Hallo zusammen,
ich würde gerne mal eure Meinung zu einer Schadensersatzforderung von Sixt hören.
Ich habe am Sonntag den 26.07.2015 einen Transporter über Sixt ausgeliehen. Da das Büro der Filiale Sonntagabends geschlossen ist, sollte ich das Fahrzeug bei der Rückgabe an der Straße vor der Filiale abstellen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen. Als ich das Fahrzeug abends abgestellt hatte und abschließen wollte, musste ich feststellen dass dies weder über den elektronischen Autoschlüssel noch mechanisch möglich war. Daraufhin habe ich bei der Sixt-Hotline angerufen um mich nach dem weiteren Vorgehen zu erkundingen. Mir wurde dann mitgeteilt, dass Sixt den ADAC ruft und ich am Fahrzeug warten soll. Da ich noch verabredet war, blieb meine Schwester beim Fahrzeug. Sie hat mir anschließend erzählt, dass der ADAC-Mitarbeiter meinte es handle sich um ein defektes Teil der Schließanlage und auf mich würden keine weiteren Kosten oder Forderungen von Sixt zukommen, da kein Selbstverschulden vorliegt. Am nächsten Tag habe ich nochmal telefonisch bei Sixt nachgefragt. Da wurde mir auch bestätigt, dass keine Schadensersatzansprüche gegen mich erhoben werden.
Damit war das Thema für mich beendet, leider aber nicht für Sixt . Anfang letzter Woche, mehr als 5 Monate nach dem Vorfall bekam ich Post von Sixt, mit der Aufstellung eines Schadensersatzanspruchs. Gefordert werden von mir 123,31 Euro für die Pannenhilfe + 30 Euro Auslagenpauschale. Als Begründung wird aufgeführt "Im Rahmen der Miete wurde uns ein Pannenfall gemeldet. Nach Überprüfung der Sachlage sind die Kosten für die Assistanceleistung gemäß der beigefügten Unterlagen von Ihnen zu tragen." Dem habe ich erstmal schriftlich wiedersprochen. Allerdings bekam ich als Antwort von Sixt: "Nach dem geschlossenen Mietvertrag und den maßgeblichen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches, sind Sie verpflichtet das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Schadensentstehung während der Mietzeit wurde von Ihnen eingeräumt. Da bisher nicht dargelegt und bewiesen wurde, dass der Schaden nicht durch Ihre Person verursacht und verschuldet wurde, haben Sie für diesen einzustehen..."
Nun ist meine Frage an euch, welche Möglichkeiten habe jetzt gegen die Schadensersatzforderung weiter vorzugehen? Wie sieht die rechtliche Situation aus, bin ich in der Beweisschuld oder muss Sixt mir stichhaltige Dokumente z.B den Schadensbericht des ADAC vorlegen, die mein Fehlverhalten beweisen? Ausserdem finde ich es merkwürdig, dass Sixt von mir nur die Kosten für die ADAC-Pannenhilfe einfordert, die ja auf Initiative der Sixt-Hotline hin gerufen wurde. Konsequenterweise müssten Sie mir dann ja auch die Reparaturkosten anhängen oder?
Danke euch schon mal im Voraus.
Gruß Toni