Selbstbeteiligung bei unverschuldetem Unfall und Ärger mit leihwagenversicherung.de

  • Hallo Leute,


    da ich neu hier bin, schon im Voraus Entschuldigung, wenn der Thread hier falsch sein sollte, oder wenn doch schon irgendwer das Gleiche gefragt haben sollte. Ich habe gesucht, aber nicht das Passende gefunden.


    Der Hergang war wie folgt: Ich habe über mietwagencheck.de bei Avis Station London-Standed ein Auto gemietet inklusive Volkasko mit Selbstbeteiligung. Als Zusatzversicherung habe ich über leihwagenversicherung.de eine Selbstbeteiligungs-Ausschluss-Versicherung für ein Jahr abgeschlossen.


    Nun ist mir in England jemand hinten reingerauscht. Die Polizei hat das aufgenommen und mündlich bestätigt, dass ich schuldlos war. Avis hat mir dann einen Ersatzwagen gestellt und schon mal angekündigt, dass ich mit dem Selbsbehalt der Vollkasko belastet würde. Den sogenannten "Incident Report" habe ich dann zwar ausgefüllt, aber interessiert hat sich dafür nicht wirklich jemand, obwohl die Unfallgegnerin ihre Daten vollständig angegeben hatte.


    Bei der Rückgabe des Ersatzfahrzeugs wurde tatsächlich der Selbstbehalt meiner Kreditkarte belastet, obwohl ich protestiert habe. Etwas dagegen machen hätte ich dort eh nicht können, denn man gibt ja schon bei der Abholung seine Blanko-Freigabe. Nun habe ich einerseits gedacht, Avis meldet sich bei mir, andererseits hatte ich ja noch die Zusatzversicherung.


    Außer einem kurzen Anruf zum "Incident Report" gab es keinen Kontakt von Avis. Nach nunmehr ca. 5 Wochen habe ich ein Schreiben aufgesetzt und mit Verweis auf den "Police Report" die Rückzahlung eingefordert. Frage: Hat jemand Erfahrung damit, ob das überhaupt Aussicht auf Erfolg hat? Und wie ich am besten zu meinem Recht komme?


    Und nun zur Zusatzversicherung. Dass dahinter Roland Assistance als Dienstleister Abwicklung macht, hatte ich auch schon hier im Forum gelesen. Aber bis zu den Erfahrungen war ich nicht vorgedrungen. Meine Erfahrung ist nun alles andere als positiv. Anstatt anzuerkennen, dass ich glasklar mit der Selbstbeteiligung belastet wurde, gegen die ich mich versichert hatte, fordern sie von mir Unterlagen an, die ich von Avis besorgen muss. Es wäre ihre Aufgabe, Unterlagen zu prüfen und nicht Unterlagen selber anzufordern. Avis soll mir nun Reparaturrechnung oder Ähnliches und das Regulierungsschreiben des Haftpflichtversicherers zur Verfügung stellen, sonst kann die Versicherung nicht prüfen, ob mein Anspruch berechtigt ist. Keinerlei Hilfe, wie man das in einer fremden Sprache formuliert. Auch keine Aussage dazu, was passiert, wenn ich diese Unterlagen nicht bekomme. Also: Zusatzversicherung ist wertlos!


    Hat jemand mit leihwagenversicherung.de bzw. Roland Assistance schon Erfahrungen gemacht? Wie kann man die dazu bringen, dass mein Schaden reguliert wird?


    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.


    Herzliche Grüße
    Stefan

  • fordern sie von mir Unterlagen an, die ich von Avis besorgen muss.

    Was man auch aus den Versicherungsbedingungen entnehmen kann.


    Keinerlei Hilfe, wie man das in einer fremden Sprache formuliert.

    Das ist nun auch wirklich nicht deren Aufgabe...


    Auch keine Aussage dazu, was passiert, wenn ich diese Unterlagen nicht bekomme.

    Dann könnte es mit der Regulierung schwierig werden.


    Also: Zusatzversicherung ist wertlos!

    Falsch. Man muss nur die Versicherungsbedingungen beachten.


    Wie kann man die dazu bringen, dass mein Schaden reguliert wird?

    Siehe oben.


    Das einfachste wäre wohl gewesen, die Zahlung vom KK-Unternehmen zurückbuchen zu lassen.

  • Du findest einige Erfahrungen in diesem Thread


    So wie ich das überblicken kann ist die LWV ein zuverlässiger Partner gewesen, teilweise wurde aus Kulanz sogar
    die SB einer KK reguliert.


    Natürlich fordern Sie Unterlagen an und natürlich helfen Sie dir nicht sowas in einer fremden Sprache zu formulieren.
    Es ist eine Versicherung, nicht die Bahnhofsmission oder Mutter Theresa.

