Mietwagenvermittler müssen ihren Kunden bezahlte Mietpreise zurückerstatten, wenn diese ihren Vertrag stornieren. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn die Frist für die Stornierung schon abgelaufen ist.
http://www.spiegel.de/auto/akt…erbrauchen-a-1050358.html
Landgericht München (Az.: 12 O 4970/15)