Sixt: Schaden zahlen trotz Vollkasko ohne Selbstbeteiligung?

  • Guten Abend,


    ich habe so eben einen Anruf meines betagten und nun ziemlich verunsicherten Vaters bekommen.


    Die Story:


    Ende Mai reservierte ich für meinen Vater bei :203: die Klasse CWMR für 2 Wochen inkl. Vollkasko mit 0€ Selbstbeteiligung. Er bekam einen Opel Astra ST und fuhr damit in den Urlaub nach Spanien. Soweit so gut.


    Das gute änderte sich mit einem abendlichen Anruf aus der Pampa in Spanien. Unfall - Vorfahrtsnahme - Totalschaden an Miet- und Gegnerfahrzeug - Selbstverschuldet.
    Nachdem ich Sixt für ihn informierte was passiert ist und wie mein Vater zu erreichen ist, ging das auch alles reibungslos über die Bühne.
    Neues Auto in Madrid und ab nach Hause.


    Nun ist heute ein Brief bei ihm eingeflattert, das er doch summa sumarum 10000,- Ocken für den Opel hinlegen soll. Es wäre vertraglich nicht anders vereinbar, da er ein Stop-Schild missachtet hat.


    Er stand weder unter Drogen- noch Alkoholeinfluss etc., so das die Vollkasko doch eigentlich greifen muss...? Am Auto kann es wohl auch nicht liegen. Zumindestens liegt mir keine Beschränkung für einen Opel Astra in Spanien vor.


    Ich hab ihm auferlegt die nächsten Tage mit samt Schreiben zum
    Anwalt zu gehen, allerdings kommen hier (ohne Rechtsschutz) auch Kosten
    auf ihn zu.


    Ich werde mir jetzt privat noch ein paar Meinungen reinholen und würde hier auch nochmal darum bitten. Gibt es irgendeine Klausel die Übersehen worden ist?


    :60:



    Viele Grüße!

  • Das kommt bei Sixt durchaus vor das sie gerne Geld wollen obwohl SB 0 €. In den AGB steht:

    Zitat

    Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist die Vermieterin berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

    Quelle:


    Der Tipp mit dem Anwalt ist schon mal :118: Eigentlich der besten du bekommen kannst. Evt ist er ADAC Mitglied da ist die Erstberatung kostenfrei.
    Eine unerlaubte Einreise liegt definitiv nicht vor das kann ich dir zu 100% sagen.


    Ob es grobe Fahrlässigkeit ist ein StopSchild zu überfahren kann ich als Laie nicht beurteilen da dürfen die Foren Juristen gerne ran.

  • Danke schonmal.


    Das mit der groben Fahrlässigkeit schaut tatsächlich schlecht für ihn aus...


    Allerdings scheint es auch da verschiedene Urteile zu geben. Mal gugge, was daraus wird...


    Liebe Grüße!

  • Ich sehe zumindest gute Chancen, dass hier "nur" einfache Fahrlässigkeit zum Tragen kommen, da sich der Unfall im Urlaub in einem fremden Land ereignet hat, also nicht in gewohnter Umgebung. Passiert sowas auf der täglichen Strecke zur Arbeit, würde das sicher schon wieder anders aussehen...
    Aber einen Anwalt sollte dein Vater sich schon nehmen, wie hier schon geraten wurde.

  • Ich werde ihm das mit auf dem Weg geben :thumbup:


    Da er sich der neuartigen Technik strikt verweigert, hat er selber weniger Möglichkeiten sich zu informieren.


    Von daher auch in Namen von ihm ein herzliches Dankeschön :-)


    Ich freue mich auf weitere Reaktionen und da ich euch ja aktiv mit einbinde werde ich euch auch auf dem laufenden halten :thumbup:

  • Ich erlaube mir mal auf folgenden Link zu verweisen: http://www.haufe.de/recht/weit…n-schaden_210_137534.html

    " Mittlerweile ist es bei KFZ-Versicherungen üblich, gegen einen höheren Jahresbeitrag, den Einwand der groben Fahrlässigkeit auszuschließen, so dass allumfassender Versicherungsschutz gewährt wird (mit Ausnahme von Alkoholfahrten und Diebstahl). "


    Ich frage mich schon seit langem wieso das bei Mietwagen nicht in den AGB verankert ist!?
    Der Ausschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit ist ja dennoch kein Freibrief für rüpelhaftes Verhalten im Straßenverkehr.

