Sixt: Schaden zahlen trotz Vollkasko ohne Selbstbeteiligung?

  • Die Frage ist erstmal: wer trägt die Beweislast. Für die Pflichtverletzung ist grundsätzlich der Vermieter beweisbelastet, kann er diesen Beweis erbringen, so ist der Mieter für sein fehlendes Verschulden beweisbelastet, 280 I 2 iVm 535 BGB. Das muss im Einzelfall erstmal nach Würdigung der ganzen Sachlagen analysiert und bestimmt werden.

  • Die Pflichtverletzung liegt grundsätzlich darim, dass die Mietsache nicht in dem Zustand erhalten wurde, indem sie übergeben wurde. Ob man bei einem Mietwagen da andere Maßstäbe hinsichtlich der Beweislast bei Teilen, die der Mieter bei Übernahme nur schwer überprüfen kann, anlegen kann oder muss, wird man überlegen müssen.


    Hierfür bedarf es einer Rechstberatung bei einem Anwalt.

  • Genau so denke ich auch.


    Wenn ein Fahrzeug nach mehr als 14 Tagen Mietzeit zurückkommt und die Kupplung rupft auf der Fahrt des Checkers zur Waschanlage nur noch auf der letzten Rille, dann liegt der Anscheinsbeweis(?) dahingehend, dass der letzte Mieter die Kupplung zerspant hat.


    Selbst wenn sich kurz nach der Übernahme schon erste kleinere Kupplungsprobleme bemerkbar machen, die Kupplung also den "ursprünglichen Schaden" von den Vormietern hatte, wird halt nur der letzte Mieter am Schlafittchen gepackt. Wenn dieser nix nach kurzer Fahrt und erstem Auftreten von Problemen gemeldet hat, was Sixt sich notiert hätte, besteht halt für Sixt vorher gar kein Schaden und hinterher ist nen Schaden da. Damit liegt die Beweislast beim Mieter, dass die Kupplung schon vorher im Arsch war. Die Frage ist nur, wie man dann begründet, dass man längere Zeit mit einer lädierten Kupplung gefahren ist.

  • Zum Steinschlag: Der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben, diesen Mangel HU-relevant zu klassifizieren. Ein Grund wurde ja auch schon genannt, mit dem Vorschaden ist die Sicherheit bei weiteren Einschlägen eben nicht mehr gewährleistet.


    Zur Kupplung, das ist sicherlich etwas wo man für eine eindeutiges Urteil richterliche Hilfe benötigt. Es ist letztendlich Abwägungssache, wie sicher der Schaden dem letzten Mieter zuzuordnen ist. Ich fahre immer wieder mal unterschiedlichste PKW, jede Kupplung fühlt sich anders an, dazu die Unterschiede bei Dieseln und Benzinern usw. Solange die Gänge ohne offensichtliche Fehler durchschalten, würde ich gar nicht auf die Idee kommen, eine erheblich vorbelastete Schaltung zu vermuten. Hier zählt dann in erster Linie wirklich ein (objektives) Gutachten, an dem man sich orientieren muss.

  • Zur Kupplung.: Ich hatte einen ähnlichen Fall diesen Jahres bei Europcar. Ich hatte im März für ein Wochenende einen Audi S3 Handschalter reserviert. Dieser hatte bereits über 17 000 km runter. Unter Volllast ist die Kupplung jedes mal durchgerutscht. Aber wirklich nur unter Volllast. Wenn man normal gefahren ist, hat man rein gar nichts bemerkt. Ich bin dann zurück auf den Hof gefahren mit dem Hinweis das die Kupplung unter Volllast durchrutscht. Der Checker hat dann die Handbremse gezogen und den ersten Gang kommen lassen > das Auto ging aus. Er meinte wenn die Kupplung kaputt sei, wäre Sie jetzt durchgerutscht. Danach fuhr er noch eine Runde um den Block und kam mit der Aussage wieder das alles in Ordnung sei, auch unter Volllast. Man hat mich dann wieder vom Hof geschickt nach dem Motto.: Du bist zu blöd zum schalten. Ich bin am selben Tag noch ca. 300 km auf der Autobahn gefahren, selbst im 6 Gang rutschte die Kupplung durch. Also spät Abends zurück zu Europcar (24h geöffnet) mit dem Verweis das wirklich etwas nicht stimmt. Die Miete wurde dann beendet. Das Auto solle zur Überprüfung in die Werkstatt. Dienstag kam dann der Anruf von der Stationsleitung. Ich hätte Recht gehabt die Kupplung sei leicht defekt und man hätte mich nicht wieder weg schicken dürfen. Das kam mir auch zu gute das ich erstens noch einmal umgekehrt bin um das anzusprechen und zweitens die Miete beendet habe, andernfalls hätte man prüfen müssen wer den Schaden verursacht hat, meinte die Stationsleitung. Auch die Miete stornieren könne man leider nicht, da ich schon über 300 km gefahren sei. Er würde mir aber eine Zahlung von 69,90 für den einen Tag anbieten um das ganze zum Abschluss zu bringen. Das Angebot habe ich angenommen.

