Schaden über Nacht - Wann gilt der Mietwagen als abgegeben?

  • Hallo,
    auch ich habe eine spannende Frage zu einem Klassiker der Automietung, hier am Beispiel Europcar.
    Für einen Umzug habe ich bei Hertz Europcar einen Transporter gemietet. Bei der Abholung gab es schon ein paar kleiner Altschäden (Hauptsächlich Kratzer, und eine Delle im hinteren Kotflügel). es war morgens und das Auto der Witterung geschuldet ziemlich dreckig.


    Die Fahrt war ohne Probleme, Unfall, Anstoßen beim Ausparken oder dergleichen. Am Selben Tag abends (17:50 Uhr, und damit 10 Min vor Schließung der Station) habe ich das Fahrzeug ordnungsgemäß auf dem Parkplatz der Vermietung in Jena abgestellt und Schlüssel usw. der noch anwesenden Mitarbeiterin gegeben, diese hatte aber scheinbar keine Lust mehr, sich das Auto anzuschauen, und hat es scheinbar wie eine Nachtabgabe behandelt.


    Am nächsten Tag habe ich nun einen Anruf bekommen, dass nach Reinigung des Fahrzeugs aufgefallen ist, dass die Hecktüren eingedellt sind, und am dritten Bremslicht und am rechten Hinteren Rücklicht ein Glasbruch aufgefallen ist. Wie gesagt, ich hatte keinen Unfall oder sonst eine derartige Situation, ich habe den Wagen ordnungsgemäß abgegeben.


    Wer sagt mir, dass nicht in der Nacht auf diesem Parkplatz irgendjemand drangefahrn ist... Ich selbst habe während ich das Auto in Benutzung hatte nichts bemerkt, und der Parkplatz war offen zugänglich und am Ende einer Sackgasse, also eine beliebte Wendestelle.


    Ich habe mir auf jeden Fall nichts zu Schulden kommen lassen.


    Könntet Ihr mir sagen wie ich vorgehen sollte?
    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder habt rechtliche Grundlagen dafür?


    Vielen vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

    Einmal editiert, zuletzt von laddinov ()

  • hier am Beispiel Europcar .
    Für einen Umzug habe ich bei Hertz einen Transporter gemietet

    Was kann Europcar dafür, wenn Du bei Hertz ein
    Auto mietest?


    Ich selbst habe während ich das Auto in Benutzung hatte nichts bemerkt, und der Parkplatz war offen zugänglich und am Ende einer Sackgasse, also eine beliebte Wendestelle.


    Ich habe mir auf jeden Fall nichts zu Schulden kommen lassen.

    Selbst wenn Du nicht im Auto sitzt bist Du für alles was passiert verantwortlich. Selbst bei Fahrerflucht eines weiteren Beteiligtem.



    Könntet Ihr mir sagen wie ich vorgehen sollte?

    Da Du ja den Wagen noch persönlcih übergeben hast, dann kläre mit der Person, der du den Schlüssel gegeben hast, warum der Wagen nicht sofort zurück gemeldet wurde. Mache deine Aussage gemäß Deiner Wahrnehmung a la: Auto ohne Beschädigungen abgegeben. Wäre sofort geprüft worden, wäre kein Schaden dran gewesen. etc...

  • so wie ich es gehört habe, muss die AV dir beweisen, dass du den schaden verursacht hast, und nicht du der AV das du es nicht warst, dies ist aber nur meine info und muss nicht stimmen, ich würde mich an deiner stelle mit denen in verbindung setzen, und schildern, dass du es nicht gewesen sein kannst. es muss ja nicht jemand gegen den wagen gefahren sein, manchmal soll es auch vorkommen, dass angestellte der AV nicht richtig fahren können, gerade mit größeren fahrzeugen, und dann schäden verursachen, die sie dann gerne mal dem mieter in rechnung stellen (ARWE in berlin hat ne SB von 1500€ als fahrer), ohne jetz irgendwie gleich jmd des betruges beschuldigen zu wollen. fürs nächste mal einfach darauf bestehen, dass um das fahrzeug mit der RA bei abgabe herumgegangen wird und du nen abgabeprotokoll erhälst welches der RA unterschreibt, dann bist du mit allem aus dem schneider....

  • Zunächst einmal würde ich mich mit der Station in verbindung setzen und den Sachverhalt schildern. Fahr zur Not nochmal hin und guck dir den Schaden an. Danach kann weiter entschieden werden.


