Sixt Mietwagen Mallorca Erfahrungsbericht

  • Wir hatten bisher immer im Frühjahr einen Mietwagen am Airport Mallorca über Sixt gebucht. Unsere Erfahrungen waren, mit Ausnahme der Jahre 2014 und 2015, durchweg positiv.


    Im Jahr 2014 hatten wir einen VW Golf gebucht und diesen auch erhalten. Bei der Übernahme stellte ich trotz des dunklen Parkhauses fest, dass das Fahrzeug am rechten Außenspiegel beschädigt war. Als ich daraufhin das Fahrzeug genauer besichtigte, fiel mir auf, dass das Fahrzeug von vorne bis hinten einen Schaden aufwies, welcher die Fahreigenschaften aber nicht beeinträchtige. Wir haben einen Servicemitarbeiter von Sixt auf den Schaden aufmerksam gemacht und der Schaden wurde daraufhin auch dokumentiert. Der Vormieter hatte vermutlich den Schaden verursacht. Er wurde bei der Rücknahme offensichtlich übersehen, was der Sixt-Servicemitarbeiter auch bestätigte.


    Nach der Rückkehr aus dem Urlaub erhielten wir die Abrechnung von Sixt, auf welcher der Schaden dokumentiert war. Als ich daraufhin bei Sixt reklamierte, dass der Schaden nicht von uns verursacht wurde, erhielt ich eine unverschämte Mail von Sixt, wo denn mein Problem liegen würde. Wir hätten ja schließlich Vollkasko mit Einschluss von Schäden an Dach, Scheiben und Felgen, gebucht. Es ging mir auch nicht um etwaige Kosten. Ich sah nicht ein, weshalb wir uns einen Schaden zurechnen lassen sollen, den wir nicht verursacht hatten. Dies habe ich in meinem Mail auch ganz deutlich zum Ausdruck gebracht. :(


    Den Mietwagen für das Frühjahr 2015, einen Citröen Berlingo, hatte ich ein Jahr im Voraus gebucht und auch bezahlt. In der Zwischenzeit erhielt ich von unserem Kreditkartenunternehmen eine neue Kreditkarte, da ich für meinen Mann eine Zweitkarte beantragt hatte. Ich muss zugeben, dass ich die neue Kreditkarte nicht auf der Sixt-Card hinterlegt hatte. Sollte aber eigentlich kein Problem darstellen, da der Mietwagen ja bereits vor einem Jahr komplett bezahlt war. Bei der Fahrzeugübernahme in Mallorca erklärte mir die Mitarbeiterin, dass sie das Fahrzeug auf der alten Karte stornieren und von der neuen Karte abbuchen muss. Dies würde wegen der zu hinterlegenden Kaution nicht anders zu bewerkstelligen sein. Ich habe der Servicemitarbeiterin erklärt, dass die alte Kreditkarte nicht mehr existent ist. Nach Urlaubsrückkehr erhielten wir von Sixt lediglich eine Abrechnung mit einer neuen Rechnung, aber keine Gutschrift. Als ich daraufhin monierte und die erste Abbuchung aus dem Jahr 2014 als Beweis angefügte, erhielt ich erneut eine Rechnung sowie eine Gutschrift. Ich habe den Mietwagen also insgesamt 3 x bezahlt und nur eine Gutschrift erhalten. Bis heute duelliere ich mich mit Sixt per Mail und warte immer noch auf die längst überfällige Gutschrift. Ich habe den Mitarbeiter der Buchhaltung mehrfach aufgefordert, mir eine Kopie des Überweisungsträgers zukommen zu lassen, damit ich den Betrag von meiner Bank einfordern kann. :(


    Diesen Beweis ist Sixt mir bis heute schuldig! Meine Bank hat mir mehrfach telefonisch bestätigt, dass kein Zahlungseingang erfolgt ist. Diese Aussage wird auch dadurch untermauert, dass mir nur eine Gutschriftsanzeige, aber drei Abbuchungen, von Sixt vorliegen.


    Mittlerweile habe ich die Hoffnung fast aufgegeben, die Wochenmiete von Sixt in Höhe EUR 220,96 doch noch zu erhalten.