  • So!!!! Das ging ja schnell!
    Heute Post vom RA bekommen und SIXT verzichtet auf die SB von 550€ :thumbsup:
    Natürlich ohne "Anerkennung einer Rechtspflicht".
    Geht doch.


    T

  • Babinho:


    Kann ich deinen Post dahingehend verstehen, dass dein
    Fall nun endgültig abgeschlossen ist?


    ja, mein Fall ist abgeschlossen. Ich habe mich letztlich mit Sixt geeinigt einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Sixt hat von mir 900 Euro Vergleichssumme bekommen. Weitere 700 Euro hat mein Anwalt gekostet. Alles in allem also 1.600 Euro für nen Kupplungsschaden der nicht von mir verursacht aber mir berechnet wurde. Macht dann dieses Jahr zusammen mit dem Felgenschaden der weitere 400 Euro gekostet hat, schlappe 2.000 € für Schäden die ich nicht verursacht habe.


    Was soll ich sagen, Sixt hat dafür in den letzten 3 Monaten 50,00 Euro Umsatz durch mich und meine Firma gemacht während andere AV's 9.000€ gemacht haben. Was ich meinem SL von Sixt auch gesagt habe.

  • Babinho:


    Danke für deine offene und ehrliche Rückmeldung. Mich würden noch technische Details interessieren: Ist die Kupplung überhitzt, ist etwas gebrochen bzw. wie hat sich der Schaden gezeigt? Wie bereits im Sixt-Erfahrungs-Thread angesprochen, hat ein eventuelles (?) Auslesen nicht zu deiner "Entlastung beigetragen". Da du Vielmieter bist, gehe ich auch davon aus, dass du schon jahrelange Erfahrung mit Schaltgetriebefahrzeugen hast.

  • Tob


    Im Getriebe waren bei den Zahnräder Zacken rausgebrochen, das Getriebe wurde für das Gutachten zerlegt und entsprechend alles mit Fotos dokumentiert.


    Ja, ich fahre so ca. 70.000- 80.000km im Jahr auf allen möglichen Autos, vom Sprinter bis zur S-Klasse, das mit dem schalten kann ich :)

  • Beim Glühwein einnehmen eben der Anruf,


    verloren und doch besser als garnichts.


    Gerichtlich festgelegt, die Hälfte + Anwaltskosten ergo sieben fünf sind zu zahlen. Revision hat er wohl keine Lust und wahrscheinlich wirds dann wohl auch nicht bringen. Fakt -> über Stop gefahren -> Versicherung greift nicht. Soweit verständlich. Und lieber sieben fünf als zwölfe, wa?


    Was ich befürchte, hätte er das nicht gutmütig in das damalige Schadensformular geschrieben, wär wohl nichts passiert. Aber das sind nur Mutmaßungen.


    Ende gut (?) alles gut (?). Er nimmt es gelassen, das ist schonmal gut. Für nen Mitt-sechziger ist das wohl besser, als die Ungewissheit.


    Vielen Dank für die Meinungen und Ratschläge.


    Bis zum nächsten Bildbeitrag,


    Ocho

  • @ ocho: in der Sache erschütternd - im Ausland irgendwo mal die Vorfahrt missachten würde ich intuitiv auch als klassischen Vollkasko-Fall interpretieren, beängstigend, dass eine Automiete da offenbar fix ein fünfstelliges Risiko ist.


    Dir dennoch Danke für's Update und Kopf hoch - ich finde es immer sehr nett & hilfreich, wenn man zu den Fällen dann auch die Auflösung zu lesen bekommt, egal, wie sie ausfällt....

  • Sinngemäß bin ich auch dieser Meinung. Alleine schon, weil das Vattern entlasten würde. Ich kann jetzt auch nur mutmaßen, weil ich ja nicht dabei war. Weder beim Unfall, noch bei der Gerichtsverhandlung (900 Kilometer südlich meiner Wohnstätte).


    Aber ich denke mal, vor dem Gericht zählte einzig die Tatsache - nicht die Umstände. Und im Vertrauen eine VK SB0 zu haben, gab er eben den Ablauf exakt im Schadensbericht an. Was macht man nicht als Schuldiger? Es zugeben. Tja er hat es gemacht. Ehrlichkeit ist eine feine Art, aber nicht immer nützlich.


    Letztenendes hat er drei Fehler gemacht, die mehr oder minder bestraft worden sind:


    1. "Typischerweise" die Bedingungen nicht alle gelesen (grobe Fahrlässigkeit - keine Haftung)
    2. Eine Einmündung mit Stop-Schild bei tiefer Sonneneinstrahlung nicht als solche gewertet.
    3. Das ganze auch noch genau so Sixt erzählt.


    Wie gesagt, hätte er das Stopschild weggelassen, wär wohl nichts passiert, denn das Verfahren wurde wohl auf Basis seiner Aussage eröffnet.


    Aber der Rest sind dann alles wieder zur Mutmaßungen und ne richtige Objektivität werde ich wohl bei einem geliebten Familienmitglied nicht haben :wacko: .