Sixt Schadensersatzforderung - Schuldfrage

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne mal eure Meinung zu einer Schadensersatzforderung von Sixt hören.


    Ich habe am Sonntag den 26.07.2015 einen Transporter über Sixt ausgeliehen. Da das Büro der Filiale Sonntagabends geschlossen ist, sollte ich das Fahrzeug bei der Rückgabe an der Straße vor der Filiale abstellen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen. Als ich das Fahrzeug abends abgestellt hatte und abschließen wollte, musste ich feststellen dass dies weder über den elektronischen Autoschlüssel noch mechanisch möglich war. Daraufhin habe ich bei der Sixt-Hotline angerufen um mich nach dem weiteren Vorgehen zu erkundingen. Mir wurde dann mitgeteilt, dass Sixt den ADAC ruft und ich am Fahrzeug warten soll. Da ich noch verabredet war, blieb meine Schwester beim Fahrzeug. Sie hat mir anschließend erzählt, dass der ADAC-Mitarbeiter meinte es handle sich um ein defektes Teil der Schließanlage und auf mich würden keine weiteren Kosten oder Forderungen von Sixt zukommen, da kein Selbstverschulden vorliegt. Am nächsten Tag habe ich nochmal telefonisch bei Sixt nachgefragt. Da wurde mir auch bestätigt, dass keine Schadensersatzansprüche gegen mich erhoben werden.


    Damit war das Thema für mich beendet, leider aber nicht für Sixt X( . Anfang letzter Woche, mehr als 5 Monate nach dem Vorfall bekam ich Post von Sixt, mit der Aufstellung eines Schadensersatzanspruchs. Gefordert werden von mir 123,31 Euro für die Pannenhilfe + 30 Euro Auslagenpauschale. Als Begründung wird aufgeführt "Im Rahmen der Miete wurde uns ein Pannenfall gemeldet. Nach Überprüfung der Sachlage sind die Kosten für die Assistanceleistung gemäß der beigefügten Unterlagen von Ihnen zu tragen." Dem habe ich erstmal schriftlich wiedersprochen. Allerdings bekam ich als Antwort von Sixt: "Nach dem geschlossenen Mietvertrag und den maßgeblichen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches, sind Sie verpflichtet das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Schadensentstehung während der Mietzeit wurde von Ihnen eingeräumt. Da bisher nicht dargelegt und bewiesen wurde, dass der Schaden nicht durch Ihre Person verursacht und verschuldet wurde, haben Sie für diesen einzustehen..."


    Nun ist meine Frage an euch, welche Möglichkeiten habe jetzt gegen die Schadensersatzforderung weiter vorzugehen? Wie sieht die rechtliche Situation aus, bin ich in der Beweisschuld oder muss Sixt mir stichhaltige Dokumente z.B den Schadensbericht des ADAC vorlegen, die mein Fehlverhalten beweisen? Ausserdem finde ich es merkwürdig, dass Sixt von mir nur die Kosten für die ADAC-Pannenhilfe einfordert, die ja auf Initiative der Sixt-Hotline hin gerufen wurde. Konsequenterweise müssten Sie mir dann ja auch die Reparaturkosten anhängen oder?


    Danke euch schon mal im Voraus.


    Gruß Toni

  • Müssten die Fahrzeuge nicht alle so jung sein, dass gerade ein defektes Schloss noch unter die Herstellergarantie fällt? Oder gilt das für Unternehmen nicht? Demnach hätte Sixt ja gar keinen Schaden?!? By the way: bist du selbst ADAC Mitglied? Vielleicht übernehmen die die Rechnung, weil sie ja für dich raus sind. Gesendet von iPad mit Tapatalk

  • getreu dem Motto:


    Miete bei SIxt bei Schäden zahlt Sixt NIX!


    Unser Angebot an SIE Mieten sie bei uns einen PKW/LKW
    wir berechnen 100% zuverlässig jeden Schaden zu jeder Uhrzeit 24 / 7 die Woche.


