wo du willst. Ich würde aber immer mit der gegnerischen Versicherung Rücksprache halten.

  • Jop, denn du hast eine so genannte Schadenminderungspflicht, das heißt du darfst für die Versicherung den Schaden nicht größer machen als nötig.
    Das betrifft auch die Unfallersatzmietwagen. Wenn du deiner Werkstatt oder wem auch immer sagst, dass die Versicherung den Mietwagen zahlt, dann berechnen diese einen überhöhten Tarif.
    Diesbezügliche Scherereien kann man sich ersparen, wenn man vor Anmietung mit der Versicherung Kontakt aufnimmt und abklärt, ob man bei der Werkstatt ein Unfallersatzfahrzeug anmieten darf. Häufig gibt es nämlich preisliche Grenzen. Wenn deine Werkstatt mehr als diesen Preis / Tag verlangt solltest du lieber mit der Versicherung zusammenarbeiten und einen Wagen einer Autovermietung nehmen, mit der die Versicherung zusammenarbeitet.


    Das erspart eine Menge Ärger.
    Wir hatten selbst schon genau aus diesem Grund eine Gerichtsverhandlung gegen die DEVK, die letztendlich mit einem Vergleich geendet ist.
    Ohne Rechtsschutzversicherung hätten wir ganz schön alt ausgesehen wegen den Anwaltskosten und das nur weil man statt ner Autovermietung des Versicherers die der Werkstatt in Anspruch genommen hat.

  • Vor einigen Jahren gab es mal einen Beitrag in einer entsprechenden Sendung bei einem Privatsender. Dort wurde als "Skandal" aufgedeckt, daß die Walk-In-Preise oder die Online-Preise z.T. deutlich unter den Preisen liegen, die die großen Vermieter für Unfallersatzmieten berechnen. Es ist soweit zunächst verständlich, daß man sich darüber aufregt.


    Bei meinen damaligen Kollegen einer großen Autovermietung gab es am Folgetag auch Diskussionen über den Beitrag. Was dort nämlich nicht erwähnt wurde:
    Die Preise für Unfallersatzmieten haben die Versicherungen mit den Autovermietungen separat ausgehandelt (ähnlich wie Firmenkonditionen). Wenn ein Mieter nicht den Unfallersatztarif genommen hatte, gab es Ärger bei der Bezahlung durch die Versicherung. Daher sollte man auf jeden Fall zuerst Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen und sich zusichern lassen, daß sie tatsächlich auch einen günstigeren Tarif bezahlt, der dann kein Unfallersatztarif ist (am besten schriftlich).

  • Ich hatte mal nen Opel Astra G, den eine Freundin von mir totalschaden gefahren hatte.


    Hab ihn In eine Werkstatt meiner Wahl schleppen lassen (ADAC) dort wurde er trotz Totalschaden repariert. (Vollkasko, hab halt ne gebrauchte Frontschürze anbauen lassen usw.) Als Erstzwagen nen Meriva bekommen... Direkt von der Werkstatt.


    Ein Jahr später war das Auto leider wieder totalschaden. Diesmal war ich gefahren, und musste auf einer Kuppe Auswecihen und kam von der Fahrbahn ab, bis nach leichter Tänzelei schnauze und seitenfenster (fahrerseite) den Boden berührten....


    Wieder Totalschaden. Versicherung untersagte reparatur, auto musste verkauft werden. Ich bekam aber wie immer nen unfallersatzwagen (irgend nen komischen Renault). Dummerweise hab ich auf drängen der (Gothaer *würg*) den Wagen in eine Vetragswerkstatt bringen lassen. Abholung, Leihwagen, alles von der Werkstatt. Nun wars ganz toll. Ich hatte das Fahrzeug auf meine Mutter zugelassen. Ich war aber der Nutzer. Das war denenen aber relativ egal. Der Leihwagen durfte nur von meiner Mutter bewegt werden. Schön. Und das Auto das meiner Mutter gehört (Auch Astra, aber H, inzwischen BMW E91) ist nicht auf Fahrer unter 23 zugelassen. Also hatte meine Mutter 2 Autos und ich keines. Wie stumpf ist das denn bitte? Ich kann doch keinen Unfallersatzwagen bekommen, den der Nutzer nicht verwenden kann???!? Kann mich nicht erinnern wann meine Mutti zuletzt mein Auto gefahren wäre...