    Deshalb haben wir unseren Mietwagen für nächstes Frühjahr bei TUI Cars gebucht. Dort ist ein kostenloser Zweitfahrer inkludiert. Der Betrag wird erst kurz vor Urlaubsantritt abgebucht und das Fahrzeug ist günstiger als bei Sixt. :)

  • Bei Sixt ist es (zumindest in Deutschland) so, dass bei Prepaid-Mieten zur Anmietung genau die Kreditkarte vorgelegt werden muss, von der die Zahlung abgebucht wurde. Das ist immer dann ein Problem, wenn man aus irgendeinem Grund (z.B. auch Diebstahl etc.) eine neue Karte hat. Inwieweit das rechtens ist, kann ich nicht beurteilen, es geht so jedoch aus den AVB hervor. Leider klingt das ja auch so, als ob nicht mehr mit einer Kulanz-Regelung seitens Sixt zu rechnen ist.

  • Es kann ja wohl nicht angehen, dass Sixt einen Mietwagen zweimal in Rechnung stellt, nur weil der Nutzer eine neue Kreditkarte erhalten hat.


    Ich werde diese Geschäftspraktik auf keinen Fall hinnehmen. Morgen Mittag treffe ich mich mit einem Kollegen zum Mittagessen. Der gute Mann ist Anwalt für Verkehrsrecht. Ihn werde ich auf den Fall ansetzen. Damit kommt Sixt rechtlich nie durch.


    Falls, was ich ehrlich gesagt nicht glaube, von Sixt eine Rückerstattung auf meine "alte" Kreditkarte erfolgte, weshalb gibt es dann keine Gutschriftanzeige seitens Sixt und weshalb kann die Bank keinen Zahlungseingang feststellen. Wenn es so wäre, wie der Mitarbeiter von Sixt behauptet, sollte es doch möglich sein, eine Kopie des Überweisungsauftrages vorzulegen. Auch dies bis heute nicht geschehen. Nach Angabe von Sixt wurde der Betrag am 19.04.2015 rückerstattet. Leider fehlt der Beweis.


    Wir haben jährlich mindestens ein bis zweimal einen Mietwagen gebucht! Das wird ganz sicher nicht mehr vorkommen. Mein Mann und ich arbeiten Beide in Großunternehmen und werden Sixt sicherlich gerne weiterempfehlen. Nichts ist für ein Unternehmen so schlecht, wie negative Publicity.

  • Wenn du so auftrittst, wird es garantiert nix.
    Ich arbeite im Großunternehmen, meine Kollegen ist Anwalt... Jetzt haben aber alle Angst.


    Da freut sich jeder Sixt Mitarbeiter dir mal zu zeigen, dass du dir den Großkonzern sonstwohin stecken kannst. Ganz ehrlich.


    Du hast ne schriftliche Zusage von Sixt, dass sie dir das Geld wiedergeben. Das ist nicht erfolgt, setz ne Frist, geh zum Anwalt, der schreibt das nochmal in etwas bösen Worten und erstellt von mir aus n Mahnbescheid und fertig.

  • Wo genau geht es da um Verkehrsrecht?

  • egal! sie kennt einen, der ist Anwalt und so!
    der zeigt dem bösen Großkonzern, dass ihr Großkonzern der größere Großkonzern ist.


    ich bin dafür, dass das auf Vorstandsebene eskaliert werden sollte.

  • Sixt Senior schielt bestimmt schon zum Defibrillator ;)


    Aber im Ernst PlayadeMuro - so ein Gehabe à la "ich arbeite im Großunternehmen und kenne einen Anwalt" bringt gar nix. Wie EUROwoman schon schrieb, wirst du damit nur erreichen, dass die Mitarbeiter eher weniger kooperativ werden. Es ist sicherlich absolut ärgerlich, wie die ganze Sache gelaufen ist und natürlich müssen sie dir das Geld zurück erstatten, aber wenn du im "Großunternehmen" (was immer das auch heißt) arbeitest dürftest du wissen, dass in großen Unternehmen einzelne Dinge manchmal entweder irgendwo untergehen bzw. durch automatisierte Vorgänge einfach falsch bearbeitet werden. Gerade bei so einer Sache wie doppelte Kreditkarte hat das System wahrscheinlich von ganz alleine diese Buchung ausgelöst und dieser automatische Vorgang muss erst mal identifiziert und abgestellt werden.


    Und ein Anwalt für Verkehrsrecht bringt dir in der Sache tatsächlich herzlich wenig, auch wenn er (sollte das Studium nicht all zu lange her sein) dir sicherlich den Herausgabeanspruch nach § 812 BGB sicherlich trotzdem nennen kann ;)

  • TUI Cars vermietet nicht selber :) aber Hertz oder Enterprise sind sooooo viel besser wenn es darum geht dem Kunden was zu erstatten.