  • Also erst mal kann man jemandem, der vielleicht nicht so viel Erfahrung hat mit Mietwagen und Abwicklung von Versicherungsdingen nicht so viel Ahnung hat die ganzen Dinge (die alle richtig sind) auch etwas weniger von oben herab erklären. Ich gehe mal davon aus, dass er etwas aufgebracht ist wegen des Verhaltens von Avis und sich jetzt darauf verlassen hat, dass die LWV alles abwickelt.


    Also Stefan329: erst mal Ruhe bewahren und versuchen die angeforderten Unterlagen zu besorgen. Außerdem musst du natürlich beachten, dass die LWV vermutlich genauso wie du der Meinung ist, dass hier die SB gar nicht hätte eingezogen werden dürfen. Jedenfalls nicht einfach so, denn in erster Linie ist die Versicherung des Unfallgegners zuständig, das wird in England genauso sein wie hier.


    Viel Erfolg!

  • Es ist doch dort wie bei jeder Versicherung: Wenn du einen Sturmschaden reparieren lässt, aber von den Handwerkern keine Rechnung bekommst, reicht es der Versicherung ja auch nicht aus nur vorzuzeigen, dass du an Handwerker X einen Betrag überwiesen hast.


    Zu sagen eine Versicherung ist wertlos, nur weil die sich nicht nach der Schadensanzeige um alles selbst kümmert, und die Unterlagen selbst Einfordert, von denen ganz klar an mehreren Stellen gefordert wird, dass man sie Einzureichen hat, ist einfach völlig unberechtigt.

  • Erfahrung im Ausland mit Hertz (nicht Avis) war, dass sie das Geld von der Kreditkarte belasten und dann zurückzahlen wenn die gegnerische Versicherung bezahlt hat. Wieso da genau der Mieter der Autovermietung ein zinsloses Darlehen über mehrere Monate geben muss, dafür dass ein anderer ihm reinfährt, konnte über ein "Das ist halt so geregelt" hinaus nicht schlüssig erklärt werden.

  • Es ist doch dort wie bei jeder Versicherung: Wenn du einen Sturmschaden reparieren lässt, aber von den Handwerkern keine Rechnung bekommst, reicht es der Versicherung ja auch nicht aus nur vorzuzeigen, dass du an Handwerker X einen Betrag überwiesen hast.

    Kann man so nicht sagen - bei meinem Steinschlag-Schaden, den ich über die LWV hab regulieren lassen, wollten sie auch nur den Beleg über die Abbuchung der SB haben, ob das dann wirklich repariert wurde haben sie nicht kontrolliert.


    Her kommt halt nur der Faktor der Schuldfrage hinzu ... Da würde ich als Versicherung auch die Zahlung ablehnen und auf die gegnerische Versicherung verweisen ...

  • Kann man so nicht sagen - bei meinem Steinschlag-Schaden, den ich über die LWV hab regulieren lassen, wollten sie auch nur den Beleg über die Abbuchung der SB haben, ob das dann wirklich repariert wurde haben sie nicht kontrolliert.

    Das liegt daran, dass die LWV unabhängig von einer Reparatur reguliert, denn sie versichert nicht den Schaden selbst, sondern den Schaden in Gestalt der SB, welche dem Mieter zu Lasten fällt. Formulieren wir es daher anders, was x-conditioner: meinte: die LWV wird wohl i. d. R. auf Vorlage einer Rechnung des Vermieters (nicht die Reparatur-Rechnung, sondern über die SB) bestehen, ob im Einzelfall ein Beleg über eine Belastung ausreicht, mag dahinstehen.

  • Schuldfragen sind bei CDW mit SB doch eh egal...SB wird immer gezogen, oder?


    Du hattest mit Avis einen Vertrag in dem die LWV keine Rolle spielt.
    Also juckt es Avis nicht was Du mit einer dritten Partei (LWV) aushandelst.


    Unfall:
    - Vermieter zieht bei Dir die SB ein
    - Du meldest das ganze inkl. der Unterlagen (auch den Beleg über die Abgebuchte SB auf Deiner KK) der LWV
    - bekommst später die SB von LWV zurück


    P.S.
    Willkommen im Forum :)

  • Erst einmal Danke für Eure Kommentare. Tatsächlich sind es mit Avis und der LWV ja zwei zunächst mal unabhängige Vertragspartner.