    Ist langsam echt sehr merkwürdig das Verhalten der Schadenabteilung....
    schreit ja echt mal nach einer Sammelklage für alle die Steinschläge oder andere absurde Forderungen erhalten.

  • Funfact, wenn's ein IVECO war:
    Defekte Türen sind quasi Serie. Ich miete wahrhaftig nicht oft Transporter, aber oft gab es Probleme mit den Türen. Klemmende Schlösser, heraus gesprungene Seilzüge, Türen die nicht auf oder zu gehen - alles schon gehabt. Bei meiner Stammstation kennt man das Leid und die Checker weisen darauf hin bzw. reparieren teilweise selbst. Eventuell hilft dir das ja bei der Argumentation gegenüber der Schadensabteilung, sockinho:


    Grundsätzlich würde ich gegen die Forderung erneut widersprechen. Schließlich hat der Kundenservice geraten, den Pannenservice zu rufen und es kann nicht angehen, für einen Schaden aufzukommen, den man offensichtlich nicht verursacht hat. Drehe den Spieß mal um und Frage nach einem Gutachten, das nachweist, dass der Schaden am Schloss durch dich verursacht wurde.

  • Alles was in Rechnung gestellt werden kann, wird gemacht. Und wenn dabei noch Gewinn gemacht wird, ist es Teil der Incremental Sales. Es gibt genügend Leute die wegen 100 Euro nicht klagen wollen und dann klein beigeben.


    Fragt sich nur wie lange diese Strategie gut geht. :210:


    Zitat

    Da bisher nicht dargelegt und bewiesen wurde, dass der Schaden nicht durch Ihre Person verursacht und verschuldet wurde, haben Sie für diesen einzustehen...


    Und was ist das denn für ne Auslegung. Sixt muss dir beweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Nicht umgekehrt! Wenn man der Argumentation von Sixt folgt, können die ja alles behaupten was denen Lustig ist, und ich muss dann nach Beweisen suchen?
    WHAT??????!!!!!???

  • Drehe den Spieß mal um und Frage nach einem Gutachten, das nachweist, dass der Schaden am Schloss durch dich verursacht wurde.

    Ich fürchte so weit kommt es garnicht.


    Anmietung: Schaden nicht vorhanden.
    Rückgabe: Schaden vorhanden.


    --> Sixt kann sagen: Die Sache liegt klar auf der Hand. "Da der Schaden erst nach der Rückgabe festgestellt wurde, KANN er nur vom Mieter verursacht worden sein." So oder so ähnlich werden die wohl argumentieren. Es geht wirklich nichts darüber, sich den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe quittieren zu lassen. sockinho: Hast Du von Sixt eine Rechnung o. ä. zugeschickt bekommen? Da müsste auch was zum Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe drauf stehen...


    Übrigens: Volle Zustimmung was die Anfälligkeit der Ivecos angeht. Allerdings kenn ich ähnliche Probleme mit Sprintern, bei denen das billige Schloss des Kofferaufbaus häufig den Geist aufgibt.

  • Vor allem geht nichts darüber, dass wir immer noch in einem Rechtsstaat leben und derjenige, der eine Forderung hat, belegen muss, dass er die Forderung zu Recht hat. Und nicht umgekehrt derjenige belegen muss, dass die Forderung zu Unrecht besteht, gegen den sie geltend gemacht wird.


    Sachlich bleiben, locker bleiben, erklären, dass Du nicht für den Defekt verantwortlich bist, sondern selbst unter Mangel der Mietsache gelitten hast, ohne Dich zu beschweren. Sixt wird das niemalsnie durchfechten, sondern versucht's halt, mit 62 Cent Porto und Knopfdruck.

  • Hallo zusammen,


    danke an alle für eure Antworten. Der erneute Wiederspruch hat tatsächlich funktioniert. Sixt hat seine Schadensersatzforderung zurückgezogen. Obendrauf gabs noch ein Dankeschön für meine kritische Rückmeldung :D .