    Ich empfehle nächstes mal auf Malle gleich zu OK rent a Car und Co. zu gehen, danach hat man u.U wirklich Probleme und dann lohnt sich der Anwalt endlich.


    Kleiner Tipp noch wenn du was erreichen willst schreibe nett ans Sixt SMT das Hilft wirklich.

  • In dem Brief an den Vorstand ist es wichtig zu erwähnen, dass du mindestens 1-2 mal im Jahr bei Sixt mietest und somit quasi Stammkunde bist. Das imponiert sehr.


    Im Ernst: Frist setzen, zum Anwalt gehen, Mahnbescheid erstellen lassen und fertig.


    Alles andere ist Blödsinn.

  • Liebe User,


    der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein guter Freund von uns und wird sich schriftlich mit Sixt befassen. Ich versuche seit unserer Urlaubsrückkehr im April 2015 im Mailverkehr mit wechselnden Sachbearbeitern unserer Geld zurück zu erhalten. Sixt bleibt mir aber den Nachweis der Rückerstattung schuldig.


    Den Betrag werde ich mir notfalls im Rahmen eines Mahnverfahrens wiederholen. Fehler passieren überall! Niemand ist fehlerfrei! Es wäre nur schön, wenn man die Angelegenheit im Anschluss professionell regeln würde.


    Ich hatte mit Sixt Leasing schon mehrfach dienstlich zu tun. Der Fuhrparkmanager eines unserer Tochterunternehmer kam mit Sixt Leasing nicht zurecht. Der Sachbearbeiter von Sixt war der Meinung, dass er dem Leasingnehmer komplett alle Bedingungen diktieren kann. Ich habe ihm dann unmissverständlich klar gemacht, dass er als Dienstleister agiert und Dienstleister kommt von "Dienst" und "leisten". Unser Tochterunternehmer hatte über 200 Fahrzeuge bei Sixt geleast und der Sachbearbeiter war total arrogant und uneinsichtig. Da wir alle 36 Monate den Fuhrpark unseres Tochterunternehmens erneuern, ging es um keine kleine Summe. Ein kleiner Hinweis, dass wir den Dienstleister jederzeit wechseln können, hat ihn ganz schnell dazu gebracht, auf unsere berechtigten Forderungen einzugehen! Es hat aber einige Mails und Telefonate gedauert, bis Sixt einsichtig war.


    Privat waren meine Erfahrungen, bis auf die beiden Ausnahmen, durchweg positiv. Sehe aber nicht ein einen Mietwagen doppelt zu bezahlen.

  • 1-2 Mieten im Jahr ist natürlich ne Hausnummer. Ganz ehrlich ich glaube Deine Angelegenheit und Deine Kompetenz ist ein bisschen zu hoch für dieses Forum. Abgesehen davon weisst Du sicherlich, dass auch wenn Du über TUI ohne Selbstbeteiligung gebucht hast, Du trotzdem bei der AV in Vorkasse treten musst im Schadensfall, denn die Selbstbeteiligung beim Vermieter ist NICHT 0!

  • Kannst deiner OWI Schubse mal den Absatz 1 unter Punkt B der Sixt AGB zeigen. Du selbst scheinst den ja nicht gerafft zu haben. Echt sehr schön anzusehen, wie sehr sich Quotzen aus "Großunternehmen" mit heißer Luft aufplustern können. Aber wer mit (Lese)Kompetenz nicht punkten kann, muss eben kräftig Schaum schlagen.

  • Lieber bru-slow,


    ich gehe völlig konform mit Dir! Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.


    Unter Punkt B Absatz 1 der Sixt AGB steht:


    B: Reservierungen, Buchungen zum Prepaid-Tarif
    1. Inlands- und Auslandsreservierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Übernimmt der Mieter das
    Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.


    Was soll mir dieser Absatz sagen?


    Ich habe ein Fahrzeug aus der vereinbarten Preisgruppe erhalten und es auch rechtzeitig übernommen! Das ist definitiv nicht mein Problem! Das Fahrzeug wurde meiner Kreditkarte zweimal belastet. Das ist mein Problem!


    Bevor man also vermeintlich "kluge" Kommentare veröffentlicht, sollte man vielleicht erst einmal den Erfahrungsbericht exakt studieren! Fakt ist, dass Sixt in der Beweispflicht bezüglich der Gutschrift ist. Dies ist bis heute bedauerlicherweise nicht geschehen!