    Wo hast du denn jetzt angemietet bei EC oder bei Hertz??


    Bei Europcar werden Neuschäden per Foto dokumentiert und die RA´s müssen das Fahrzeug in deinem beisein überprüfen (vorausgesetzt die Station ist geöffnet). Ist die Miete schon abgerechnet, können später aufgetretende Schäden nicht mehr dir belastet werden.


    Bei Hertz kenne ich mich nicht aus!

  • Hi,
    ich denke du kannst für diesen Schaden nicht mehr belastet werden! Hier hat die RA einfach einen dicken Fehler gemacht. Sie hätte den Transporter ordnungsgemäß einchecken müssen, d.h. mit dir das Auto auf Neuschäden überprüfen, Tankinhalt & Kilometer aufnehmen! Da sie den Schlüssel aber so wie du es schilderst persönlich angenommen hat, ist es eben rechtlich keine Nachtabgabe! Denn dann müsstest du beweisen, dass der Schaden nicht von dir ist. Ich würde auch einfach nochmal hinfahren und das mit der Station besprechen. Aber keine Angst, man wird es von Seiten des AV hier nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen!


    Als Tipp für die Zukunft: Immer darauf bestehen, dass du ein Abgabeprotokoll oder die Abrechnung des Mietvertrages bekommst, dann bist du sowieso ausm Schneider.


    Hast du mal geschaut ob der Mietpreis deiner Kreditkarte bereits belastet ist, denn das würde bedeuten, dass der Mietvertrag geschlossen ist und dir die Selbstbeteiligung nicht mehr berechnet wird!

  • Immer darauf bestehen, dass du ein Abgabeprotokoll oder die Abrechnung des Mietvertrages bekommst, dann bist du sowieso ausm Schneider.

    Also bei Sixt wird wohl oft erst beim Aufbereiten geprüft, wie der Wagen aussieht. Da können schon mal einige Tage zwischen liegen..



    Hast du mal geschaut ob der Mietpreis deiner Kreditkarte bereits belastet ist, denn das würde bedeuten, dass der Mietvertrag geschlossen ist und dir die Selbstbeteiligung nicht mehr berechnet wird!

    Das die Miete abgerechnet wird, heisst nicht, dass da nicht noch was anderes kommt. Schadensabteilung ist ne andere Geschichte als Rechnungsabteilung!

  • naja also ich miete sehr oft bei sixt, und ich muss harald recht geben, ausser am flughafen tegel und am europacenter (berlin) kommt keiner von denen bei der abgabe, und geht mit einem um das fahrzeug herum. man gibt den schlüssel am counter ab und das wars dann auch, ja manchmal gerade in berlin pankow hab ich bei der abgabe dann schon den gedanken" hoffentlich passiert jetz nix", weil da die wagen auch nicht geschützt im parkaus stehen sondern auf offener strasse. bis jetzt ist noch nie was gekommen teu teu teu......

  • Nach der Theorie wäre man ja aus dem Schneider, wenn man den Schlüssel einfach in den Schlüsseltresor werfen würde

    Nein eben nicht! Wenn du den Schlüssel in den Tresor schmeisst, hat ja noch kein RA das Auto gecheckt. Du bist dann aus dem Schneider, wenn du das Auto persönlich abgibst und deine Abrechnung mitbekommst. Denn der RA hat das Ato zu checken bevor er den Mietvertrag schliesst! Wenn er das nicht tut, ist das sein Pech! Bei einer Nachtabgabe bist du erst dann aus dem Schneider, wenn die Station am nächsten morgen das Auto eingecheckt hat! Ansonsten könnte man ja jeden beschädigten Mietwagen einfach nachts auf dem Stationsparkplatz abstellen und wäre fein raus! Solange das Auto nicht eingecheckt ist (einchecken= überprüfen), bist du noch für das Auto verantwortlich!

  • Bei:203:kommt es wohl darauf an, bei den PKWs wurde bei mir auch noch nie eine direkte Abnahme bei Abgabe gemacht, bei den Transportern schon...
    Wobei ich aber auch noch nie einen Schaden hatte, der im Nachzug dann berechnet wurde.

  • Was dnekt ihr denn, wie man sich fühlt, wenn man 130.000Euro übern Tresen gibt und keiner mit rumgeht zum schauen?! Also mir gefällt diese Art nicht. Geht bei Europcar oft besser. Aber was will man machen?!
    Um mal nen Überblick zu bekommen mach ich da mal ne Umfrage auf.