    Avis: Ich verstehe wohl, dass zunächst die SB belastet wird, da die Klärung der Schuldfrage und irgendwelcher Schadenersatz bei Rückgabe völlig offen ist. Doch hätte ich erwartet, dass in irgendeiner Weise auf die Umstände reagiert wird und ich eine Mitteilung bekomme, dass die Frage geklärt wird. So bin ich der Dumme, der hinterherrennen muss. Außerdem kommt hinzu, dass auf dem Rental Contract Avis UK mit einer Postadresse steht, aber als Webadresse avis.de. Ich habe denn jetzt einen schriftlichen Claim an die Adresse in UK geschickt. Übrigens geht die Belastung mit der SB aus der Abrechnung bei Rückgabe hervor. Die Kreditkartenabrechnung ist zusätzlich.


    LWV: Damit dachte ich, gehe ich zu meiner LWV, denn schließlich nennt sich das Produkt Selbstbeteiligung-Ausschlussversicherung. Die Belastung mit der SB liegt ja eindeutig vor. Im Verhältnis zu mir ist der Versicherungsfall eingetreten, also sollte sie auch zahlen. Ob die Belastung von Avis korrekt war, sollte m.E. die Versicherung mit Avis und mit meiner Mithilfe klären. Doch sie dreht den Spieß um. Ich soll von Avis den Nachweis der Schadenshöhe und einer etwaigen Regulierung beibringen. Und wenn Avis sich nun nicht kooperativ zeigt, bekomme ich weder von Avis noch von der LWV Geld?


    Wer hat denn nun schon Erfahrungen mit der Abwicklung von Schadensfällen und Rückforderung der SB von Avis bzw. von der LWV, so dass ich eventuell noch weitere sinnvolle Maßnahmen ergreifen kann. Wäre schön, wenn es so einfach wäre, wie von Gravi beschrieben:

    Ich mag mir gar nicht vorstellen, wenn nicht England, sondern irgendeinanderes Land mit einer Sprache, die ich nicht kann, im Spiel wäre.


    Zum Tipp "Belastung der KK zurückbuchen lassen": Dann habe ich zwar das Geld erst einmal wieder, aber was kommt denn dann ins Rollen? Habe ich noch nie machen müssen. Wie sind denn in der Hinsicht Eure Erfahrungen?

  • Dann wird Avis deiner Keditkartenfirma nachweisen müssen, dass Ihre Forderung rechtmässig ist.
    Und/oder man wird an dich herrantreten um den Betrag zu begleichen.
    Es ist dann also erstmal Avis die dir hinterherrennen, und nicht umgekehrt.

  • Ich würde einfach mal das Avis Social Media Team via FB kontaktieren oder den Kundenservice ansprechen. Parallel bei deinem Kreditkarteninstitut den Betrag der SB als strittig erklären und rücbuchen lassen, dann wird sich Avis schon bei dir melden :)


    Das wird leider nicht funktionieren. Dein Satz oben ist leicht so gesagt, aber praktisch nicht durchführbar.


    Der Ablauf wäre wie folgt, da ich das mit Avis auch schon durchgekaut habe und Avis leider am Ende am längeren Hebel sass.


    Der Betrag wird als strittig markiert. Das KK Unternehmen wendet sich an Avis und bittet um die Vertragsunterlagen aus diesen wird hervorgehen Avis darf abbuchen.
    Damit bleibt der Betrag bestehen und wird an Avis ausgezahlt. Es zählen hier nur der Vertrag zwischen Avis und dem Mieter, alles andere ist dem KK-Unternehmen egal.


    In meinem Fall hatte ich sogar eine schriftliche Stellungnahme eines Avis RSA das ihm ein Fehler unterlaufen ist und die Station die Gutschrift auf sich nehmen würde. Da diese allerdings kein Bestandteil des Vertrages war, keine Chance hier an sein "gefühltes" Recht zu kommen.


    Solche Aussagen sind also leider nicht sinnvoll Howert da sich nicht mit der Realität des Ablaufs wiederspiegeln.

  • Die Frage bleibt ob sich so etwas einfach zurückbuchen lässt!
    Den mit Vorlage seiner KK am Counter gibt man doch quasi eine Blankovollmacht ab.


    Gravi:


    selbstverstaendlich laesst sich soetwas zurueckbuchen. ich gebe KEINE "Blankovollmacht" ab!
    die forderung muss belegbar und berechtigt sein.


    hier ist ein link zu einer bei mir erfolgten illegalen abbuchung durch thrifty BUD


    ist zwar -wie du auch lesen kannst- mit etwas arbeit verbunden seinem recht zum erfolg zu helfen, aber lohnt sich durchaus.