    Fazit: Ich steh nicht auf Vertragswerkstätten sondern bevorzuge die die ich kenne. Selbiges gilt für Ersatzfahrzeuge. Man Sollte seine Möglichkeiten überprüfen bevor man Handelt. Wäre ich in meiner Stammwerkstatt gewesen hätte ich sicher andere Möglichkeiten gehabt...

  • Ich würde mal sagen: selbst ausgetrickst.


    Da der Wagen auf deine Mutter zugelassen war, "gehörte" ihr der Wagen bzw. sie war die offizielle Halterin des Fahrzeuges. Dass du der tatsächliche Nutzer des PKW warst, ist für deine Bewertung der Angelegenheit sicherlich von großer Bedeutung, die Versicherung hat mir dir aber keinen Vertrag weil du nicht Halter des Wagens bist. Ergo: Die Versicherung hat alles richtig gemacht... "stumpf" ist hier wohl eher was anderes...

  • Mitlerweile würde ich mir den Nutzungsausfall durch die Versicherung bezahlen lassen und mir selbst auf eigene Kosten einen Mietwagen bei der AV meines Vertrauens holen. Da ist durch ordentliche Rabattierung / Upgrades nach Absprache z.T. noch was gutzumachen.. Lediglich bei Schutzbriefmieten muss ich mich auf Vorgaben der Versicherer einlassen. (Aber auch dass kann man umgehen, indem man einfach sagt, man steht bei Europcar, Sixt, Hertz, Avis direkt vor der Tür)


    Da hatte ich bis jetzt: A3 Sportback, VW Jetta und nen 3er BMW. (Dafür, dass von der Versicherungsgesellschaft nur der Mindestpreis (ECMR) bei Schutzbriefmieten freigegeben wird waren dass selbst bei mir fremden AVs gute Upgrades)


    Zum UE: Unbedingt auf Kostenübernahme der Versicherer warten. Nur so kann man fast 100%ig davon ausgehen, am Ende ohne Zusatzkosten zu bleiben. Die Vermieter sichern sich durch Unterschriften des Mieters, in denen er erklärt, durch die Versicherung nicht bezahlte Beträge selbst auzugleichen, ab. Und einen U(nfall)E(rsatz)-Tarif über die typischen 7Tage möchte ich nicht selbst bezahlen müssen!!

  • Ich würde mal sagen: selbst ausgetrickst.


    Da der Wagen auf deine Mutter zugelassen war, "gehörte" ihr der Wagen bzw. sie war die offizielle Halterin des Fahrzeuges. Dass du der tatsächliche Nutzer des PKW warst, ist für deine Bewertung der Angelegenheit sicherlich von großer Bedeutung, die Versicherung hat mir dir aber keinen Vertrag weil du nicht Halter des Wagens bist. Ergo: Die Versicherung hat alles richtig gemacht... "stumpf" ist hier wohl eher was anderes...

    Also bei JEDER ordentlichen VBermietung hätte er als 2. Fahrer eingetragen werden können!!! Und fertig.. Außerdem wird das Ersatz-Fzg. auch an den Nutzer übergeben. Macht ja keinen Sinn, wenn man mit Muttis Auto an der Ostsee rumfährt, während Mutti in München sitzt und dort das Ersatzauto bekommt! Wie willst Du, der an der Ostsee Ersatz braucht denn da wegkommen?? Also, dass ist wirklich STUMPF UND DUMM von der Vermietung und der Versicherung gewesen!!!