  • Die Vermieter würden sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie das in die AVB aufnehmen würden. Gibt es sicherlich einige die den gesamten Schande zahlen, gerade wenn der gesamte Schaden nicht so hoch ist.
    Ob das im Sinne des Kunden ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.

  • Guten Abend,


    ich war beim Unfall in Norddeutschland :-) Hab das nur für ihn online reserviert. Er war alleiniger Fahrer.


    Er ist heute zum Anwalt, mal schauen was er mir morgen erzählt.


    Ich halte auf den laufenden!


    Viele Grüße!

  • Hat er wirklich das Stoppschild missachtet oder hielt er und hat den anderen dann nur übersehen und ist angefahren?


    Die Zweite Frage ist: Kann die Spanische Polizei beweisen, dass er das Stoppschild "überfahren" hat? Niemand hat die Pflicht sich selbst zu belasten. Schweigen ist manchmal Gold.

  • Da ja in einem aktuellen Beitrag regelmäßige Updates gelobt werden und das auch zu befürworten ist:


    Es ist nicht viel neues passiert. Vattern wohnt 800 Kilometer südlich in der bayrischen Provinz und da bekomm ich nicht immer zu viel mit.


    Die Sache ist an einen Anwalt gegangen, die zu zahlende Summe bisher auf die Hälfte reduziert worden. Anwalt sagt, abwarten was der Vermieter nach Ablehnung macht.


    Da hier ja fleißig mitgelesen wird, möchte ich nicht viel Preis geben. Die Chance auf einen Gerichtsprozess scheint wohl ziemlich hoch.


    In wie Fern der Schadensbericht Vatterns verwertbar ist und ob die zurückziehbar ist. Keine Ahnung. Ich hoffe, sein Anwalt weiß was er macht.

  • Ich habe gerade genau den gleichen Fall. Ich habe mich entschlossen einen geringeren Vergleichsbetrag anzubieten.


    Wieso tue ich das. Ich scheue das Risiko evtl. vor Gericht wegen was auch immer zu verlieren denn dann wird sehr schnell aus einer Forderungssumme eine viel größere Summe.


    Mein Beispiel:


    Hauptforderung ca. 2800 Euro. Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen und ich tatsächlich verlieren sähe die Forderung wie folgt aus.


    Hauptforderung plus meine Anwaltskosten plus Gerichtskosten ca. 4.600 Euro. Plus Anwaltkosten von Sixt die ich dann tragen müsste.
    Hier wären mit weiteren 1500 Euro zu rechnen.


    Da mit dieses Risiko von ca. 6000 Euro zu hoch ist habe ich eine Vergleichsvorschlag von unter 1000 Euro angeboten und trage meine Antwaltskosten von ca. 700 selbst.


    In diesem Fall, sollte Sixt den Vergleich annehmen für mich ein Schrecken mit Ende und aus wirtschaftlicher Sicht auch sinnvoll und nachvollziehbar denke ich.


    Dann muss ich nur noch akzeptieren, dass ich für etwas bezahlt habe was ich nicht getan habe. Das fällt mir sicher schwer und Sixt wird viel um mich werben müssen bevor ich dort wieder miete. (auch wenn Ihnen das vermutlich egal ist)

  • Zitat


    Dann muss ich nur noch akzeptieren, dass ich für etwas bezahlt habe was ich nicht getan habe


    Wieso zahlst du dann? bzw. was wird dir Vorgeworfen (wenn ich fragen darf?)


    der TE bzw. dessen Dad hat ein Stopschild missachtet.
    Hier ist ja nun der Streitpunkt ob das wirklich als grob Fahrlässig eingestuft werden kann/wird oder nicht.