  • Illegale und unberechtigte Abbuchung sind wohl unterschiedlich zu betrachten. Wie schon beschrieben, hatte Avis ja das Recht, die Abbuchung vorzunehmen; das war also legal. Aber meines Erachtens haben sie auch die Pflicht, dem Vorgang nachzugehen und zu prüfen, ob es auch berechtigt war. Doch außer einem Kurzanruf habe ich seit ca. 6 Wochen nichts von denen gehört. Nun bin ich sehr gespannt, ob ich auf meinen Brief nach England etwas höre. Große Frage bleibt halt, wie ich die dazu bewegen kann, mir zu antworten? Ich habe außerdem an avis.de gemailt, weil auf dem Mietvertrag die Webadresse drauf steht.


    Die KK Firma würde ich gerne lieber außen vor lassen. Könnte sonst noch Ärger mit der Bank geben. Und vielleicht sogar einen Schufa-Eintrag?

  • ich würde nochmals per eMail (dokumentiert) den kundenservice anschreiben und frist setzen zur antwort (4 wochen)


    über die kreditkartenfirma zumindest druck aufzubauen kann ja nicht schaden, verstehe die haltung nicht, man habe "blankovollmacht" zur berechtigten abbuchung gegeben, vielleicht hilfts


    ansonsten unbedingt noch die schlichtungsstelle des verbands der autovermieter in UK einschalten, kontakt und formular hier
    http://www.bvrla.co.uk/advice/…rlas-conciliation-service

  • ich würde nochmals per eMail (dokumentiert) den kundenservice anschreiben und frist setzen zur antwort (4 wochen)

    Grundsätzlich genau mein Gedanke. Es ist nur merkwürdig, dass auf dem
    Mietvertrag avis.de draufsteht und gleichzeitig Avis Budget UK Ltd. Ich
    habe unter avis.de an Kundenservice gemailt. Antwort: Geduld haben (ca. 2
    Wochen :(
    ). Und Avis UK habe ich einen Brief gesandt, der inzwischen hoffentlich
    da angekommen ist. Jedenfalls wäre genau Dein Vorschlag auch mein
    nächster Gedanke.

    ansonsten unbedingt noch die schlichtungsstelle des verbands der autovermieter in UK einschalten, kontakt und formular hier
    http://www.bvrla.co.uk/advice/guidance/u…liation-service

    Sehr guter Tipp. Danke schön.

  • Die KK Firma würde ich gerne lieber außen vor lassen. Könnte sonst noch Ärger mit der Bank geben. Und vielleicht sogar einen Schufa-Eintrag?


    Stefan329:


    deine befuerchtungen sind voellig unbegruendet.
    du meldest deiner cc eine strittige forderung und teilst mit, dass dir trotz mehrerer kontaktversuche keinerlei dokumentation zugesendet worden ist.
    alle grossen cc haben ein exakt vorgeschriebens regularium und werden dann deine strittige forderung pruefen und sowohl dich, als auch den haendler anhoeren bzw. fehlende infos anfordern (ggf musst du die kontaktversuche beweisen per EGN, eMail-sendebericht etc.) - die anfortderung werden hierbei von visa oder mastercard USA vorgegeben.
    erst nach einholung aller informationen faellt dann deine kartenausgebende bank eine entscheidung.


    der "einzige aeger" waere z.B. im falle der lufthansa cc, dass sie dir unter umstaenden eine bearbeitungsgebuehr fuer eine nicht berechtigte stornoanforderung in hoehe von 75,- € berechnen koennen. mit der schufa hat das ganze nichts zu tun.

  • Zum Thema Leihwagenversicherung und Dokumente anfordern:
    Ich habe das gerade durch. Bei mir war es ein Schaden an einem Wagen von Hertz. Sie wollten eine Liste mit einigen Dokumenten haben, die mir auch fast alle vorlagen. Nur einen Kostenvoranschlag von Hertz hatte ich nicht - mir ist auch nicht ersichtlich, warum es den braucht, denn meine Selbstbeteiligung war ja abgebucht. Dieser Kostenvoranschlag steht zwar nicht in der Liste der einzureichenden Dokumente bei den "Erklärungen zur Schadenanzeige", dafür steht aber in den AGB, dass zusätzliche Dokumente angefordert werden können.
    Jedenfalls habe ich den Kostenvoranschlag über das Facebook-Team von Hertz angefordert und nach zwei Wochen auch erhalten. Der reichte der Leihwagenversicherung dann allerdings nicht, es sollte ein aufgeschlüsselter sein. Auch diesen habe ich versucht, anzufordern. Allerdings bekam ich diesmal (wiederum nach zwei Wochen) die Antwort, dass das nicht möglich sei. Das habe ich der Leihwagenversicherung so geschrieben, woraufhin ich (wieder nach etlichen Wochen) dann aber mein Geld bekam.
    Das alles hat insgesamt fast drei Monate gedauert (und ein paar Nerven gekostet), aber letztendlich gut funktioniert.