  • Also wichtig ist, das man weiss was einem gesetzlich zusteht !!! Fast alle Versicherer haben ein Schadenmanagment in dem versucht wird die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten.


    Mal die wichtigsten Punkte:


    freie Wahl der Reparaturwerkstatt, Gutachters, Mietwagenfirma oder Nutzungsausfall, Anrecht auf einen Rechtsanwalt (empfehlenswert)

  • Ja bei Kaskoschäden also bei einer Eigenschuld sind solche Klauseln im Vertrag vereinbart. Aber ich persönlich würde solche Verträge nicht eingehen. Wenn ich davon aus gehe mein neuer Audi wird nicht in einen Audi Zentrum oder Audi Partner repariert sondern in einer freien Werkstatt weil die Versicherung da einen Repvertrag mit einer Werkstatt ihrer Wahl hat. Ich will schon das Originalteile verwendet werden und was ist mit einer Durchrostungsgarantie wenn dieser nicht bei Audi repariert wird wird diese im Falle des Falles anerkannt?


    Aber bei einen Haftpflichtschaden bei dem ich nicht Schuld bin hab ich freie Wahl über die Werstatt bzw. Autohaus

  • wer ins seiner kaskoversicherung die werkstattbindung unterschreibt ist selber dranschuld, er hat dann keine rechte mehr und auto wird irgendwo, und wenns im ausland ist rep., ob da sach und fachgerecht rep wird, naja freund hat gerade prozess gegen versicherung, weil fahrzeug jetzt ne banane ist und die werkstatt mit seinem auto auf der autobahn geblitzt wurde. :101:


    das alles wegen nem kostenlosen leihwagen, den kriege ich auch in meiner vertragswerkstatt kostenlos,


    oder geht ihr wenn ihr was mit dem pullermann habt zum frauenarzt??

  • auch von EC.


    Hatte letztes Jahr am 21.12 nen Getriebeschaden an meinem Benz.
    ADAC brauchte 5 Stunden um die Karre von ner stark Befahrenen Straße in Berlin ohne Parkmöglichkeiten wegzuholen. Dann war kein Ersatzwagen da. Aber mir wurde zugesichert ich könne für 51,xx pro Tag einen irgendwo anmieten.


    für 52,xx hab ich nen LDAR bei EC gemietet :) wurde einwandfrei übernommen :)

  • Es gibt nicht nur schwarze Schafe bei den Autovermietern, sondern auch bei den jeweiligen Versicherungen.
    Ich empfehle jedem grundsätzlich einen Verkehrsrechtanwalt, dann entstehen eigentlich auch keine Probleme.


    Annsonsten hier mal ein interessanter Beitrag zum Thema Unfallersatzvermietung, der den Horizont von einigen
    vielleicht doch noch etwas erweitert. Denn auch die Vermieter, Autohäuser wollten realistische Summen haben.





    Zitat

    Preise der Vermietung nach Unfällen


    Sofern dem Geschädigten eine vom Versicherer behauptete Mobilität zu einem Niedrigsttarif nicht „ohne Weiteres“ zugänglich ist, muss der Versicherer mindestens einen Normaltarif bezahlen. Sind besondere Leistungen des Vermieters notwendig, wie zum Beispiel die Vorfinanzierung, Kautionsverzicht oder eine besondere Fallbearbeitung, weil es sich um eine Unfallersatzvermietung handelt, besteht Anspruch auf mehr. Gerichte sprechen bis zu 30 Prozent Aufschlag zu. Nebenkosten für Haftungsreduzierung oder Winterreifen sind ebenso zusätzlich zu erstatten. Sollte dem Geschädigten allerdings nachweislich nur ein Angebot zu einem noch darüber liegenden Preis zugänglich sein, so ist auch das zu erstatten. Denkbar ist das bei Unfällen nachts auf der Autobahn auf der Durchreise mit sofortigem Mobilitätsbedarf.


    Quelle: http://www.kraftstoff-online.com/08.htm