  • Hatte so etwas mal bei einer Sixti-Rückgabe: Fahrzeug ohne wissentlichen Schaden hingestellt (kurze Rund-um-Kontrolle der RA), alles gut. Einige Tage später dann ein Anruf von Sixt, man habe einen Schaden am Fahrzeug festgestellt, den man mir berechnen möchte.
    Auf meinen Hinweis, dass das Fzg. abgenommen wurde, meinte man, man werde sich die Sache noch einmal anschauen - nie wieder was gehört.
    Sorry, aber das macht dann auf mich schon so ein bisschen den Eindruck, 'naja, probieren wir es mal, vielleicht zahlt der Kunde ja.'

  • Hatte so etwas mal bei einer Sixti-Rückgabe: Fahrzeug ohne wissentlichen Schaden hingestellt (kurze Rund-um-Kontrolle der RA), alles gut. Einige Tage später dann ein Anruf von Sixt, man habe einen Schaden am Fahrzeug festgestellt, den man mir berechnen möchte.
    Auf meinen Hinweis, dass das Fzg. abgenommen wurde, meinte man, man werde sich die Sache noch einmal anschauen - nie wieder was gehört.
    Sorry, aber das macht dann auf mich schon so ein bisschen den Eindruck, 'naja, probieren wir es mal, vielleicht zahlt der Kunde ja.'

    Daran sieht man eben, dass die AV keine Chance mehr hat, wenn es eine Abnahme mit RA gab! Aber versuchen kann mans ja mal...

  • Bei Sixt ist es unüblich eine Übergabe für PKW zu machen, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist es aber kein Problem.
    LKW werden eigentlich immer per Protokoll übergeben. Auch bei Nachtrückgabe wird morgens ein Protokoll ausgefüllt, statt Fahrer-Unterschrift wird dann halt "Nachttresor" o.ä. eingetragen.
    (Wg. Thematischer Überschneidung wiederhole ich mich einfach mal.)

  • Nein eben nicht! Wenn du den Schlüssel in den Tresor schmeisst, hat ja noch kein RA das Auto gecheckt. Du bist dann aus dem Schneider, wenn du das Auto persönlich abgibst und deine Abrechnung mitbekommst. Denn der RA hat das Ato zu checken bevor er den Mietvertrag schliesst! Wenn er das nicht tut, ist das sein Pech! Bei einer Nachtabgabe bist du erst dann aus dem Schneider, wenn die Station am nächsten morgen das Auto eingecheckt hat! Ansonsten könnte man ja jeden beschädigten Mietwagen einfach nachts auf dem Stationsparkplatz abstellen und wäre fein raus! Solange das Auto nicht eingecheckt ist (einchecken= überprüfen), bist du noch für das Auto verantwortlich!

    Das klingt zwar logisch, aber welches Gesetz regelt das?
    Bei z.B. CarGo gibt es folgenden Inhalt in den AVBs: "Wird das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, verlängert sich der Mietvertrag bis zur nächste Öffnung der Station. Bis dahin trägt der Mieter das Risiko für Fahrzeugbeschädigungen. "
    Hier kann ich mir also vorstellen, dass das vor Gericht so standhält, aber was ist mit Buchbinder?
    AVBs: http://www.buchbinder.de/stati…loads/mietbedingungen.pdf


    Ich kann einen solchen Text nirgends finden. Sollte dann eigentlich bei "VI. Fahrzeugrückgabe" stehen, tut es aber nicht. Es steht meinem Lesevermögen nach nirgends. Hieße das nicht, dass Buchbinder bei Nachtrückgabe zwischen Abgabe und Ladenöffnung haften muss? Warum sonst hat man sich bei CarGo zu der oberen Verschriftlichung in den AVBs entschieden?


    Es reicht wenn das in deinem Thread zum Thema besprochen wird, der Thread hier ist fast 2 Jahre alt.


    MfG Jan

  • Hier gehts weiter.


    Die Gleiche Problematik an zwei verschiedenen Stellen eines Forums zu posten verkürzt nicht die Zeit bis zur Antwort.
    Vorsicht, leicht überspitzte Veranschaulichung:
    Stell dir mal vor dich fragt jemand etwas und weil du nicht sofort eine Antwort darauf weiß stellt er sich hinter dich und fragt das Gleiche nochmal. Ich denke auch dann hast du nicht sofort eine Antwort parat.


    MfG Jan