    Relevant ist eher der Punkt C:


    C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins
    Ausland
    1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein
    gültiges Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Im Falle von Buchungen zum Prepaid-Tarif muss das
    bei Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen,
    wird die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
    Darüber hinaus gelten für bestimmte Fahrzeuggruppen Beschränkungen hinsichtlich des Alters (für Fahrer unter 23 Jahren wird ferner
    eine zusätzliche Gebühr erhoben) und/oder Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis. Eine Auflistung der Alters- und
    Führerscheinbestimmungen kann vor Reservierung auf der Website von Sixt, in der Sixt–Station eingesehen oder telefonisch erfragt werden.


    Dieser Punkt ist rechtlich nicht haltbar!


    Sollte meine Kreditkarte z. B. gestohlen werden, kann ich die Kreditkarte bei Fahrzeugübernahme nicht vorlegen. Das Kreditkartenkonto ist in diesem Fall geschlossen. Außerdem wurde der Betrag 11 Monate vor Fahrzeugübernahme von der Kreditkarte abgebucht. Das Fahrzeug war zum fraglichen Zeitpunkt seit 11 Monaten vollständig bezahlt.

  • Naja, ganz so einfach würde ich das hier nicht sehen mit dem rechtlich nicht haltbar. Kann schon sein, dass das gegen AGB-Recht verstößt, weil der Verbraucher nicht damit rechnen muss, bei Verlust der Karte keinen Anspruch auf Rückerstattung zu haben, andererseits haben wir in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn Unternehmen und Kunde einen Vertrag schließen, dann einigen sie sich auf bestimmte Bedingungen und du hast sie mit deiner Unterschrift akzeptiert. Wie schon gesagt - bei AGb gelten da (zum Glück) verschärfte Regeln, aber ganz so einfach ist es aus meiner Sicht jetzt nicht. Denn der Verlust deiner Kreditkarte liegt ja nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters.


    Abgesehen davon hast du in deinem Fall ja nicht die Kreditkarte verloren, sondern sie war einfach abgelaufen und das hättest du vorher wissen können.


    Ach so - und das ist jetzt eine reine nüchterne rechtliche Betrachtung. Grundsätzlich kann ich deine Verärgerung schon verstehen, keiner möchte gern zweimal für dieselbe Sache zahlen!

  • Denn der Verlust deiner Kreditkarte liegt ja nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters.


    Abgesehen davon hast du in deinem Fall ja nicht die Kreditkarte verloren, sondern sie war einfach abgelaufen und das hättest du vorher wissen können.


    1. im Verantwortungsbereich des Mieters liegt es aber auch nicht sondern in dem des Kreditkarteninstituts
    2. ich kann also niemals eine prepaid Mietwagen Miete ein paar Monat im voraus machen, weil die Karte abläuft?


    kurzum: die Regelung von Sixt ist einfach Schwachsinn.


    wie würdest du denn den Fall behandeln, dass die Kreditkarte defekt ist technisch. Sie ist nicht geklaut worden und ich konnte vorher nicht wissen, dass sie defekt sein wird mehrere Monate im voraus.

  • Ich sage ja nicht, dass die Regelung von Sixt kein Schwachsinn ist - ich halte sie für völlig schwachsinnig. Allgemein sind die Regeln von Unternehmen bei irgendwelchen Bezahldingen oft vollkommen blödsinnig und könnten mit den heutigen technischen Möglichkeiten wesentlich flexibler (und damit kundenfreundlicher) gestaltet werden. Ich meine nur, dass ich nicht so pauschal sagen würde, dass diese Regelung RECHTLICH nicht haltbar ist.


    Das mit dem Defekt ist aber natürlich ein weiteres Argument dafür, dass diese Regel gegen AGB-Recht verstoßen könnte, da so tatsächlich ein viel zu hohes nicht unbedingt zu erwartendes Risiko einseitig auf den Verbraucher abgewälzt wird.


    Edit: wie du Punkt 1 meinst, musst du mir erklären - inwieweit liegt der Verlust der Kreditkarte im Verantwortungsbereiche des Kreditkarteninstituts?!

  • na das Kreditkartenunternehmen könnte ja eine neue Karte mit derselben Nummer ausstellen und demselben Ablaufdatum.


    da kann jetzt der Mieter wenig dafür, dass das Kreditkartenunternehmen eine neue Nummer vergibt.