Parkschramme mit SIXT-Mietwagen.

  • Guten Morgen,


    hatte mir am Freitag bei Sixt ein Mittelklasse Fahrzeug geliehen (A-Klasse).
    KM unbegrenzt, alle Fahrer eingetragen usw. Alles schön und gut....
    Allerdings habe ich dann gestern Abend im Parkhaus ein paar Kratzer reinbekommen (Hintere Tür, rechts), die ist an so ne Parksäule geschliffen.
    Ich habe allerdings keine Polizei verständigt, da nichts oder niemand beschädigt wurde.
    Es wurde am Freitag meines Wissens nach (bin 2. Fahrer) eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen.
    Meine Fragen: Habe ich schon Fehler begangen durch nicht verständigen der Polizei? oder das ich es noch nicht gemeldet habe?


    ps. ist das erste mal, dass ich ein Auto Miete. Deshalb völlig planlos grad und keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll, deshalb hoffe ich mal hier auf Hilfe.


    Vielen Dank.

  • Parkschrammen kratzer... ohne Fremdschaden werden bei Abgabe Prüfung vermerkt und ggf in Rechnung gestellt (bei vk 0 also nicht,ausser es ist zu seltsam dann kommt nen Fragebogen )
    Polizei braucht man nur mit Fremdschaden

  • Ich habe allerdings keine Polizei verständigt, da nichts oder niemand beschädigt wurde.

    Naja, die Tür schon? ;) Aber du beziehst dich ja auf den Fremdschaden..

    Meine Fragen: Habe ich schon Fehler begangen durch nicht verständigen der Polizei? oder das ich es noch nicht gemeldet habe?

    Wenn es nach Sixt geht, hast du bereits eine Obliegenheitspflichtverletzung begangen. Wenn du das hier nicht gepostet hättest, hättest du jedoch auch behaupten können, es erst bei Abgabe (oder gar nicht) bemerkt zu haben.
    Es gibt jedoch Rechtsprechung, dass das Hinzurufen der Polizei bei kleinen Schäden an Mietwagen nicht zur Bedingung für eine Regulierung gemacht werden kann bzw. bei Versäumnis diese nicht vollständig ausschließen darf. Es handelt sich dabei jedoch um keine höchstrichterliche oder ständige Rechtsprechung, auch wäre trotzdem denkbar, die Eintrittspflicht nach dem Grad deines Verschuldens (alles rein theoretisch) zu reduzieren. Warte erst einmal ab, wie Sixt das sieht, bei Meinungsverschiedenheiten kann man ja darüber sprechen.

  • Macht doch aus einer Mücke keinen Elefanten.


    Weise bei Abgabe darauf hin, dass ein Schaden entstanden ist. Egal ob Zweit- oder Erstfahrer. Polizei war nicht nötig. Zu 99% greift die 0 SB.


    Ist damit nicht alles gesagt?

  • kleine Anekdote in diesem zusammenhang.


    habe auch mal vor jahren in einer kurve einen laternenmast leicht gestreift. ausgestiegen: am unlackierten laternenmast waren schon etliche schware "schriemen", lampe hat geleuchtet, nichts war wackelig etc.


    ca. 3 Monate spaeter kam ein Brief mit der bitte beim polizeipraesidium vorbeizuschauen:
    Ermittlung wegen fahrerflucht.


    war dann dort und dem beamten den Sachverhalt geschildert.
    dieser meinte, ein Hausmeister haette mich angezeigt. der beseitzer der Laterne (Stadtwerke) hat jetzt einen schaden in höhe von 450,- € gemeldet (austauschen einer von zwei neonroehren, Hubwagen ...).
    habe dann dem netten gruenen mitgeteilt, dass in der Laterne lediglich eine neonleuchte vorhanden ist, und diese auch noch leuchtete.


    wir sind dann sofort, gemeinsam, mit dem Streifenwagen zur Ortsbesichtigung und voila: nur 1 neonleuchte vorhanden.


    mein verfahren ist dann eingestellt worden, der beamte teilte mir aber mit, dass jetzt gegen die Stadtwerke ermittelt wird...

  • Ich hatte bei Sixt damals leider auch einen Schrammen-Schaden, bei der ersten Miete aber zum Glück mit 0 Euro Selbstbeteiligung.


    A: Auf dem Mietvertrag steht, dass du in jedem Fall die Hotline anrufen sollst. Wieso hast du das nicht einfach getan? Die hätten dir dann nämlich gesagt, dass...


    B: Auch bei einem Schaden ohne Fremdschaden die Polizei gerufen werden sollte. Habe ich damals gemacht, dafür gab es dann ein Protokoll und eine "mündliche Verwarnung" (Die Schwaben verzichteten großzügigerweise auf ein Verwarngeld :D ...). Eben dieses Protokoll wollte Sixt für die Regulierung des Schadens später dann auch haben. Ich wurde noch eben gebeten den Unfallhergang zu erläutern und dann war der Fall aber auch ohne jegliche Probleme ganz schnell erledigt.


    C: Wurde bei der Abgabe von der Station das Auto noch mal angeschaut und gesagt, dass ich alles richtig gemacht hätte und grade bei der Vollkasko mit 0 Euro Selbstbeteiligung wichtig wäre, dass man jeden Unfall richtig meldet. Ich würde nicht ausschließen, dass die Schadensabteilung von Sixt sich anstellt wenn eben diese Mitteilungspflicht unterlassen wird.