Hmmm ... Zivilprozess ... er legt die anspruchsbegründenden Tatsachen dar (ICH HATTE EINEN UNFALL, Schaden: XX EUR). Der Versicherer sagt NÖ, ich zahl nicht, WEIL .... (das WEIL muss der Versicherer darlegen). Mal stark vereinfacht ... und wenn das Tier weggehoppelt ist, dann sieht es eher schlecht für den Versicherer aus als für den Versicherungsnehmer.
Wenn das so ist hast du natürlich Recht, meiner Meinung nach kann aber die Aussage des Fahrers ihm das Genick brechen. Sixt bezieht sich ja auch direkt auf das Tier.